Überstundenklausel
Pauschalabgeltung von Überstunden ("sind mit dem Gehalt abgegolten") ist nur wirksam, wenn eine Höchstgrenze angegeben ist.
Überstundenklausel
Pauschalabgeltung von Überstunden ("sind mit dem Gehalt abgegolten") ist nur wirksam, wenn eine Höchstgrenze angegeben ist.
Risikoeinstufung: Erhöhtes Risiko
Was bedeutet diese Klausel?
Die Überstundenklausel ist eine häufig vorkommende Vertragsklausel im deutschen Recht. Sie findet sich insbesondere in Verträgen der Bereiche arbeitsrecht, ueberstunden, verguetung.
Worauf sollten Sie achten?
Bei der Prüfung dieser Klausel sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:
- Klarheit der Formulierung — Ist die Klausel verständlich und eindeutig formuliert?
- Rechtliche Wirksamkeit — Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht oder AGB-Kontrolle?
- Verhältnismäßigkeit — Sind die Regelungen für beide Seiten fair und ausgewogen?
- Aktualität — Entspricht die Klausel der aktuellen Rechtsprechung?
Rechtlicher Hintergrund
Diese Klausel wird durch die deutsche und europäische Rechtsprechung regelmäßig überprüft. Besonders relevante Entscheidungen des BGH und der Instanzgerichte haben die Anforderungen an die Wirksamkeit konkretisiert.
Häufige Fragen
Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
Nur wenn eine konkrete Stundenzahl genannt wird (z.B. "bis zu 10 Überstunden/Monat"). Ohne Obergrenze ist die Klausel unwirksam.
Relevante Vertragstypen
Diese Klausel kommt typischerweise in folgenden Vertragsarten vor:
Vertrag mit dieser Klausel prüfen lassen
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Häufige Fragen
Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
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