Arbeitslosengeld-Rechner

Wie hoch ist dein ALG I? 60 % bzw. 67 % Leistungsentgelt aus dem letzten Jahresgehalt.

Deine Eingaben

ALG I (geschätzt) pro Monat
1.346,30 €
57 % deines bisherigen Nettos — typische Größenordnung

ALG I vs. dein bisheriges Netto

Bisheriges Netto / Monat2.342 €
ALG I (geschätzt) / Monat1.346 €
Differenz: 996 €

Hinweis: Die Berechnung berücksichtigt Sozialabgaben (~20 %) und Lohnsteuer (~20 %) pauschal. Die exakte Zahl liefert die Bundesagentur für Arbeit. Maßgeblich ist das Bemessungsentgelt der letzten 12 Monate.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du dein Ergebnis

ALG < 1.000 €/Mon.
Notgroschen wird wichtig
Reicht in den meisten Großstädten nicht für Miete + Lebenshaltung. Aufstockung über Bürgergeld prüfen.
1.000–1.500 €/Mon.
Knapp, aber überbrückbar
Rücklagen für 3–6 Monate parat haben. Schnell auf Jobsuche, weil längere Arbeitslosigkeit teuer wird.
1.500–2.500 €/Mon.
Solide Überbrückung
Reicht für die meisten Lebenslagen. Trotzdem nicht entspannen — ALG ist zeitlich befristet (6–24 Mon.).
> 2.500 €/Mon.
Beitrags­bemessungs­grenze erreicht
Maximalsätze gibt es nur mit Spitzeneinkommen. Auch dort sind es weiterhin 60 % (kinderlos) bzw. 67 % (mit Kind) vom pauschalierten Nettoentgelt — bezogen aufs ursprüngliche Brutto landest du häufig nur bei 40–48 %. Reserve einplanen.
60 % Leistungssatz (kinderlos) bzw. 67 % (mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind). Steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt.

ALG I — die wichtigsten Eckdaten

Leistungssatz ohne Kind
60 %
des pauschalierten Nettoentgelts
Leistungssatz mit Kind
67 %
mind. 1 kindergeld­berechtigtes Kind
Anwartschaftszeit
12 Monate
sv-pflichtige Beschäftigung in 30 Mon.
Bezugsdauer
6 – 24 Mon.
abhängig von Alter & Beschäftigungsdauer
Sperrzeit Eigenkündigung
12 Wochen
kein ALG, Anspruch verkürzt sich
Aufstockung Bürgergeld
möglich
wenn ALG I unter Existenzminimum

Beispielrechnung: 3.000 € Brutto, ledig, kinderlos

Brutto-Monatsgehalt3.000 €
SteuerklasseI (ledig, kinderlos)
Leistungssatz60 % (ohne Kind)
ALG I monatlich
ca. 1.270 €
~ 42 % vom Brutto
Aus 3.000 € Brutto werden nach Sozialabgaben (≈ 20 %) und Lohnsteuer (≈ 17 %) etwa 1.920 € pauschaliertes Nettoentgelt. Davon 60 % = rund 1.270 € pro Monat Arbeitslosengeld I. Bei der Steuerklasse III (verheiratet) oder mit Kind (Faktor 67 %) wären es deutlich mehr — etwa 1.500–1.700 €. Das ALG ist steuerfrei, fließt aber in den Progressionsvorbehalt ein.
!

Typische Fehler bei der Eingabe

  • Brutto und Nettoentgelt verwechselt
    Der Leistungssatz (60/67 %) wird NICHT vom Brutto, sondern vom pauschalierten Nettoentgelt berechnet. Effektiv ergibt das nur ca. 40–48 % vom Brutto — viele rechnen sich zu hoch.
  • Steuerklasse ignoriert
    Lohnsteuerklasse zum 1.1. des Anspruchsjahres bestimmt das Nettoentgelt. Wer kurz vor Arbeitslosigkeit auf eine günstigere Klasse wechselt (Ehepaare: III statt V), bekommt monatlich oft 200–400 € mehr ALG. Wechsel muss aber rechtzeitig erfolgen — nicht erst nach Kündigung.
  • Sperrzeit übersehen
    Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund → 12 Wochen Sperrzeit. In dieser Zeit kein Geld, und die Gesamt-Bezugsdauer verkürzt sich. Aufhebungsverträge unbedingt vorher prüfen lassen.
  • Abfindung als „Bonus" gerechnet
    Abfindungen können zum Ruhen des Anspruchs führen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist unterlaufen wird. Auch der Progressionsvorbehalt schlägt zu — die Steuer im Folgejahr ist oft höher als erwartet.

Wie wird ALG I berechnet?

Grundlage ist das Bemessungsentgelt — die Summe deiner sv-pflichtigen Bruttoentgelte der letzten 12 Monate, geteilt durch 365 Kalendertage. Davon werden Sozialabgaben (pauschal 20 %) und Lohnsteuer (Klassen-abhängig, ca. 17–22 %) abgezogen. Aus diesem pauschalierten Leistungsentgelt erhältst du entweder 60 % (kinderlos) oder 67 % (mit mindestens einem kinder­geld­berechtigten Kind).

