Versicherung

GAP-Deckung

Zusatzbaustein der Kaskoversicherung, der bei Totalschaden oder Diebstahl geleaster oder finanzierter Fahrzeuge die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und offenem Ablösebetrag schließt.

Auch bekannt als: GAP-Versicherung, Differenzkasko, Neupreisentschädigung, GAP-Schutz

Was ist die GAP-Deckung?

Die GAP-Deckung (von englisch gap = Lücke) ist ein Zusatzbaustein zur Vollkaskoversicherung, der vor allem bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen wichtig ist. Bei einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die normale Kaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert, also den aktuellen Marktwert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt. Dieser Wert liegt jedoch häufig deutlich unter dem Betrag, den Sie dem Leasinggeber oder der finanzierenden Bank noch schulden. Genau diese Differenz übernimmt die GAP-Deckung.

Wie funktioniert das in der Praxis?

Ein Rechenbeispiel: Sie leasen einen Neuwagen für 40.000 Euro. Nach einem Jahr wird er gestohlen. Der Wiederbeschaffungswert beträgt dann vielleicht noch 30.000 Euro, die Restschuld beim Leasinggeber aber 36.000 Euro. Ohne GAP-Deckung müssten Sie die Differenz von 6.000 Euro aus eigener Tasche zahlen, obwohl Sie kein Fahrzeug mehr besitzen. Mit GAP-Deckung wird diese Lücke ausgeglichen.

Unterschieden wird zwischen der einfachen GAP-Deckung (Differenz zum aktuellen Ablösewert) und der erweiterten GAP-Deckung, die teils auf den ursprünglichen Anschaffungs- oder Neuwert abstellt und damit noch mehr abdeckt.

Worauf achten

  • Prüfen Sie, ob die Police die einfache oder die erweiterte Variante bietet; nur die erweiterte schützt zuverlässig in den ersten Leasingjahren.
  • Achten Sie auf die maximale Entschädigungsgrenze und darauf, ob auch Sonderzahlungen und ausstehende Leasingraten einbezogen werden.
  • Klären Sie, ob die Deckung über die gesamte Vertragslaufzeit gilt, nicht nur in den ersten 24 oder 36 Monaten.
  • Viele Leasinggeber verlangen die GAP-Deckung ohnehin vertraglich. Vergleichen Sie trotzdem Konditionen und Prämienaufschlag bei verschiedenen Anbietern.
  • Ohne Vollkasko greift keine GAP-Deckung, da sie nur als Ergänzung zur Kasko abgeschlossen werden kann.

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