Firmenwagen-Rechner

Geldwerter Vorteil eines Dienstwagens (1-%-Regel + Pendlerzuschlag) — inkl. E-Auto-/Hybrid-Reduktion.

Deine Eingaben

Reduzierte Sätze bei E/Hybrid

Geldwerter Vorteil pro Monat
720,00 €
1 %-Regel (Verbrenner / Diesel / Vollhybrid ohne Voraussetzungen) — höchster Satz. Auf das Jahr: 8.640,00 € zusätzlich versteuern.

Aufschlüsselung pro Monat

Privatnutzung (1.00 %): 450 € (63%)Pendlerzuschlag (0.030 % × 20 km): 270 € (37%)720,00 €GW-Vorteil
  • Privatnutzung (1.00 %)450 € (63%)
  • Pendlerzuschlag (0.030 % × 20 km)270 € (37%)

Bei 0 km Pendlerstrecke fällt nur die Basis-Pauschale an — z.B. bei reiner Homeoffice- oder bahnpendelnder Tätigkeit.

Geschätzter Steuer- & SV-Effekt

Zusätzliche Steuer/SV / Monat252,00 €
Zusätzliche Steuer/SV / Jahr3.024,00 €
Faustregel Grenzsteuer35 %

Achtung: Vereinfachte Schätzung. Effektiv kommt der geldwerte Vorteil zum Brutto, wird mit deinem persönlichen Grenzsteuersatz versteuert und unterliegt voll den Sozial­abgaben (bis BBG). Der Brutto-Netto-Rechner zeigt es exakt.

Alternative — Fahrtenbuch: Wer den Firmenwagen überwiegend dienstlich nutzt (über 50 %), fährt mit einem ordentlichen Fahrtenbuch oft günstiger. Aufwand: jede Fahrt minutengenau dokumentieren. Steuerlich nur die tatsächlichen Privatkilometer × Kosten pro km.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du den geldwerten Vorteil

< 200 €/Mon.
Sehr gut — meistens E-Auto
Typisch für E-Autos bis 70.000 € Listenpreis (0,25 %-Regel). Steuerlich klar der Sweet-Spot — der Firmenwagen lohnt sich fast immer.
200–400 €/Mon.
Solider Vorteil
Typisch für Hybride (0,5 %) oder günstige Verbrenner. Bei mittlerem Grenzsteuersatz 30–40 % kostet das netto ca. 70–160 €/Mon. — meist günstiger als eigene Anschaffung.
400–700 €/Mon.
Genau rechnen
Verbrenner mit Listenpreis 40.000–70.000 €. Sinnvoll nur, wenn du viel privat fährst und ein vergleichbares Auto selbst teurer wäre. Fahrtenbuch-Alternative prüfen.
> 700 €/Mon.
Häufig nachteilig
Premium-Verbrenner ab 70.000 € — netto 250–350 €/Mon. Steuer­last. Lohnt nur bei sehr viel Privat­fahrt oder als Status­symbol. Fahrtenbuch fast immer billiger.
Netto-Belastung ≈ geldwerter Vorteil × Grenzsteuersatz. Bei 35 % Grenzsteuer kostet 500 € GW-Vorteil ca. 175 € Netto pro Monat.

Firmenwagen 2026 — die Pauschsätze

Verbrenner
1,00 %
Standard-Pauschalsatz
Plug-In-Hybrid
0,50 %
Mind. 80 km E-Reichweite oder ≤ 50 g CO₂
E-Auto > 70.000 €
0,50 %
Bis 95.000 € (Stand 2026)
E-Auto ≤ 70.000 €
0,25 %
Steuerlich am attraktivsten
Pendlerzuschlag
0,03 % × km
pro einfacher Entfernung
Pendlerpauschale-Abzug
0,30 € / km
für die ersten 20 km

