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Homeoffice im Arbeitsvertrag: Was muss geregelt sein?
Von Redaktion VertragLotse
Homeoffice ist für viele Arbeitnehmer Standard geworden. Doch rechtlich gibt es einiges zu beachten – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Kein genereller Anspruch auf Homeoffice
In Deutschland gibt es bislang keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Der Arbeitgeber kann Homeoffice anbieten, muss es aber nicht. Allerdings muss er einen Antrag auf mobiles Arbeiten ernsthaft prüfen und eine Ablehnung begründen.
Was im Arbeitsvertrag geregelt sein sollte
Arbeitsort
Definieren Sie klar, ob Homeoffice als fester Arbeitsort, als Wechselmodell (z. B. 2 Tage Büro, 3 Tage Homeoffice) oder als anlassbezogene Regelung vereinbart wird.Arbeitszeit
Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz:- Maximal 10 Stunden pro Tag
- 11 Stunden Ruhezeit
- Dokumentationspflicht der Arbeitszeit
Ausstattung und Kosten
Wer trägt die Kosten für:- Arbeitsmittel (Laptop, Monitor, Schreibtisch)?
- Internet und Telefon?
- Strom und Heizung?
Datenschutz
Im Homeoffice müssen die gleichen Datenschutzstandards gelten wie im Büro. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten geschützt sind.Erreichbarkeit
Kernarbeitszeiten und Erreichbarkeitsregeln sollten klar definiert sein. Ein Recht auf Nichterreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit besteht.Widerruf des Homeoffice
Ohne vertragliche Regelung
Ohne vertragliche Regelung kann der Arbeitgeber das Homeoffice grundsätzlich im Rahmen seines Weisungsrechts (§ 106 GewO) widerrufen.Mit vertraglicher Regelung
Ist Homeoffice fest im Arbeitsvertrag vereinbart, kann der Arbeitgeber es nicht einseitig widerrufen. Eine Änderungskündigung wäre erforderlich.Tipp: Widerrufsklausel prüfen
Viele Verträge enthalten Widerrufsvorbehalte. Prüfen Sie, ob die Klausel wirksam ist und unter welchen Bedingungen widerrufen werden kann.Unfallversicherung im Homeoffice
Seit der Gesetzesänderung 2021 sind Wege im Homeoffice genauso versichert wie Wege im Büro – z. B. der Weg von der Küche zum Schreibtisch.
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