Formel (vereinfacht): ALG = Brutto × 0,8 (Soz.) × 0,8 (Lohnsteuer) × 0,60/0,67

Bezugsdauer im Detail

  • 12 Monate Beschäftigung → 6 Monate ALG
  • 24 Monate Beschäftigung → 12 Monate ALG
  • Ab 50 Jahren + 30 Mon. → 15 Monate ALG
  • Ab 55 Jahren + 36 Mon. → 18 Monate ALG
  • Ab 58 Jahren + 48 Mon. → 24 Monate ALG (Maximum)

Worauf achten?

  • Eigenkündigung kostet: 12 Wochen Sperrzeit ist die Regel — Aufhebungs­vertrag besser im Anwalt prüfen lassen.
  • Abfindung anrechnen: Bei Aufhebungsvertrag mit Abfindung droht Ruhen des Anspruchs — bis zum Ende der Kündigungsfrist.
  • Krankenversicherung läuft weiter: ALG-Bezieher sind beitragsfrei pflichtversichert.
  • Hinzuverdienst: Bis 165 €/Mon. bleibt anrechnungsfrei, alles darüber wird abgezogen.
  • Frühzeitig melden: Spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Beendigung arbeit­suchend melden — sonst 1 Woche Sperrzeit.

Was tun, wenn die Kündigung droht?

  1. 1. Aufhebungs-/Abwicklungsvertrag prüfen: Hier verstecken sich oft Sperrzeit-Fallen. Lass den Vertrag von unserer KI checken — Arbeitsvertrag analysieren →
  2. 2. Netto-Lücke berechnen: ALG I ersetzt meist nur 50–60 % deines Nettos. Wie groß ist die Lücke wirklich? Brutto-Netto-Rechner für die Vergleichsbasis.
  3. 3. Krankengeld als Fallback: Bist du langfristig krank, übernimmt die KK 70 % Brutto / 90 % Netto. Krankengeld-Rechner
  4. 4. Notgroschen prüfen: 3–6 Monatsausgaben auf Tagesgeld sollten reichen, um die Sperrzeit oder eine längere Suche zu überbrücken. Konditionen vergleichen: Tagesgeld-Vergleich
Tipp: Wer dauerhaft arbeits­unfähig wird, ist mit ALG I nicht abgesichert — dafür gibt es Krankengeld + ggf. Erwerbs­minderungs­rente. Die wahre Absicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen

Bekomme ich ALG I bei Eigenkündigung?
Grundsätzlich ja — aber mit 12 Wochen Sperrzeit, in der dir nichts ausgezahlt wird. Zudem verkürzt sich die Bezugsdauer um diese Wochen. Ausnahme: wichtiger Grund (Mobbing, gesundheitliche Probleme, nicht zumutbare Bedingungen) — dann ggf. ohne Sperrzeit.
Wie lange bekomme ich ALG I?
Mindestens 6 Monate (bei 12 Mon. Beschäftigung in den letzten 30 Mon.), maximal 24 Monate (ab 58 J. + 48 Mon. Beschäftigung). Faustregel: pro 2 Monate Beschäftigung = 1 Monat ALG, bis zur jeweiligen Alters­obergrenze.
Wird die Abfindung auf das ALG angerechnet?
Eine Abfindung mindert das ALG selbst nicht, kann aber zu einem Ruhen des Anspruchs führen — wenn der Aufhebungs­vertrag die ordentliche Kündigungsfrist umgeht. In diesem Fall ruht der Anspruch bis zum Ende der fiktiven Kündigungs­frist.
Ist mein ALG steuerfrei?
ALG I ist einkommensteuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — d.h. es erhöht den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr. Wenn du nur einen Teil des Jahres ALG bekommst, kann das zu einer Steuer-Nachzahlung führen.
Wie wirkt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit aus?
Die Lohnsteuerklasse zum 1.1. des Anspruchsjahres bestimmt das pauschale Nettoentgelt. Verheiratete profitieren oft vom Wechsel auf Klasse III (statt V) — kann 200–400 €/Mon. mehr ALG bringen. Aber Achtung: Der Wechsel muss missbrauchsfrei sein, sonst greift die Bundesagentur in der Berechnung ein.
Was passiert, wenn ich während des ALG-Bezugs einen Minijob annehme?
Bis 165 €/Monat bleiben anrechnungsfrei. Alles darüber wird voll vom ALG abgezogen. Wichtig: Der Job muss vor Aufnahme gemeldet werden, sonst drohen Sanktionen. Stunden über 14,9/Woche heben den ALG-Anspruch komplett auf.
Kann ich ALG I und Krankengeld kombinieren?
Nein — wer arbeitsunfähig ist, bekommt vor ALG das Krankengeld der Krankenkasse (max. 78 Wochen). Erst danach kann ALG I greifen, sofern wieder arbeitsfähig. Wer dauerhaft erwerbsgemindert ist, fällt aus dem ALG-System raus und braucht Erwerbsminderungsrente oder Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wie melde ich mich arbeitslos und arbeitssuchend?
Zwei Schritte: (1) Arbeitssuchend melden — spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende, online oder bei der Agentur. Wer das versäumt, riskiert 1 Woche Sperrzeit. (2) Arbeitslos melden — am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich bei der Arbeitsagentur. Antrag auf ALG I läuft parallel.

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