Versicherung

Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist eine vertragliche Verhaltenspflicht des Versicherten, deren Verletzung den Versicherungsschutz ganz oder teilweise gefährden kann.

Auch bekannt als: Verhaltenspflicht, Anzeigepflicht, Mitwirkungspflicht

Was ist eine Obliegenheit?

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, die ein Versicherter gegenüber seinem Versicherer einhalten muss, damit der Versicherungsschutz vollständig erhalten bleibt. Anders als eine echte Rechtspflicht kann der Versicherer ihre Erfüllung nicht einklagen. Verletzt der Versicherte sie jedoch, drohen Leistungskürzungen oder im schlimmsten Fall der völlige Verlust des Anspruchs. Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem in den Paragrafen 19 bis 28 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Man unterscheidet zwei Arten: Bei der vorvertraglichen Anzeigepflicht (Paragraf 19 VVG) müssen Sie beim Abschluss alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß angeben, etwa Vorerkrankungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Vorschäden beim Auto. Bei den vertraglichen Obliegenheiten geht es um Pflichten während der Laufzeit und im Schadenfall, zum Beispiel die rechtzeitige Schadenmeldung oder die Pflicht, einen Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen.

Folgen einer Verletzung

Das VVG arbeitet seit der Reform 2008 mit einem abgestuften System. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nur in dem Verhältnis kürzen, in dem der Versicherte schuld ist (Paragraf 28 Absatz 2 VVG). Wer zum Beispiel zu 50 Prozent grob fahrlässig handelt, erhält noch die Hälfte. Nur bei Vorsatz oder arglistiger Täuschung entfällt der Schutz komplett. Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Anspruch in der Regel voll bestehen.

Worauf achten

Beantworten Sie Gesundheits- und Risikofragen im Antrag immer vollständig und ehrlich, selbst wenn das den Beitrag erhöht. Melden Sie Schäden umgehend, meist innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist. Lesen Sie im Vertrag den Abschnitt zu Obliegenheiten genau, dort stehen Pflichten wie Sicherungsmaßnahmen oder Anzeigepflichten. Bewahren Sie Belege und Nachweise auf, sie helfen im Streitfall, eine grobe Fahrlässigkeit zu widerlegen.

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