Urlaubsanspruch-Rechner
Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Vollzeit, Teilzeit, Teil-Jahr.
Deine Eingaben
Hinweis: Schwerbehinderte haben zusätzlich 5 Werktage Zusatzurlaub. Tarifverträge können einen höheren Anspruch festlegen — der Vertrag darf den gesetzlichen Mindesturlaub aber nie unterschreiten.
Was bedeutet das Ergebnis?
So liest du dein Ergebnis
Urlaubsrecht in Deutschland
Beispielrechnung: 4-Tage-Woche bei 30 Vollzeit-Tagen
Typische Fehler bei der Eingabe
- Werktage und Arbeitstage verwechseltIm BUrlG steht „24 Werktage" (= Mo–Sa, also 6-Tage-Woche). Bei 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Manche Verträge nutzen „24 Werktage" weiter — und benachteiligen den AN um 4 Tage. Vertrag prüfen lassen.
- Wartezeit übersehenIn den ersten 6 Monaten gibt es nur Teilanspruch (1/12 pro vollem Monat). Wer nach 5 Monaten kündigt, hat nur 5/12 — nicht den vollen Jahresurlaub. Bei Probezeit-Kündigung sollte der Anspruch trotzdem proportional ausgezahlt werden.
- Resturlaub verfallen lassenResturlaub verfällt NUR, wenn der AG dich aktiv darauf hingewiesen hat (EuGH 2018). Ohne Hinweis bleibt der Anspruch über Jahre erhalten — auch nach Kündigung kannst du nachträglich Auszahlung verlangen. Schriftliche Hinweise immer aufbewahren!
- Krankheit im Urlaub nicht gemeldetWer im Urlaub krank wird und das ärztlich attestieren lässt, bekommt die Tage zurück — sie zählen nicht als Urlaub. Wichtig: AU-Bescheinigung zeitnah an AG schicken, sonst ist der Tag „verbraucht".
Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?
Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 24 Werktagen bezogen auf eine 6-Tage-Woche (Mo–Sa). Bei einer üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Tarifverträge oder einzelvertragliche Regelungen heben den Anspruch oft auf 28–30 Tage.
Formel (Teilzeit): Urlaub = (Vertragstage / Betriebs-Wochenarbeitstage) · eigene Arbeitstage/Woche
Anteilig bei Teiljahr: 1/12 pro voll abgeleistetem Beschäftigungsmonat.
Worauf achten?
- Wartezeit von 6 Monaten: Erst danach hast du den vollen Jahresanspruch — vorher anteilig.
- Übertrag ins Folgejahr: Nur ausnahmsweise bis 31. März, sonst verfällt der Resturlaub. Achtung: Verfall greift nur, wenn der AG dich aktiv darauf hingewiesen hat (EuGH-Rechtsprechung).
- Krankheit im Urlaub: Ärztlich attestierte Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet — du bekommst die Tage zurück.
- Resturlaub bei Kündigung: Anspruch bleibt — entweder real nehmen oder am Ende auszahlen lassen.
- Werktage ≠ Arbeitstage: Ein Vertrag mit "24 Werktagen" entspricht 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche. Achte auf die Formulierung im Vertrag!
Vertrag, Wechsel, Krankheit — die Edge-Cases
- 1. Arbeitsvertrag prüfen: "Werktage" oder "Arbeitstage"? Das macht 4 Tage Unterschied. Lass deine Klauseln KI-prüfen: Arbeitsvertrag analysieren →
- 2. Bei Wechsel im Jahr: Du hast Anspruch auf 1/12 pro voll geleistetem Monat — beim alten und beim neuen AG (max. dein voller Jahresanspruch insgesamt). Lass dir vom alten AG eine Urlaubsbescheinigung geben.
- 3. Bei Krankheit über 7 Wochen: Das Krankengeld ersetzt dein Gehalt — siehe Krankengeld-Rechner. Urlaub ruht in dieser Zeit.
- 4. Arbeitszeit kennen: Bei Schichtmodellen ändert sich der Anspruch. Arbeitszeit-Rechner hilft beim Überblick.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Verfällt mein Resturlaub am Jahresende?
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub bei Kündigung?
Wie viele Urlaubstage bekomme ich im Probemonat / bei kurzfristiger Beschäftigung?
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Wechsel der Arbeitszeit (z. B. von 5 auf 4 Tage) berechnet?
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub für Hochzeit, Umzug oder Todesfall?
Bekomme ich Urlaub in der Elternzeit weiter aufgebaut?
Was kann ich tun, wenn der AG mir den Urlaub verweigert?
Unsicher beim Arbeitsvertrag? Lass ihn prüfen.
KI-VertragcheckMehrarbeit, Wettbewerbsverbot, Bonus-Bedingungen — versteckte Klauseln können dich Tausende kosten. Unser KI-Vertragcheck deckt Risiken in 60 Sekunden auf.