Pendlerpauschale-Rechner

0,30 € bis 20 km, 0,38 € ab 21. km × Arbeitstage. Dein Werbungskosten-Posten.

Deine Eingaben

Pendlerpauschale (Werbungskosten / Jahr)
1.738,00 €
Über dem Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) — du sparst Steuer. Ersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz: 152,40 €.

Aufteilung nach km-Stufe

0,30 €/km (1.–20. km): 1.320 € (76%)0,38 €/km (ab 21. km): 418 € (24%)1.738,00 €Gesamt
  • 0,30 €/km (1.–20. km)1.320 € (76%)
  • 0,38 €/km (ab 21. km)418 € (24%)

Bei 25 km Entfernung profitierst du vom erhöhten Satz (0,38 €) ab dem 21. Kilometer — befristet bis Ende 2026.

Was bedeutet das Ergebnis?

So wirkt deine Pendler­pauschale steuerlich

< 1.230 €
Unter dem Werbungs­kosten­pauschbetrag
Bringt keine zusätzliche Ersparnis — die Pauschale (1.230 €) wirkt automatisch. Erst andere Werbungs­kosten (Fortbildung, Arbeits­zimmer) drauf­packen, damit es steuerlich anfängt zu zählen.
1.230 – 2.500 €
Spürbare Werbungs­kosten
Jeder Euro über der Pauschale spart abhängig vom Grenz­steuer­satz 20 – 42 Cent Steuer. Lohnt sich, Belege das ganze Jahr zu sammeln.
2.500 – 5.000 €
Klassischer Fern­pendler
Echte Wirkung: bei 30 % Grenz­satz ca. 750 – 1.500 € Erstattung. Lohnsteuer­ ermäßigungs­antrag stellen, damit's monatlich greift.
> 5.000 €
Heavy-Pendler / doppelte Haushalts­führung
Prüfen, ob doppelte Haushalts­führung greift (Wohnung am Arbeitsort + Hauptwohnsitz). Familien­heimfahrten zusätzlich absetzbar — Belege wichtig.
Erstattung = abgesetzter Betrag × Grenz­steuersatz. Pauschale wirkt nur, wenn die Summe aller Werbungs­kosten über 1.230 € liegt.

Pendlerpauschale 2026 — die Eckdaten

1.–20. km
0,30 €/km
Pro Arbeitstag, einfache Strecke
Ab 21. km
0,38 €/km
Erhöhter Satz, befristet bis Ende 2026
Werbungskosten-Pauschbetrag
1.230 €
Wirkt automatisch — Pendler nur darüber
Maximalgrenze ÖPNV
4.500 €/Jahr
Eigener PKW: unbegrenzt absetzbar
Standard-Arbeitstage
220 Tage
Bei 5-Tage-Woche, 30 T. Urlaub
Steuerersparnis (42 %)
~ 0,13 €/km
Pro km × Tag im Spitzensteuersatz

Beispielrechnung: 25 km einfach × 220 Arbeits­tage

Entfernung einfache Strecke25 km
Arbeits­tage / Jahr220
1.–20. km × 220 Tage20 × 0,30 € × 220 = 1.320 €
21.–25. km × 220 Tage5 × 0,38 € × 220 = 418 €
Grenz­steuersatz30 %
Pendler­pauschale gesamt
1.738 €
Steuerersparnis: ~ 152 € (508 € minus Pauschbetrag 1.230 €, × 30 %)
Die ersten 20 km bringen 0,30 €/km, ab dem 21. km gilt 0,38 €/km. Macht zusammen 1.738 €. Vom Pauschbetrag (1.230 €) ziehen wir das ab — netto wirken nur 508 € zusätzlich. Bei 30 % Grenz­steuersatz ergibt sich rund 152 € Steuer­erstattung. Mit weiteren Werbungs­kosten (Fortbildung, Arbeits­zimmer) wächst der Hebel.
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Typische Fehler bei der Eingabe

  • Pauschale nur für einfache Strecke
    Die Pendler­pauschale wird pro Entfernungs­kilometer berechnet — nur Hinweg, nicht Hin + Rück. Bei 30 km einfacher Strecke also 30 km × Satz × Tage, nicht 60.
  • Arbeits­tage zu hoch geschätzt
    Realistisch sind 215 – 230 Tage pro Jahr — abzüglich Urlaub (30), Krankheit (~ 8), Feiertage (~ 10) und Home-Office. Wer 250 Tage angibt, riskiert Rück­fragen vom Finanzamt.
  • Werbungs­kosten­pauschale vergessen
    Erst ab 1.230 € Werbungs­kosten gesamt im Jahr wirkt sich die Pauschale steuerlich aus. Wer drunter liegt, hat denselben Effekt wie ohne Belege.
  • Home-Office-Tage doppelt rechnen
    Pro Tag entweder Pendler­pauschale ODER Home-Office-Pauschale (6 €, max. 1.260 €/Jahr). Nicht beides für denselben Tag — Finanzamt prüft das.

