Was ist die Wartezeit in der Versicherung?
Die Wartezeit bezeichnet einen festgelegten Zeitraum ab Vertragsbeginn, in dem Sie zwar bereits Beiträge zahlen, für bestimmte Leistungen aber noch keinen Anspruch haben. Erst nach Ablauf dieser Frist greift der volle Versicherungsschutz. Versicherer schützen sich damit gegen Missbrauch, etwa wenn jemand erst kurz vor einer geplanten teuren Behandlung einen Vertrag abschließen würde.
Besonders verbreitet ist die Wartezeit in der privaten Krankenversicherung und der Zusatzversicherung. Üblich sind dort drei Monate allgemeine Wartezeit und acht Monate besondere Wartezeit für Zahnersatz, Entbindung, Psychotherapie oder Kieferorthopädie. In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es solche Wartezeiten nicht, dort beginnt der Schutz sofort. Auch in der Risikolebensversicherung kann es bei Tod durch Suizid eine Karenzzeit von oft drei Jahren geben. In der Sterbegeldversicherung sind Wartezeiten von einem bis drei Jahren typisch.
Rechtlich basiert die Wartezeit auf den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG, etwa zur Informationspflicht des Versicherers) wirksamer Vertragsbestandteil werden. Die genaue Dauer und der Umfang stehen also nicht im Gesetz, sondern in Ihrem konkreten Vertrag.
Worauf achten
Lesen Sie vor Abschluss genau, welche Leistungen einer Wartezeit unterliegen und wie lange diese dauert. Tritt der Versicherungsfall innerhalb der Wartezeit ein, zahlt der Versicherer nicht, obwohl Sie schon Beiträge geleistet haben.
Praktisch wichtig: Viele Anbieter verzichten bei Vorlage eines ärztlichen Untersuchungsergebnisses auf die Wartezeit oder rechnen Vorversicherungszeiten an, etwa beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung. Fragen Sie aktiv danach. Schließen Sie geplante Leistungen wie Zahnersatz oder eine Geburt nicht erst kurz vorher ab, sondern frühzeitig, damit die Wartezeit rechtzeitig abläuft. Unterscheiden Sie die Wartezeit klar von Kündigungsfristen oder der Karenzzeit beim Krankentagegeld.