Steuer

Vorabpauschale

Fiktive Mindestbesteuerung auf thesaurierende Fonds und ETFs — wird jährlich auch ohne Verkauf fällig.

Auch bekannt als: Basisertrag

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine Mini-Steuer auf nicht-ausgeschüttete Fondserträge — eingeführt 2018 mit dem Investmentsteuergesetz. Ziel: Auch thesaurierende ETFs (die Erträge automatisch reinvestieren statt auszuschütten) sollen jährlich besteuert werden, nicht erst beim Verkauf nach 20 Jahren.

Wie berechnet?

Vorabpauschale = Fondswert × Basiszins × 0,7 − tatsächliche Ausschüttungen

  • Basiszins 2025: 2,53 % (von Bundesbank festgelegt)
  • Auf den errechneten Wert greifen 25 % Abgeltungssteuer + Soli (insg. ~26,375 %)
  • Bei Aktien-ETFs: 30 % Teilfreistellung — d.h. nur 70 % der Vorabpauschale wird besteuert

Beispiel 2026

10.000 € ETF-Wert × 2,53 % × 0,7 = 177 € Vorabpauschale.
Mit 30 % Teilfreistellung: 124 € steuerpflichtig × 26,4 % = 33 € Steuer pro Jahr.

Worauf achten

Bei Wertverlust keine Vorabpauschale. Bei thesaurierenden ETFs zieht die Bank die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ab — Sie merken's nur, wenn dort Geld fehlt. Sparerpauschbetrag (1.000 €/2.000 €) deckt typische Beträge bei kleinen Depots ab.

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