Vorabpauschale-Rechner

Wie viel Vorabpauschale fällt für deinen thesaurierenden ETF an?

Deine Eingaben

Steuerpflichtige Vorabpauschale
612,50 €
Spürbare Steuer (161,55 €) — Pauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) prüfen, evtl. abgezogen. Effektive Steuer (~26,375 %): 161,55 €.

Wie kommt die Vorabpauschale zustande?

Steuerpflichtig (70 %): 613 € (70%)Teilfreistellung (30 %): 263 € (30%)Ausschüttungen (mindern Basisertrag): 0 € (0%)612,50 €steuerpflichtige VP
  • Steuerpflichtig (70 %)613 € (70%)
  • Teilfreistellung (30 %)263 € (30%)
  • Ausschüttungen (mindern Basisertrag)0 € (0%)

Wertsteigerung (4.000,00 €) übersteigt den Basisertrag — die volle Vorabpauschale gilt.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du dein Ergebnis

0 € Steuerlast
Pauschbetrag deckt alles ab
Bei Depots bis ca. 50.000 € reicht der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €/2.000 €) meistens — Freistellungsauftrag richtig erteilen, dann fließt nichts ab.
1 – 100 €/Jahr
Geringe Belastung
Liquiditätswirkung im Januar einplanen. Über 30 Jahre kostet das real <0,1 % p.a. Rendite — kein Argument gegen ETF-Sparpläne.
100 – 500 €/Jahr
Spürbar — Verrechnungskonto beobachten
Im Januar muss Liquidität auf dem Verrechnungskonto sein, sonst fallen Soll-Zinsen an. Freistellungsauftrag auf 1.000 € hochsetzen falls noch ungenutzt.
> 500 €/Jahr
Großes Depot — Strategie überdenken
Bei Depots > 100k € lohnt sich die Optimierung: Pauschbetrag auf Ehe-Niveau verdoppeln (2.000 €), Teilfreistellung nutzen, ggf. ausschüttende ETFs als Beimischung.
Faustregel: 10.000 € ETF-Vermögen erzeugen bei 2,55 % Basiszins ca. 178 € Vorabpauschale → nach 30 % Teilfreistellung ca. 125 € steuerpflichtig → ca. 33 € Abgeltungssteuer.

Vorabpauschale 2026 — die Eckdaten

Basiszins 2026
~ 2,5 %
Aus 7-Jahres-Bundesanleihen abgeleitet
Faktor 0,7
70 % vom Basiszins
Pauschal angesetzte Mindestrendite
Teilfreistellung Aktien-ETF
30 %
70 % der Vorabpauschale steuerpflichtig
Teilfreistellung Misch
15 %
Bei Aktien-Anteil 25–50 %
Sparer-Pauschbetrag
1.000 € / 2.000 €
Single / Ehe — wirkt direkt
Begrenzt durch Wertsteigerung
min(Berechnung, Δ)
Keine Vorabpauschale > tatsächlicher Anstieg

Beispielrechnung: 10.000 € Welt-ETF (thesaurierend)

ETF-Wert am 01.01.10.000 €
Basiszins 20262,55 %
Wertsteigerung im Jahr+8,0 %
Teilfreistellung (Aktien-ETF)30 %
Freibetrag (Single, voll genutzt)1.000 €
Effektive Steuer
~ 0 €
Sparer-Pauschbetrag deckt die Vorabpauschale (125 € < 1.000 €) komplett ab
Rechenweg: 10.000 € × 2,55 % × 0,7 = 178,50 € Vorabpauschale. Nach 30 % Teilfreistellung bleiben 125 € steuerpflichtig. Solange dein Sparer-Pauschbetrag (1.000 € Single / 2.000 € Ehe) nicht ausgeschöpft ist, zahlst du 0 €. Erst bei Depots ab ca. 50.000 €–80.000 € beginnt die Vorabpauschale den Pauschbetrag zu sprengen.
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Typische Fehler bei der Eingabe

  • Freistellungsauftrag vergessen oder zu niedrig angesetzt
    Ohne Freistellungsauftrag zieht der Broker die Steuer ab — du musst über die Steuererklärung zurückholen. 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Ehe) richtig auf Banken verteilen.
  • Liquidität auf dem Verrechnungskonto im Januar fehlt
    Broker buchen die Steuer ab. Ist das Verrechnungskonto leer, droht der Dispo-Zinssatz (12 %+). Pro 10k € ETF ca. 30–50 € Reserve einplanen.
  • Negative ETF-Jahre falsch eingeschätzt
    Wenn der ETF im Wert gefallen ist, fällt KEINE Vorabpauschale an. Wer pauschal mit „2,55 % × Vermögen" rechnet, überschätzt die Steuer in Krisenjahren deutlich.
  • Doppelbesteuerung beim Verkauf gefürchtet
    Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden vom Veräußerungsgewinn abgezogen — keine Doppelbesteuerung. Die Sorge ist unbegründet, der Effekt auf die Rendite winzig.

Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds

Bei thesaurierenden ETFs musst du jährlich eine fiktive Mindestrendite versteuern — die Vorabpauschale. Sie soll verhindern, dass Anleger Steuern in die Zukunft verschieben (gegenüber ausschüttenden Fonds, die jährlich Steuer auslösen).

Formel: Vorabpauschale = max(0, Fondswert · Basiszins · 0,7 − Ausschüttungen)

Begrenzt auf die tatsächliche Wertsteigerung. Nach Teilfreistellung (30 % bei Aktien-ETFs) bleibt die steuerpflichtige Vorabpauschale, auf die die Abgeltungssteuer (~26,375 %) fällig wird.

Wichtig: Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf gegengerechnet — keine Doppelbesteuerung. Sie wirkt nur als Zinslast wegen vorzeitiger Steuerabführung.

Worauf achten?

  • Pauschbetrag wirkt direkt: Single 1.000 €, Ehe 2.000 € — die meisten Privatanleger zahlen am Anfang gar keine Vorabpauschale.
  • Negativjahre: Wenn der Fonds an Wert verliert, fällt KEINE Vorabpauschale an — Wertsteigerung als Cap wirkt.
  • Liquiditätsfalle: Bei großen Depots zieht der Broker die Steuer im Januar vom Verrechnungskonto — ggf. nachladen.
  • Anrechnung beim Verkauf: Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf.
  • Ausschüttende ETFs: Vorabpauschale fällt selten an — die Ausschüttungen sind meist höher als der Basisertrag.

Verwandte Rechner — ETF + Steuern

  1. 1. Pauschbetrag-Strategie: Wie bekommst du den Sparer-Pauschbetrag voll genutzt — ohne Vorabpauschale-Liquiditätsfalle? ETF-Steuerfreibetrag-Rechner
  2. 2. Abgeltungssteuer: Wenn die Vorabpauschale den Pauschbetrag übersteigt, zahlst du 25 % + Soli + ggf. KiSt. Abgeltungssteuer-Rechner
  3. 3. Fondskosten vergleichen: Auch nach Steuern schlägt der günstigste ETF in 30 Jahren um Tausende. ETF-Fondskosten-Vergleich
  4. 4. Depot-Vergleich: Günstige Broker mit automatischer Steuerverrechnung im Depot-Vergleich.
Tipp: Wer alte fondsgebundene Lebensversicherungen hat, sollte den Vertrag prüfen lassen — viele zahlen am Ende weniger aus als ein direkter ETF-Sparplan. Vertrag analysieren →

Häufige Fragen

Wann muss ich Vorabpauschale zahlen?
Im Januar des Folgejahres — der Broker zieht die Steuer automatisch vom Verrechnungskonto. Voraussetzung: Vorabpauschale > Sparer-Pauschbetrag, der Fonds hatte ein Plus, und du hast keinen ausreichenden Freistellungsauftrag.
Wird die Vorabpauschale beim Verkauf doppelt versteuert?
Nein. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden vom Veräußerungsgewinn beim späteren Verkauf abgezogen. Effektiv ist sie nur eine vorgezogene Zahlung, kein zusätzlicher Steuerposten.
Ist Vorabpauschale ein Argument gegen ETFs?
Nein. Sie verlagert nur etwas Steuer in die Gegenwart, der Effekt auf die Endrendite ist klein (oft <0,1 % p.a.). ETFs bleiben mit Abstand die effizienteste Anlageform.
Was ist der Basiszins 2026?
Wird vom BMF jährlich aus der durchschnittlichen Rendite 7-jähriger Bundesanleihen abgeleitet. 2024: 2,29 %, 2025: rund 2,5 %, 2026: voraussichtlich 2,5–2,7 %. Bei Negativzinsen: 0 % — keine Vorabpauschale.
Was ist die Teilfreistellung?
Bei Aktien-ETFs (Aktienanteil > 50 %) bleiben 30 % der Vorabpauschale steuerfrei — als Pauschal-Ausgleich für die im Fonds bereits gezahlten Quellensteuern. Mischfonds (25–50 % Aktien) erhalten 15 % Teilfreistellung, offene Immobilienfonds 60 % bzw. 80 %.
Was passiert, wenn der ETF im Wert gefallen ist?
Dann fällt keine Vorabpauschale an. Sie ist immer auf die tatsächliche Wertsteigerung gedeckelt — verliert der Fonds, ist die Vorabpauschale 0 €. Das ist die wichtige Absicherung gegen unfaire Pauschal-Besteuerung.
Wie kann ich die Vorabpauschale legal senken?
Sparer-Pauschbetrag voll ausschöpfen (Freistellungsauftrag verteilen), Ehe-Veranlagung nutzen (2.000 € statt 1.000 €), Aktien-ETF statt Misch-/Anleihen-ETF wählen (30 % Teilfreistellung), Verluste nutzen (Verlustverrechnungstopf).

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