Arbeitslosengeld-Rechner
Wie hoch ist dein ALG I? 60 % bzw. 67 % Leistungsentgelt aus dem letzten Jahresgehalt.
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ALG I vs. dein bisheriges Netto
Hinweis: Die Berechnung berücksichtigt Sozialabgaben (~20 %) und Lohnsteuer (~20 %) pauschal. Die exakte Zahl liefert die Bundesagentur für Arbeit. Maßgeblich ist das Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate.
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ALG I — die wichtigsten Eckdaten
Beispielrechnung: 3.000 € Brutto, ledig, kinderlos
Typische Fehler bei der Eingabe
- Brutto und Nettoentgelt verwechseltDer Leistungssatz (60/67 %) wird NICHT vom Brutto, sondern vom pauschalierten Nettoentgelt berechnet. Effektiv ergibt das nur ca. 40–48 % vom Brutto — viele rechnen sich zu hoch.
- Steuerklasse ignoriertLohnsteuerklasse zum 1.1. des Anspruchsjahres bestimmt das Nettoentgelt. Wer kurz vor Arbeitslosigkeit auf eine günstigere Klasse wechselt (Ehepaare: III statt V), bekommt monatlich oft 200–400 € mehr ALG. Wechsel muss aber rechtzeitig erfolgen — nicht erst nach Kündigung.
- Sperrzeit übersehenEigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund → 12 Wochen Sperrzeit. In dieser Zeit kein Geld, und die Gesamt-Bezugsdauer verkürzt sich. Aufhebungsverträge unbedingt vorher prüfen lassen.
- Abfindung als „Bonus" gerechnetAbfindungen können zum Ruhen des Anspruchs führen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist unterlaufen wird. Auch der Progressionsvorbehalt schlägt zu — die Steuer im Folgejahr ist oft höher als erwartet.
Wie wird ALG I berechnet?
Grundlage ist das Bemessungsentgelt — die Summe deiner sv-pflichtigen Bruttoentgelte der letzten 12 Monate, geteilt durch 365 Kalendertage. Davon werden Sozialabgaben (pauschal 20 %) und Lohnsteuer (Klassen-abhängig, ca. 17–22 %) abgezogen. Aus diesem pauschalierten Leistungsentgelt erhältst du entweder 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind).
Formel (vereinfacht): ALG = Brutto × 0,8 (Soz.) × 0,8 (Lohnsteuer) × 0,60/0,67
Bezugsdauer im Detail
- 12 Monate Beschäftigung → 6 Monate ALG
- 24 Monate Beschäftigung → 12 Monate ALG
- Ab 50 Jahren + 30 Mon. → 15 Monate ALG
- Ab 55 Jahren + 36 Mon. → 18 Monate ALG
- Ab 58 Jahren + 48 Mon. → 24 Monate ALG (Maximum)
Worauf achten?
- Eigenkündigung kostet: 12 Wochen Sperrzeit ist die Regel — Aufhebungsvertrag besser im Anwalt prüfen lassen.
- Abfindung anrechnen: Bei Aufhebungsvertrag mit Abfindung droht Ruhen des Anspruchs — bis zum Ende der Kündigungsfrist.
- Krankenversicherung läuft weiter: ALG-Bezieher sind beitragsfrei pflichtversichert.
- Hinzuverdienst: Bis 165 €/Mon. bleibt anrechnungsfrei, alles darüber wird abgezogen.
- Frühzeitig melden: Spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Beendigung arbeitsuchend melden — sonst 1 Woche Sperrzeit.
Was tun, wenn die Kündigung droht?
- 1. Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag prüfen: Hier verstecken sich oft Sperrzeit-Fallen. Lass den Vertrag von unserer KI checken — Arbeitsvertrag analysieren →
- 2. Netto-Lücke berechnen: ALG I ersetzt meist nur 50–60 % deines Nettos. Wie groß ist die Lücke wirklich? Brutto-Netto-Rechner für die Vergleichsbasis.
- 3. Krankengeld als Fallback: Bist du langfristig krank, übernimmt die KK 70 % Brutto / 90 % Netto. Krankengeld-Rechner
- 4. Notgroschen prüfen: 3–6 Monatsausgaben auf Tagesgeld sollten reichen, um die Sperrzeit oder eine längere Suche zu überbrücken. Konditionen vergleichen: Tagesgeld-Vergleich
Häufige Fragen
Bekomme ich ALG I bei Eigenkündigung?
Wie lange bekomme ich ALG I?
Wird die Abfindung auf das ALG angerechnet?
Ist mein ALG steuerfrei?
Wie wirkt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit aus?
Was passiert, wenn ich während des ALG-Bezugs einen Minijob annehme?
Kann ich ALG I und Krankengeld kombinieren?
Wie melde ich mich arbeitslos und arbeitssuchend?
Unsicher beim Arbeitsvertrag? Lass ihn prüfen.
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