Abwerbeverbot
Verbietet das Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden der anderen Vertragspartei. Zeitlich begrenzt und in der Reichweite definiert.
Abwerbeverbot
Verbietet das Abwerben von Mitarbeitern oder Kunden der anderen Vertragspartei. Zeitlich begrenzt und in der Reichweite definiert.
Risikoeinstufung: Erhöhtes Risiko
Was bedeutet diese Klausel?
Die Abwerbeverbot ist eine häufig vorkommende Vertragsklausel im deutschen Recht. Sie findet sich insbesondere in Verträgen der Bereiche b2b, abwerbung, mitarbeiter, kunden.
Worauf sollten Sie achten?
Bei der Prüfung dieser Klausel sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
- Klarheit der Formulierung — Ist die Klausel verständlich und eindeutig formuliert?
- Rechtliche Wirksamkeit — Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht oder AGB-Kontrolle?
- Verhältnismäßigkeit — Sind die Regelungen für beide Seiten fair und ausgewogen?
- Aktualität — Entspricht die Klausel der aktuellen Rechtsprechung?
Rechtlicher Hintergrund
Diese Klausel wird durch die deutsche und europäische Rechtsprechung regelmäßig überprüft. Besonders relevante Entscheidungen des BGH und der Instanzgerichte haben die Anforderungen an die Wirksamkeit konkretisiert.
Häufige Fragen
Ist ein Abwerbeverbot zulässig?
Ja, wenn zeitlich begrenzt (typisch: 12-24 Monate) und auf direkte Abwerbung beschränkt. Zu weitreichende Klauseln können sittenwidrig sein.
Relevante Vertragstypen
Diese Klausel kommt typischerweise in folgenden Vertragsarten vor:
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Häufige Fragen
Ist ein Abwerbeverbot zulässig?
Diese Klausel kommt vor in
Freelancer- / Subunternehmervertrag
Scheinselbständigkeit, Haftung und IP-Rechte in Freelancer-Verträgen erkennen.
Provisions- / Partner- / Affiliate-Vertrag
Provisionsregelungen, Exklusivität und Kündigungsrechte in Partnerverträgen.
Dienstleistungsvertrag / Werkvertrag
Scope, Abnahme, Gewährleistung und Haftung in Agentur-/Freelancer-Verträgen prüfen.
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