Abgeltungssteuer-Rechner

Steuer auf Kapitalerträge: 25 % + Soli + ggf. Kirchensteuer, abzgl. Sparer-Pauschbetrag.

Deine Eingaben

Netto-Ertrag nach Steuer
1.736,25 €
Belastung 13.19 % — Pauschbetrag wirkt stark. Abzug gesamt: 263,75 € (Pauschbetrag genutzt: 1.000,00 € von 1.000,00 €).

Wo geht dein Ertrag hin?

Netto an dich: 1.736 € (87%)Abgeltungssteuer (25 %): 250 € (13%)Soli (5,5 % der Steuer): 14 € (1%)Kirchensteuer: 0 € (0%)2.000,00 €Brutto-Ertrag
  • Netto an dich1.736 € (87%)
  • Abgeltungssteuer (25 %)250 € (13%)
  • Soli (5,5 % der Steuer)14 € (1%)
  • Kirchensteuer0 € (0%)

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du deine Kapital­ertrags-Steuer

< 1.000 €
Innerhalb Sparer-Pausch­betrag (Single)
Komplett steuer­frei — vorausgesetzt der Frei­stellungs­auftrag ist beim Broker hinterlegt. Bei Ehe­paaren bis 2.000 € (Zusammen­veranlagung).
1.000 – 5.000 €
Klassische Sparer-Zone
~ 26,4 % auf den Anteil über dem Pauschbetrag. Bei Aktien-ETFs greift Teil­ freistellung 30 % — effektiv eher 18,5 %.
5.000 – 20.000 €
Aktiver Anleger
Verluste sammeln und gegen Gewinne verrechnen lohnt sich richtig. Beim Jahres­ ende „Tax-Loss-Harvesting" durchprüfen.
> 20.000 €
Größeres Depot — Steuer­strategie nötig
Günstiger­prüfung, Wahl zwischen Aktien/Misch-ETF, Teil­freistellung, ggf. Familien-Depot. Steuer­berater rechnet sich.
Effektiver Satz inkl. Soli: ca. 26,375 %. Mit Kirchen­steuer (8/9 %) bis zu 27,99 %. Bei Aktien-ETFs Teil­freistellung 30 % zusätzlich.

Abgeltungssteuer 2026 — die Eckdaten

Abgeltungssteuersatz
25 %
Pauschal auf alle Kapitalerträge
Soli auf die Steuer
+ 5,5 %
Effektiv ~ 26,375 % gesamt
Sparer-Pauschbetrag Single
1.000 €
Pro Person, 2026
Sparer-Pauschbetrag Ehe
2.000 €
Bei Zusammenveranlagung
Teilfreistellung Aktien-ETF
30 %
70 % der Erträge versteuert
Verlustverrechnung
innerhalb Topf
Aktien nur mit Aktien, sonst getrennt

Beispielrechnung: 1.500 € Dividenden Single ohne KiSt

Kapital­erträge1.500 €
Sparer-Pauschbetrag (Single)1.000 €
Zu versteuernder Anteil500 €
Abgeltungs­steuer25 %
Soli auf die Steuer5,5 %
Steuer­last gesamt
~ 132 €
Effektiv 26,375 % auf den Betrag über dem Pauschbetrag
(1.500 € − 1.000 €) × 25 % = 125 € Abgeltungs­steuer + 5,5 % Soli (= 6,88 €) ergibt rund 132 € Steuer­last. Wäre derselbe Anleger Mitglied der katholischen Kirche in NRW (9 % KiSt), kämen ca. 11 € KiSt obendrauf — gesamt ~ 143 € (Effektiv­satz ~ 28,6 %). Bei Aktien-ETFs greift zusätzlich die Teil­freistellung von 30 %.
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Typische Fehler bei der Eingabe

  • Frei­stellungs­auftrag vergessen
    Ohne FSA zieht der Broker ab dem ersten Euro Steuer ein. Du holst dir das später über die Steuer­erklärung zurück — Geld liegt aber Monate beim Finanzamt.
  • Pausch­betrag bei mehreren Depots falsch aufteilen
    Bei 3 Banken nicht jeweils 1.000 € FSA, sondern Aufteilung passend zu den Erträgen. Sonst zahlst du bei einer Bank Steuer, obwohl der Gesamt-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Verluste verfallen lassen
    Aktien-Verluste nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar. Bescheinigung beim Broker anfordern, sonst verfällt der Vortrag beim Depot-Wechsel.
  • Günstiger­prüfung übersehen
    Wer einen persönlichen ESt-Satz unter 25 % hat (Studenten, Rentner mit kleiner Rente, Eltern­zeit), kann in der Steuer­erklärung Günstiger­prüfung beantragen — oft mehrere Hundert Euro Erstattung.

Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt in Deutschland pauschal 25 % Abgeltungssteuer an, plus 5,5 % Soli auf die Steuer und ggf. Kirchensteuer (8/9 % auf die Steuer). Effektiv ergibt sich ca. 26,375 % ohne KiSt, bis 27,99 % mit.

Formel: Steuer = (Erträge − Sparer-Pauschbetrag) × 25 % + Soli + ggf. KiSt

Sparer-Pauschbetrag (2026): 1.000 € pro Person, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepartnern. Wer den nicht beim Broker als Freistellungsauftrag einrichtet, zahlt unnötig Steuer und holt sie sich erst über die Steuererklärung zurück.

Worauf achten?

  • Freistellungsauftrag verteilen: Wer mehrere Depots hat, muss den Pauschbetrag aufteilen — sonst zahlt er an einer Stelle Steuer, obwohl der Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
  • Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs sind 30 % steuerfrei — bei Misch-ETFs 15 %, bei Renten-ETFs 0 %.
  • Verluste verrechnen: Aktien-Verluste nur mit Aktien-Gewinnen, andere Verluste mit allen anderen Erträgen.
  • Günstigerprüfung: Wer einen ESt-Satz unter 25 % hat, sollte in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen.
  • NV-Bescheinigung: Wer kein zu versteuerndes Einkommen hat (Studenten, Kinder), kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung vom Finanzamt holen — keine Abgeltungssteuer.

So minimierst du Abgeltungssteuer (legal)

  1. 1. Pauschbetrag voll nutzen: 1.000 € pro Jahr steuerfrei. Im ETF-Steuerfreibetrag-Rechner optimal aufteilen.
  2. 2. Vorabpauschale verstehen: Auch ohne Verkauf fällt bei thesaurierenden ETFs Steuer an. Vorabpauschale-Rechner
  3. 3. Kirchensteuer-Wirkung: KiSt-Pflicht addiert ~1,8 % zur Belastung. Kirchensteuer-Rechner
  4. 4. Verlust nutzen: Realisierte Verluste erstmal mit Gewinnen verrechnen, dann Restverlust ins nächste Jahr vortragen.
Tipp: Beim Depot-Wechsel die Verrechnungstöpfe nicht verlieren — bei verschiedenen Brokern Bescheinigung über die Verluste anfordern. Im Depot-Vergleich günstigste Anbieter finden.

Häufige Fragen

Wann ist die Günstigerprüfung sinnvoll?
Wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt — meist bei Studenten, Rentnern, Eltern in Elternzeit. Dann gilt der niedrigere ESt-Satz statt der pauschalen 25 %.
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Wenn der Broker die Steuer einbehalten hat: nicht zwingend. Aber sinnvoll bei: Verlustverrechnung, Pauschbetrag-Optimierung, Günstigerprüfung, ausländischen Erträgen.
Was ist die Vorabpauschale?
Bei thesaurierenden Fonds wird auch ohne Ausschüttung jährlich eine fiktive Mindestrendite versteuert. Sie wird beim späteren Verkauf gegengerechnet — keine Doppelbesteuerung.
Wie wirkt die Teilfreistellung?
Bei Aktien-ETFs sind 30 % der Erträge steuerfrei (Ausgleich für Körperschaftsteuer auf Unternehmensebene). Effektive Belastung sinkt von 26,375 % auf ~18,5 %.
Wie verteile ich den Sparer-Pauschbetrag clever?
Bei einem Depot reicht ein Frei­stellungs­auftrag über 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Ehe). Bei mehreren Banken aufteilen — z.B. 700 € beim Haupt-Broker, 300 € beim Zweit-Konto. Faustregel: dort den größten FSA hinterlegen, wo die meisten Ausschüttungen anfallen. Anpassung ist jederzeit kostenlos online möglich.
Lohnt sich ein Familien-Depot für Kinder?
Ja, finanziell oft sehr. Jedes Kind hat einen eigenen Sparer-Pauschbetrag (1.000 €) und Grundfreibetrag (12.084 € zvE 2026). Mit NV-Bescheinigung vom Finanzamt fließen Kapital­erträge bis ca. 13.000 € völlig steuerfrei. Wichtig: Das Geld gehört rechtlich dem Kind — ab 18 voll verfügbar, vorher Schenkungs­steuer­frei­beträge beachten (400.000 € pro Eltern­teil alle 10 Jahre).

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