Steuer

Privates Veräußerungsgeschäft

Verkauf privater Wirtschaftsgüter (z.B. Krypto, Gold, vermietete Immobilien) innerhalb der Spekulationsfrist - der Gewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungssteuer.

Auch bekannt als: § 23 EStG, Veräußerungsgeschäft, Spekulationsgeschäft

Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?

Ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) liegt vor, wenn Sie ein privates Wirtschaftsgut innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn verkaufen. Klassische Fälle: Bitcoin und andere Kryptowährungen, Gold, sowie vermietete Immobilien innerhalb von zehn Jahren.

Wie wird besteuert?

Anders als bei Aktien und ETFs gilt nicht die pauschale Abgeltungssteuer (25 %), sondern Ihr persönlicher Grenzsteuersatz (14–45 %). Der Gewinn wird in der Anlage SO der Steuererklärung erklärt.

Freigrenze und Verluste

Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Verluste sind nur mit anderen Gewinnen aus § 23 verrechenbar (auch als Vortrag ins Folgejahr) - nicht mit Aktien- oder ETF-Gewinnen.

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