Pendlerpauschale 2026

Pro Entfernungskilometer und Arbeitstag kannst du als Werbungskosten absetzen:

  • 1.–20. km: 0,30 € pro Kilometer
  • Ab 21. km: 0,38 € pro Kilometer (entfernungsabhängige Pauschale, befristet bis Ende 2026)

Formel: Pauschale = (min(km, 20) × 0,30 € + max(0, km−20) × 0,38 €) × Arbeitstage

Die Pendlerpauschale gilt nur für die einfache Strecke (Hin- oder Rückweg, nicht beide). Maximal 4.500 € pro Jahr — außer du nutzt den eigenen PKW, dann unbegrenzt.

Worauf achten?

  • Pauschbetrag schon drin: Bis 1.230 € Werbungskosten gilt die Pauschale automatisch — Pendler unter dieser Grenze sparen nichts extra.
  • Kürzeste Strecke zählt: Auch wenn du eine längere Strecke fährst, gilt die kürzeste verkehrsübliche Verbindung.
  • Home-Office-Tage: Pro Home-Office-Tag NICHT die Pauschale, aber 6 €/Tag (max. 1.260 €/Jahr).
  • Krankenstand / Urlaub: Nicht absetzbar — nur tatsächliche Arbeitstage.
  • Familienheimfahrten: Bei doppelter Haushaltsführung 1× pro Woche absetzbar.

So holst du das Maximum raus

  1. 1. Steuerlast verstehen: Die Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab. Wer 42 % zahlt, bekommt 0,42 € pro abgesetztem Euro zurück. Einkommensteuer-Rechner
  2. 2. Brutto-Netto checken: Wirkt die Erstattung auf die monatliche Lohnsteuer? Ja — über einen Lohnsteuerermäßigungs-Antrag. Brutto-Netto-Rechner
  3. 3. Sprit + ÖPNV-Kosten vergleichen: Lohnt sich das Auto wirklich, wenn die Pauschale dieselbe ist? Spritrechner
  4. 4. Mehr Werbungskosten finden: Fortbildung, Arbeitszimmer, Berufsverband — alles addiert sich zur Pendlerpauschale. Sozialabgaben-Rechner ergänzend prüfen.
Tipp: Job-Tickets oder ein Firmenwagen können Pendlerpauschale ersetzen oder ergänzen. Den Arbeitsvertrag auf solche Klauseln prüfen lassen: Arbeitsvertrag prüfen lassen →

Häufige Fragen

Hin- und Rückweg oder nur einfach?
Nur einfach! Die Pendlerpauschale wird pro Entfernungskilometer berechnet, nicht pro gefahrenem Kilometer. 30 km hin und zurück = 30 km × 0,30 €/0,38 € (nicht 60).
Kann ich auch ÖPNV-Kosten zusätzlich absetzen?
Nein, die Pendlerpauschale ist die Pauschale für den Arbeitsweg, egal wie. Höhere ÖPNV-Tickets sind bis zu den tatsächlichen Kosten ansetzbar (mit Belegen) — meist aber unter der Pauschale.
Wie viele Home-Office-Tage darf ich rechnen?
Maximal 210 Tage à 6 €, also 1.260 €/Jahr. Nicht zusätzlich zur Pendlerpauschale für denselben Tag — entweder Home-Office oder Arbeitsweg.
Was passiert bei mehreren Arbeitsorten?
Die erste Tätigkeitsstätte zählt für die Pendlerpauschale. Andere Arbeitsorte werden über Reisekosten (0,30 €/km für Hin- UND Rückweg + Verpflegungspauschale) abgerechnet — meist günstiger.
Welche Strecke darf ich ansetzen?
Grundsätzlich die kürzeste Straßen­verbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeits­stätte. Eine längere Strecke ist nur dann anerkannt, wenn sie offen­sichtlich verkehrs­günstiger ist (z.B. Autobahn statt Landstraße mit vielen Ampeln). Im Zweifel die kürzeste laut Google Maps oder Routen­planer ansetzen.
Kann ich die Pauschale per Lohnsteuer­ermäßigung sofort nutzen?
Ja. Statt am Jahresende über die Steuer­erklärung zu warten, kannst du beim Finanzamt einen Lohnsteuer­ermäßigungs­antrag stellen. Dann wird der Frei­betrag direkt monatlich auf deinen Lohn angerechnet — du hast jeden Monat mehr Netto. Lohnt sich ab ca. 600 € absetzbarer Pauschale (über dem Pausch­betrag).

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