Krankengeld-Rechner

Wie hoch ist dein Krankengeld nach Lohnfortzahlung? 70 % Brutto vs. 90 % Netto.

Deine Eingaben

Krankengeld pro Monat (geschätzt)
2.070,00 €
90 % deines bisherigen Nettos — ab der 7. Krankheits­woche, max. 78 Wochen

70 % Brutto vs. 90 % Netto — der niedrigere Wert wird ausgezahlt

70 % vom Brutto2.450 €
90 % vom Netto2.070 €
Differenz: 380 €90 % vom Netto ist wird ausgezahlt

Hinweis: Die ersten 6 Wochen Krankheit zahlt der Arbeitgeber 100 % weiter (Lohnfortzahlung). Erst danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Bei längerer Krankheit (über 78 Wochen) greift die Erwerbsminderungs­rente — und im Idealfall die BU.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du dein Ergebnis

Netto-Lücke < 10 %
Gut abgesichert
Knapp 90 % Netto-Ersatz. Kurze Krankheitsphasen problemlos überbrückbar.
10–25 % Lücke
Spürbarer Verlust
Typische Konstellation. Bei langen Phasen (>6 Mon.) tut das richtig weh — Notgroschen + ggf. BU prüfen.
25–40 % Lücke
Existenzielles Problem
Höheres Einkommen ist überproportional getroffen — die KK-Bemessungsgrenze deckelt das Krankengeld. Krankentagegeld + BU dringend prüfen.
Aussteuerung droht
Nach 78 Wochen Ende
Dann greift Erwerbsminderungsrente (typ. nur ~33 % vom Brutto) oder ALG. BU-Versicherung ist hier der einzige reale Schutz.
Krankengeld = min(70 % Brutto, 90 % Netto), gedeckelt bei Beitragsbemessungsgrenze (2026 ≈ 128 €/Tag).

Krankengeld 2026 — Eckdaten

Lohnfortzahlung Arbeitgeber
6 Wochen
100 % weiter, dann KK
Höchstdauer Krankengeld
78 Wochen
innerhalb 3 Jahren / dieselbe Krankheit
Höchstbetrag 2026
~ 128 €/Tag
aus Bemessungs­grenze 5.512 €/Mon.
Berechnungssatz
70 % Brutto / 90 % Netto
der niedrigere Wert gewinnt
Beiträge
reduziert
RV/AV/PV vom Krankengeld
Nach 78 Wochen
Aussteuerung
EM-Rente / ALG / BU greift

Beispielrechnung: 3.500 € Brutto, krank ab Tag 43

Brutto-Monatsgehalt3.500 €
Netto vor Krankheitca. 2.320 €
70 % Brutto2.450 €
90 % Netto2.088 €
Krankengeld brutto / netto
2.088 € / ~ 1.770 €
rd. 24 % Netto-Lücke
Aus 3.500 € Brutto ergibt 70 % = 2.450 €, 90 % Netto = 2.088 € — die niedrigere Summe gewinnt. Vom Brutto-Krankengeld werden noch RV-/AV-/PV-Beiträge abgezogen (≈ 15 %), übrig bleiben rund 1.770 € netto. Die Lücke zum bisherigen Netto liegt bei rund 550 €/Monat oder 24 %. Über 12 Monate sind das knapp 6.600 € weniger Geld — Notgroschen sollte das auffangen können.
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Typische Fehler bei der Eingabe

  • Brutto-Krankengeld als Netto verstanden
    Das Brutto-Krankengeld klingt großzügig — vom Brutto gehen aber noch ca. 12–15 % für RV/AV/PV ab. Was ankommt, ist deutlich weniger. Wer Liquidität plant, sollte immer den Netto-Wert ansetzen.
  • Lückenlose AU-Bescheinigung vergessen
    Auch ein einziger Tag ohne Krankschreibung kann den Anspruch beenden. Folgebescheinigung IMMER spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der vorigen ausstellen lassen — sonst ist der Krankengeldanspruch im Risiko.
  • Bemessungsgrenze ignoriert
    Krankengeld ist auf das Höchstregelentgelt gedeckelt (2026 rd. 128 €/Tag, also ~ 3.840 €/Mon. brutto). Wer mehr verdient, bekommt nicht 70 % seines Brutto — sondern nur 70 % der Grenze. Bei 8.000 € Brutto entstehen so leicht 50 % Netto-Lücke.
  • Krankengeld mit Krankentagegeld verwechselt
    Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung — sie zahlt entweder ab Tag 1 (Selbstständige) oder ab Tag 43 zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld. Für Angestellte mit Lohnfortzahlung erst ab Woche 7 sinnvoll, davor reine Geldverschwendung.

