Versicherung

Karenzzeit

Vereinbarter Zeitraum nach Eintritt des Versicherungsfalls, in dem trotz bestehenden Schutzes noch keine Leistung gezahlt wird, um die Prämie zu senken.

Auch bekannt als: Karenzfrist, Leistungskarenz, Selbstbehalt in Tagen

Was ist eine Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist ein im Vertrag festgelegter Zeitraum, der nach Eintritt des Versicherungsfalls beginnt und in dem der Versicherer noch keine Leistung erbringt. Sie ist eine Art bewusst gewählte Selbstbeteiligung in Tagen. Besonders verbreitet ist sie in der Krankentagegeldversicherung, der Krankengeldversicherung für Selbstständige und beim Leistungsbeginn der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Karenzzeit gegen Wartezeit abgrenzen

Wichtig ist die Unterscheidung zur Wartezeit. Die Wartezeit liegt am Vertragsbeginn: In dieser Anfangsphase besteht für bestimmte Leistungen noch gar kein Schutz, ein Versicherungsfall ist also noch nicht abgesichert. Die Karenzzeit dagegen setzt erst ein, wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist. Der Schutz besteht zwar, die Auszahlung beginnt aber zeitversetzt.

Praxisbeispiel

Ein Selbstständiger vereinbart ein Krankentagegeld von 100 Euro mit einer Karenzzeit von 42 Tagen. Erkrankt er und ist sechs Wochen arbeitsunfähig, erhält er nichts, weil die Leistung erst ab dem 43. Tag einsetzt. Dauert die Arbeitsunfähigkeit 70 Tage, bekommt er für 28 Tage je 100 Euro, also 2.800 Euro. Je länger die Karenzzeit, desto niedriger die Prämie, weil der Versicherer kurze Ausfälle nicht abdecken muss.

Worauf achten

  • Wählen Sie die Karenzzeit passend zu Ihren finanziellen Reserven: Wer mehrere Monate ohne Einkommen überbrücken kann, spart mit einer langen Karenzzeit Beitrag.
  • Angestellte erhalten meist sechs Wochen Lohnfortzahlung. Eine Karenzzeit von 42 Tagen passt dann oft zum Übergang ins gesetzliche Krankengeld.
  • Prüfen Sie in der BU-Police, ob eine rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag erfolgt, sobald die vereinbarte Dauer der Berufsunfähigkeit erreicht ist.
  • Verwechseln Sie Karenzzeit nicht mit der Wartezeit im Vertrag; beide Klauseln können nebeneinander bestehen.

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