Beispielrechnung: 45.000 € Verbrenner, 20 km Pendelweg

Brutto-Listenpreis45.000 €
Pauschal-Satz1,00 % (Verbrenner)
Einfache Entfernung Arbeit20 km
Pendlerzuschlag-Satz0,03 %/km
Geldwerter Vorteil / Monat
720 €
Bei 35 % Grenzsteuer ≈ 252 € Netto-Belastung
450 € Basis-Pauschale (1 % × 45.000 €) plus 270 € Pendler­zuschlag (0,03 % × 45.000 € × 20 km) = 720 €/Monat. Davon kannst du als Werbungs­kosten 20 km × 0,30 € × ~220 Arbeitstage = 1.320 €/Jahr in der Steuer­erklärung gegen­rechnen (110 €/Monat). Beim gleichen E-Auto fiele der GW-Vorteil nur auf 180 €/Mon. — eine Ersparnis von rund 540 € pro Monat bzw. 190 € Netto.
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Typische Fehler bei der Eingabe

  • Netto- statt Brutto-Listenpreis eingeben
    Maßgeblich ist der inländische Brutto-Listenpreis bei Erstzulassung inkl. aller Sonderausstattungen — nicht der Kaufpreis nach Rabatten. Wer 40.000 € Netto-Preis eintippt statt 47.600 € Listenpreis, unterschätzt den geldwerten Vorteil um 19 %.
  • Pendlerzuschlag vergessen
    Die 0,03 % × Entfernung × Listenpreis kommen zusätzlich zur 1-%-Regel dazu. Bei 30 km Pendel­weg und 50.000 € Wagen sind das nochmal 450 €/Monat.
  • E-Auto-Grenze nicht beachten
    Die 0,25 %-Regel gilt nur für reine E-Autos mit Listenpreis bis 70.000 € (Stand 2026, früher 60.000 €). Darüber bis 95.000 € greift 0,5 %. Plug-In- Hybride müssen 80 km E-Reichweite oder ≤ 50 g CO₂/km schaffen.
  • Pendlerpauschale doppelt buchen
    Die Pendler­pauschale (0,30 €/km, ab 21. km 0,38 €/km) ist eine Werbungs­kosten in der Steuer­erklärung — nicht etwa eine Kürzung des Pendler­zuschlags. Beide laufen parallel: Zuschlag erhöht das Brutto, Pauschale mindert das zu versteuernde Einkommen.

Wann lohnt sich ein Firmenwagen?

Faustregel: Wenn der geldwerte Vorteil pro Jahr kleiner ist als die Kosten, die du selbst für ein vergleichbares Auto hättest (Anschaffung, Versicherung, Wartung, Reifen, Wertverlust), ist der Firmenwagen vorteilhaft. Bei einem 45.000-€-Verbrenner kommen schnell 7.000–8.000 € pro Jahr zusammen — eigene Anschaffung würde ähnlich oder mehr kosten.

1-%-Regel oder Fahrtenbuch?

Die 1-%-Regel ist pauschal und einfach — du musst nichts dokumentieren. Sie ist aber ungünstig, wenn:

  • der Wagen teuer ist (hoher Listenpreis = hoher GW-Vorteil)
  • du wenig privat fährst (z.B. nur ein paar Tausend km/Jahr)
  • der Wagen wenig Spritkosten hat (E-Auto, Hybrid)

Mit Fahrtenbuch versteuerst du nur die tatsächlichen Privatkilometer. Aufwand ist hoch — Smartphone-Apps oder GPS-Tracker erleichtern das, müssen aber vom Finanzamt anerkannt sein (lückenlose Aufzeichnung, keine nachträgliche Bearbeitung).

E-Auto-Vorteil rechnen

Bei einem 50.000 € E-Auto sinkt der GW-Vorteil auf 0,25 % × 50.000 € = 125 € pro Monat. Bei 35 % Grenzsteuer sind das nur 44 € Steuern monatlich — gegenüber einem Verbrenner mit 1 % (= 500 €/Monat × 35 % = 175 € Steuer) eine Ersparnis von ~130 € pro Monat. Pendler werden zusätzlich entlastet, weil auch der Pendlerzuschlag in dieser Skala reduziert ist.

