Was ist ein privates Veräußerungsgeschäft?
Ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) liegt vor, wenn Sie ein privates Wirtschaftsgut innerhalb der Spekulationsfrist mit Gewinn verkaufen. Klassische Fälle: Bitcoin und andere Kryptowährungen, Gold, sowie vermietete Immobilien innerhalb von zehn Jahren.
Wie wird besteuert?
Anders als bei Aktien und ETFs gilt nicht die pauschale Abgeltungssteuer (25 %), sondern Ihr persönlicher Grenzsteuersatz (14–45 %). Der Gewinn wird in der Anlage SO der Steuererklärung erklärt.
Freigrenze und Verluste
Es gilt eine Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen. Verluste sind nur mit anderen Gewinnen aus § 23 verrechenbar (auch als Vortrag ins Folgejahr) - nicht mit Aktien- oder ETF-Gewinnen.