Abgeltungssteuer-Rechner
Steuer auf Kapitalerträge: 25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer, abzgl. Sparer-Pauschbetrag.
Deine Eingaben
Wo geht dein Ertrag hin?
- Netto an dich1.736 € (87%)
- Abgeltungssteuer (25 %)250 € (13%)
- Soli (5,5 % der Steuer)14 € (1%)
- Kirchensteuer0 € (0%)
Was bedeutet das Ergebnis?
So liest du deine Kapitalertrags-Steuer
Abgeltungssteuer 2026 — die Eckdaten
Beispielrechnung: 1.500 € Dividenden Single ohne KiSt
Typische Fehler bei der Eingabe
- Freistellungsauftrag vergessenOhne FSA zieht der Broker ab dem ersten Euro Steuer ein. Du holst dir das später über die Steuererklärung zurück — Geld liegt aber Monate beim Finanzamt.
- Pauschbetrag bei mehreren Depots falsch aufteilenBei 3 Banken nicht jeweils 1.000 € FSA, sondern Aufteilung passend zu den Erträgen. Sonst zahlst du bei einer Bank Steuer, obwohl der Gesamt-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
- Verluste verfallen lassenAktien-Verluste nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar. Bescheinigung beim Broker anfordern, sonst verfällt der Vortrag beim Depot-Wechsel.
- Günstigerprüfung übersehenWer einen persönlichen ESt-Satz unter 25 % hat (Studenten, Rentner mit kleiner Rente, Elternzeit), kann in der Steuererklärung Günstigerprüfung beantragen — oft mehrere Hundert Euro Erstattung.
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt in Deutschland pauschal 25 % Abgeltungssteuer an, plus 5,5 % Soli auf die Steuer und ggf. Kirchensteuer (8/9 % auf die Steuer). Effektiv ergibt sich ca. 26,375 % ohne KiSt, bis 27,99 % mit.
Formel: Steuer = (Erträge − Sparer-Pauschbetrag) × 25 % + Soli + ggf. KiSt
Sparer-Pauschbetrag (2026): 1.000 € pro Person, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepartnern. Wer den nicht beim Broker als Freistellungsauftrag einrichtet, zahlt unnötig Steuer und holt sie sich erst über die Steuererklärung zurück.
Worauf achten?
- Freistellungsauftrag verteilen: Wer mehrere Depots hat, muss den Pauschbetrag aufteilen — sonst zahlt er an einer Stelle Steuer, obwohl der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
- Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30 % steuerfrei — bei Misch-ETFs 15 %, bei Renten-ETFs 0 %.
- Verluste verrechnen: Aktien-Verluste nur mit Aktien-Gewinnen, andere Verluste mit allen anderen Erträgen.
- Günstigerprüfung: Wer einen ESt-Satz unter 25 % hat, sollte in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
- NV-Bescheinigung: Wer kein zu versteuerndes Einkommen hat (Studenten, Kinder), kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt holen — keine Abgeltungssteuer.
So minimierst du Abgeltungssteuer (legal)
- 1. Pauschbetrag voll nutzen: 1.000 € pro Jahr steuerfrei. Im ETF-Steuerfreibetrag-Rechner optimal aufteilen.
- 2. Vorabpauschale verstehen: Auch ohne Verkauf fällt bei thesaurierenden ETFs Steuer an. Vorabpauschale-Rechner
- 3. Kirchensteuer-Wirkung: KiSt-Pflicht addiert ~1,8 % zur Belastung. Kirchensteuer-Rechner
- 4. Verlust nutzen: Realisierte Verluste erstmal mit Gewinnen verrechnen, dann Restverlust ins nächste Jahr vortragen.
Häufige Fragen
Wann ist die Günstigerprüfung sinnvoll?
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Was ist die Vorabpauschale?
Wie wirkt die Teilfreistellung?
Wie verteile ich den Sparer-Pauschbetrag clever?
Lohnt sich ein Familien-Depot für Kinder?
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