Wie funktioniert Krankengeld?

Bist du länger als 6 Wochen krank, endet die Lohnfortzahlung deines Arbeitgebers. Ab der 7. Woche zahlt deine gesetzliche Krankenkasse Krankengeld — gedeckelt auf min(70 % Brutto, 90 % Netto). Im Schnitt bedeutet das eine Ersatzrate von 75–85 % deines bisherigen Nettos.

Formel: Krankengeld = min(0,7 · Brutto, 0,9 · Netto) — gedeckelt auf das Höchst­regel­entgelt (2026 ca. 128 €/Tag).

Worauf achten?

  • Krankschreibung lückenlos: AU-Bescheinigung muss durchgehend vorliegen — Lücken können den Anspruch beenden.
  • Bemessungsgrundlage: Das letzte vor der Erkrankung abgerechnete Brutto­entgelt (regulär monatlich).
  • Gleiche Krankheit: 78 Wochen gelten je Krankheit innerhalb 3 Jahren — neue Krankheit startet die Uhr neu.
  • Beiträge: Vom Krankengeld werden RV-, AV- und PV-Beiträge abgezogen — KV-Beitrag bleibt. Netto liegt also unter dem Brutto-Krankengeld.
  • Nach Aussteuerung: Es greifen Übergangsgeld (Reha), ALG (wenn arbeitsfähig in einem anderen Beruf) oder Erwerbsminderungs­rente — meist nur ein Bruchteil des bisherigen Einkommens.

Was, wenn das Krankengeld nicht reicht?

  1. 1. BU-Lücke ermitteln: Berufs­unfähigkeit ersetzt nur 33 % deines Brutto über die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. BU-Lücke-Rechner
  2. 2. Humankapital verstehen: Dein Arbeits­einkommen über die Lebenszeit ist meist der größte Vermögenswert. Humankapital-Rechner
  3. 3. Krankenzusatz / BU prüfen: Eine Berufsunfähigkeits­versicherung schließt die Lücke. Bestehende Police KI-checken lassen: BU-Versicherung analysieren →
  4. 4. ALG nicht zur BU-Lösung: Wer berufsunfähig ist, hat oft keinen ALG-Anspruch — er ist ja nicht arbeitsfähig. Siehe ALG-Rechner für die Abgrenzung.
Tipp: Krankentagegeld-Versicherungen (privat) starten vor Woche 7 — sinnvoll für Selbstständige, oft überflüssig für Angestellte mit Lohnfortzahlung.

Häufige Fragen

Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren — und zwar pro Krankheit. Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach 72 Wochen die Krankenkasse. Bei einer neuen, unabhängigen Krankheit beginnt die Frist neu.
Wer zahlt nach 78 Wochen?
Nach Aussteuerung greift entweder Reha-Übergangs­geld, ALG (wenn arbeits­fähig in einem anderen Beruf) oder die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente. Die EM-Rente liegt typisch nur bei 33 % vom letzten Brutto — daher ist eine BU-Versicherung der eigentliche Schutz.
Werden vom Krankengeld auch Beiträge abgezogen?
Ja. Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­versicherungs­beiträge werden vom Krankengeld einbehalten. Der KV-Beitrag entfällt. Netto bleibt etwa 85 % des Brutto-Krankengelds.
Bin ich während Krankengeld weiter krankenversichert?
Ja, du bleibst Mitglied deiner gesetzlichen Krankenkasse — beitragsfrei in der KV, aber RV-/AV-/PV-Beiträge werden weiter abgeführt. Mitversicherte Familienangehörige bleiben ebenfalls geschützt.
Bekomme ich Krankengeld auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja — Diagnosen wie Depression, Burnout oder Angststörung sind voll anerkannt. Voraussetzung ist eine ärztliche AU (meist durch Hausarzt + Facharzt). Die KK kann eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD) anfordern, vor allem nach 6+ Monaten Krankheit.
Was passiert, wenn ich während Krankengeld kündige?
Krankengeld läuft weiter — der Anspruch ist beitragsgebunden, nicht jobgebunden. Aber: Nach Ende des Arbeitsverhältnisses musst du dich freiwillig oder über die KVdR weiterversichern. Wichtig: rechtzeitig mit der KK sprechen, sonst droht eine Versicherungslücke.
Wird Krankengeld auf die Steuer angerechnet?
Krankengeld selbst ist steuerfrei, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf dein restliches Einkommen im selben Jahr. Wer nur teilweise Krankengeld bezieht, hat fast immer eine Steuernachzahlung — Steuererklärung ist Pflicht.

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