Mittleres Risikoarbeitsrechtbetriebsuebergangunternehmenskauf

Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Bei Unternehmensverkauf gehen Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber über. Widerspruchsrecht innerhalb 1 Monat.

Betriebsübergang (§ 613a BGB)

Bei Unternehmensverkauf gehen Arbeitsverhältnisse automatisch auf den Erwerber über. Widerspruchsrecht innerhalb 1 Monat.

Risikoeinstufung: Mittleres Risiko

Was bedeutet diese Klausel?

Die Betriebsübergang (§ 613a BGB) ist eine häufig vorkommende Vertragsklausel im deutschen Recht. Sie findet sich insbesondere in Verträgen der Bereiche arbeitsrecht, betriebsuebergang, unternehmenskauf.

Worauf sollten Sie achten?

Bei der Prüfung dieser Klausel sollten Sie besonders auf folgende Punkte achten:

  • Klarheit der Formulierung — Ist die Klausel verständlich und eindeutig formuliert?
  • Rechtliche Wirksamkeit — Verstößt die Klausel gegen zwingendes Recht oder AGB-Kontrolle?
  • Verhältnismäßigkeit — Sind die Regelungen für beide Seiten fair und ausgewogen?
  • Aktualität — Entspricht die Klausel der aktuellen Rechtsprechung?

Rechtlicher Hintergrund

Diese Klausel wird durch die deutsche und europäische Rechtsprechung regelmäßig überprüft. Besonders relevante Entscheidungen des BGH und der Instanzgerichte haben die Anforderungen an die Wirksamkeit konkretisiert.

Häufige Fragen

Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag bei Firmenverkauf?

Er geht automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 613a BGB). Sie haben ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats nach Information.

Relevante Vertragstypen

Diese Klausel kommt typischerweise in folgenden Vertragsarten vor:

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Häufige Fragen

Was passiert mit meinem Arbeitsvertrag bei Firmenverkauf?
Er geht automatisch auf den neuen Eigentümer über (§ 613a BGB). Sie haben ein Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats nach Information.

Diese Klausel kommt vor in

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