Provisions- / Partner- / Affiliate-Vertrag prüfen lassen
Unsere KI prüft Ihren Partnervertrag auf ausgewogene Gewinnverteilung, klare Verantwortlichkeiten und faire Ausstiegs- und Abfindungsregelungen.
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Was wird geprüft?
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Beschränkungen & Verbote
Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte, Untervermietung, Haustiere
Leistung & Abnahme
Leistungspflichten, Scope, Abnahme, SLA
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was einen Provisions- und Partnervertrag ausmacht
Ein Provisions-, Affiliate- oder Partnervertrag regelt die erfolgsabhängige Vergütung zwischen zwei selbstständigen Unternehmen: Ein Partner (Publisher, Vermittler, Affiliate) vermittelt Kunden, Leads oder Verkäufe, der Auftraggeber (Merchant, Advertiser) zahlt dafür eine Provision. Anders als beim Arbeitsvertrag fehlt das Weisungsverhältnis - es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, weshalb individuelle Vereinbarungen weit reichen.
Typische Bestandteile sind:
- Provisionsmodell: Pay-per-Sale, Pay-per-Lead, Pay-per-Click oder Lifetime-Provisionen
- Tracking- und Attributionsregeln (Cookie-Laufzeit, Last-Click vs. First-Click)
- Storno- und Rückbelastungsklauseln bei Retouren oder Zahlungsausfall
- Laufzeit, Kündigung und Wettbewerbsverbote
- Pflichten zu Werbemitteln, Markennutzung und Datenschutz
Häufige Risiko-Klauseln
Im B2B-Bereich ist die AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB abgeschwächt, aber nicht aufgehoben - § 307 BGB schützt auch Unternehmer vor unangemessener Benachteiligung. Kritisch sind vor allem:
- Pauschale Stornoreserven: Provisionen werden monatelang einbehalten, ohne klare Auszahlungslogik - Liquiditätsfalle für den Partner.
- Einseitige Änderungsvorbehalte: Der Merchant darf Provisionssätze jederzeit kürzen. Solche Klauseln sind nach § 308 Nr. 4 BGB angreifbar, wenn sie unzumutbar sind.
- Verfallklauseln und kurze Ausschlussfristen, die berechtigte Provisionen entwerten.
- Weite Haftungsfreistellungen: Der Partner haftet uneingeschränkt für Werbeaussagen - eine Begrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit fehlt.
- Fehlende Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO, obwohl personenbezogene Lead-Daten fließen.
Worauf Sie konkret achten sollten
- Provisionsentstehung präzise definieren: Wann gilt ein Geschäft als abgeschlossen - bei Bestellung, Zahlungseingang oder Ablauf der Widerrufsfrist?
- Auszahlung und Mindestbeträge prüfen: Zahlungsziel, Mindest-Auszahlungssumme und Umgang mit Restbeträgen bei Vertragsende.
- Kündigung und Laufzeit: Ordentliche Fristen, Sonderkündigungsrechte und der Verbleib laufender Provisionen nach Vertragsende ("After-Sales").
- Haftungs- und Freistellungsklauseln auf wechselseitige Begrenzung kontrollieren.
- Wettbewerbs- und Exklusivitätsverbote auf Reichweite und Dauer abklopfen.
- Datenschutz: Existiert eine AVV, sind Verantwortlichkeiten klar verteilt?
Praxis-Tipp
Ein häufiger Fehler: Die Cookie-Laufzeit und das Attributionsmodell bleiben ungeregelt, sodass bei Multi-Channel-Käufen Streit über die Provisionszuordnung entsteht. Legen Sie das Tracking-Modell schriftlich fest und vereinbaren Sie Reporting-Transparenz.
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse prüft Ihren Partnervertrag in Sekunden auf riskante Provisions-, Haftungs- und Kündigungsklauseln und zeigt verständlich, wo Nachverhandeln sich lohnt.
Kritische Klauseln im Partnervertrag
Schiedsklausel
Verlagert Streitigkeiten vor ein privates Schiedsgericht. Oft teurer und ohne Berufungsmöglichkeit.
Exklusivitätsklausel
Gewährt exklusive Vertriebs- oder Bezugsrechte. Kann kartellrechtlich problematisch sein.
Anti-Korruptionsklausel
Verpflichtet beide Parteien zur Einhaltung von Anti-Korruptionsgesetzen. Standard in internationalen Verträgen.
Vertraulichkeitsklausel (B2B-Vertrag)
Verpflichtet beide Parteien zur Geheimhaltung vertraulicher Geschäftsinformationen. Üblich in fast allen B2B-Verträgen.
Abwerbeverbot
Verbietet das Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden der anderen Vertragspartei. Zeitlich begrenzt und in der Reichweite definiert.
Häufige Fragen
Was regelt ein Partnervertrag?
Warum ist ein Partnervertrag wichtig?
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