Was ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist legt fest, wie viel Zeit zwischen dem Zugang einer Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende liegen muss. Sie schützt beide Vertragsparteien davor, dass ein Vertrag von heute auf morgen endet. Die Länge ergibt sich entweder aus dem Vertrag selbst, aus dem Gesetz oder aus einem Tarif- bzw. Rahmenvertrag.
Typische Beispiele: Bei Wohnraummietverträgen muss der Mieter laut Paragraf 573c BGB mit drei Monaten zum Monatsende kündigen. Im Arbeitsrecht beträgt die Grundkündigungsfrist nach Paragraf 622 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sie verlängert sich für den Arbeitgeber mit der Dauer der Beschäftigung (zum Beispiel sieben Monate nach 20 Jahren). Versicherungen können meist mit drei Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden (Paragraf 11 VVG). Seit März 2022 dürfen sich Verbraucherverträge mit Dauerschuldverhältnissen (etwa Streaming, Fitnessstudio, Mobilfunk) nach der Mindestlaufzeit nur noch um jeweils einen Monat verlängern und sind dann monatlich kündbar (Paragraf 309 Nr. 9 BGB).
Worauf achten
Entscheidend ist der Zugang der Kündigung, nicht das Absendedatum. Eine Frist beginnt erst, wenn das Schreiben den Empfänger erreicht hat. Senden Sie wichtige Kündigungen daher rechtzeitig und nachweisbar, etwa per Einschreiben oder mit Sendungsverfolgung.
Prüfen Sie immer drei Punkte: die genaue Fristlänge, den Stichtag (Monatsende, Quartalsende oder Versicherungsjahr) und die geforderte Form. Verpassen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag oft automatisch um die nächste Periode. Berechnen Sie das Wirksamkeitsdatum lieber rückwärts vom gewünschten Endtermin. Bewahren Sie den Versandnachweis auf, bis die Kündigungsbestätigung vorliegt.