Freigrenze vs. Freibetrag
Die Begriffe werden oft verwechselt, der Unterschied ist aber bares Geld wert:
- Freibetrag: Nur der Betrag über dem Freibetrag wird besteuert. Beispiel Sparer-Pauschbetrag (1.000 €): Bei 1.200 € Kapitalerträgen sind nur 200 € steuerpflichtig.
- Freigrenze: Wird sie überschritten, ist der komplette Betrag steuerpflichtig - nicht nur der übersteigende Teil.
Beispiel Krypto-Freigrenze
Für private Veräußerungsgeschäfte (z.B. Krypto-Gewinne innerhalb eines Jahres) gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr (bis 2023: 600 €). Bei 999 € Gewinn: steuerfrei. Bei 1.001 € Gewinn: die kompletten 1.001 € sind steuerpflichtig. Knapp unter der Grenze zu bleiben - etwa durch Teilverkäufe über mehrere Jahre - lohnt sich daher doppelt.