Vor der Dienstwagen-Vereinbarung — Verträge prüfen

  1. 1. Brutto-Netto rechnen: GW-Vorteil zum Bruttogehalt addieren — den genauen Netto-Effekt zeigt der Brutto-Netto-Rechner.
  2. 2. Pendlerpauschale gegenrechnen: Die 0,30 €/km für die ersten 20 km bzw. 0,38 €/km ab dem 21. km gibst du als Werbungskosten an. Aus der Pendlerpauschale berechnen.
  3. 3. Eigenanteile aushandeln: Manche AG verlangen Nutzungsentgelt oder Kostenbeteiligung (Tanken, Pflege). Die mindern den steuerpflichtigen GW-Vorteil (bis 0 €). Im Dienstwagen-Vertrag genau prüfen.
  4. 4. Arbeitsvertrag prüfen: Klauseln zu Dienstwagen-Rückgabe (Kündigung, Elternzeit, Langzeit-Krankheit) und Wartungs­pflichten. Unsere KI-Analyse für Arbeitsverträge findet versteckte Knebel-Klauseln in 60 Sekunden.
Versicherung: Bei Privatnutzung musst du dich auch selbst um Vollkasko- Selbstbeteiligungen kümmern, falls du den Wagen privat schrottest. Vergleiche im Kfz-Versicherungsvergleich.

Häufige Fragen

Was ist die 1-%-Regel beim Firmenwagen?
Pauschalbesteuerung der privaten Nutzung eines Firmenwagens: 1 % des Brutto-Listenpreises wird monatlich als geldwerter Vorteil zum Brutto­einkommen addiert und voll lohn­steuer- und sozial­versicherungs­pflichtig. Für E-Autos und Plug-In-Hybride sind reduzierte Sätze (0,25 % oder 0,5 %) möglich.
Wann lohnt sich ein Firmenwagen?
Wenn der geldwerte Vorteil pro Jahr deutlich kleiner ist als die Kosten, die du für ein vergleichbares Auto privat hättest (Anschaffung, Wertverlust, Versicherung, Wartung, Sprit). Bei einem 45.000-€-Verbrenner sind das schnell 7.000–8.000 €/Jahr — eigener Kauf wäre meist teurer.
Wie hoch ist der Pendlerzuschlag?
Zusätzlich zur Basis-Pauschale: 0,03 % vom Listenpreis × einfache Entfernung in km pro Monat. Bei E-Autos und Hybriden ist dieser Satz analog reduziert (0,015 % bzw. 0,0075 %). Die Pendlerpauschale (Werbungskosten) wird davon nicht berührt — sie reduziert separat das zu versteuernde Einkommen.
Was ist günstiger — 1-%-Regel oder Fahrtenbuch?
Hängt vom Nutzungsverhältnis ab. Faustregel: Bei überwiegender Dienstnutzung (>60 %) und teuren Autos mit niedrigem Verbrauch lohnt das Fahrtenbuch fast immer. Bei viel privater Nutzung und/oder günstigen Autos ist die 1-%-Regel meist günstiger und einfacher. Eine Mischrechnung mit beiden Methoden hilft.
Wie wirkt sich ein E-Firmenwagen aus?
Steuerlich drastisch günstiger: 0,25 % vom Listenpreis (bis 70.000 €) bzw. 0,5 % (bis 95.000 €) statt 1 %. Bei einem 50.000-€-E-Auto sinkt der geldwerte Vorteil auf 125 €/Monat — gegenüber einem Verbrenner-Gleichwert (500 €/Monat) eine Ersparnis von rund 130 € Netto pro Monat (bei 35 % Grenzsteuer).
Darf der Arbeitgeber den Firmenwagen jederzeit entziehen?
Nur wenn der Dienstwagen-Vertrag das ausdrücklich erlaubt. Standard-Klauseln sind: Entzug bei Kündigung, längerer Krankheit (>6 Wochen), Elternzeit, Probezeit-Ende. Diese Klauseln sind grundsätzlich zulässig, müssen aber transparent und nicht überraschend sein. Im Zweifel KI-Analyse prüfen.

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