Urlaubsanspruch-Rechner

Wie viele Urlaubstage stehen dir zu? Vollzeit, Teilzeit, Teil-Jahr.

Deine Eingaben

Anspruch volles Jahr
18.0 Tage
Teilzeit (3 von 5 Tagen)
Anteilig (Teiljahr)
18.0 Tage
bei 12 Monaten Beschäftigung — 1/12 pro vollem Monat

Hinweis: Schwerbehinderte haben zusätzlich 5 Werktage Zusatzurlaub. Tarifverträge können einen höheren Anspruch festlegen — der Vertrag darf den gesetzlichen Mindesturlaub aber nie unterschreiten.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du dein Ergebnis

< 20 Tage / Jahr
Unter Mindestmaß
Bei 5-Tage-Woche darf der Anspruch nicht unter 20 Arbeitstage liegen. Vertrag prüfen — eventuell Werktage/Arbeitstage falsch übersetzt.
20–24 Tage
Gesetzliches Minimum
Erfüllt die BUrlG-Anforderung, aber unter dem deutschen Durchschnitt. Bei Vertragsverhandlung: 28–30 sind machbar.
25–29 Tage
Branchenüblich
Typisch für Tarifverträge der Privatwirtschaft. Solide Work-Life-Balance.
≥ 30 Tage
Sehr gut
Standard im öffentlichen Dienst und in vielen IG-Metall-Branchen. Vorbild für Vertragsverhandlung.
Werte beziehen sich auf Arbeitstage (5-Tage-Woche). Bei 6-Tage-Woche werden „Werktage" gezählt — 24 Werktage = 20 Arbeitstage.

Urlaubsrecht in Deutschland

Gesetzlicher Mindesturlaub
24 Werktage
bei 6-Tage-Woche, also 20 bei 5-Tage
Schwerbehinderte
+ 5 Tage
gesetzlicher Zusatzurlaub
Tarif-üblich
28–30 Tage
in vielen Branchen Standard
Übertrag ins Folgejahr
bis 31.03.
nur bei "dringenden betrieblichen Gründen"
Verfall ohne Hinweis
unzulässig
EuGH 2018 — AG muss aktiv informieren
Wartezeit
6 Monate
voller Anspruch erst danach (§ 4 BUrlG)

Beispielrechnung: 4-Tage-Woche bei 30 Vollzeit-Tagen

Vollzeit-Anspruch (5-Tage)30 Tage
Eigene Arbeitstage4 pro Woche
Beschäftigungsdauer12 volle Monate
Persönlicher Urlaubsanspruch
24 Tage
= 30 ÷ 5 × 4
Bei einer 4-Tage-Woche stehen dir 24 Urlaubstage zu — nicht 30. Die Rechnung läuft proportional über die Arbeitstage: (Vollzeit-Anspruch ÷ Vollzeit-Wochen­tage) × eigene Wochen­tage. Wer 3 Tage/Woche arbeitet, hätte 18 Tage. Wichtig: Urlaub wird in Arbeits­tagen gezählt, nicht in Kalender­tagen — eine ganze Urlaubs­woche kostet bei der 4-Tage-Woche also nur 4 Tage Anspruch.
!

Typische Fehler bei der Eingabe

  • Werktage und Arbeitstage verwechselt
    Im BUrlG steht „24 Werktage" (= Mo–Sa, also 6-Tage-Woche). Bei 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Manche Verträge nutzen „24 Werktage" weiter — und benachteiligen den AN um 4 Tage. Vertrag prüfen lassen.
  • Wartezeit übersehen
    In den ersten 6 Monaten gibt es nur Teilanspruch (1/12 pro vollem Monat). Wer nach 5 Monaten kündigt, hat nur 5/12 — nicht den vollen Jahres­urlaub. Bei Probezeit-Kündigung sollte der Anspruch trotzdem proportional ausgezahlt werden.
  • Resturlaub verfallen lassen
    Resturlaub verfällt NUR, wenn der AG dich aktiv darauf hingewiesen hat (EuGH 2018). Ohne Hinweis bleibt der Anspruch über Jahre erhalten — auch nach Kündigung kannst du nachträglich Auszahlung verlangen. Schriftliche Hinweise immer aufbewahren!
  • Krankheit im Urlaub nicht gemeldet
    Wer im Urlaub krank wird und das ärztlich attestieren lässt, bekommt die Tage zurück — sie zählen nicht als Urlaub. Wichtig: AU-Bescheinigung zeitnah an AG schicken, sonst ist der Tag „verbraucht".

Wie wird der Urlaubsanspruch berechnet?

Der gesetzliche Mindesturlaub liegt bei 24 Werktagen bezogen auf eine 6-Tage-Woche (Mo–Sa). Bei einer üblichen 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Tarif­verträge oder einzelvertragliche Regelungen heben den Anspruch oft auf 28–30 Tage.

Formel (Teilzeit): Urlaub = (Vertrags­tage / Betriebs-Wochen­arbeits­tage) · eigene Arbeits­tage/Woche

Anteilig bei Teiljahr: 1/12 pro voll abgeleistetem Beschäftigungsmonat.

Worauf achten?

  • Wartezeit von 6 Monaten: Erst danach hast du den vollen Jahres­anspruch — vorher anteilig.
  • Übertrag ins Folgejahr: Nur ausnahmsweise bis 31. März, sonst verfällt der Resturlaub. Achtung: Verfall greift nur, wenn der AG dich aktiv darauf hingewiesen hat (EuGH-Rechtsprechung).
  • Krankheit im Urlaub: Ärztlich attestierte Krankheits­tage werden nicht auf den Urlaub angerechnet — du bekommst die Tage zurück.
  • Resturlaub bei Kündigung: Anspruch bleibt — entweder real nehmen oder am Ende auszahlen lassen.
  • Werktage ≠ Arbeitstage: Ein Vertrag mit "24 Werktagen" entspricht 20 Arbeits­tagen bei 5-Tage-Woche. Achte auf die Formulierung im Vertrag!

Vertrag, Wechsel, Krankheit — die Edge-Cases

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  2. 2. Bei Wechsel im Jahr: Du hast Anspruch auf 1/12 pro voll geleistetem Monat — beim alten und beim neuen AG (max. dein voller Jahres­anspruch insgesamt). Lass dir vom alten AG eine Urlaubs­bescheinigung geben.
  3. 3. Bei Krankheit über 7 Wochen: Das Krankengeld ersetzt dein Gehalt — siehe Krankengeld-Rechner. Urlaub ruht in dieser Zeit.
  4. 4. Arbeitszeit kennen: Bei Schicht­modellen ändert sich der Anspruch. Arbeitszeit-Rechner hilft beim Überblick.
Tipp: Bei Eltern­zeit / Mutter­schutz baut sich Urlaubs­anspruch grundsätzlich weiter auf — der AG kann ihn aber für jeden vollen Eltern­zeit-Monat um 1/12 kürzen, wenn er das schriftlich erklärt.

Häufige Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?
Mindestens 24 Werktage pro Jahr — bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeits­tagen. Die meisten Tarif­verträge und Arbeits­verträge gehen über das Mindestmaß hinaus (oft 28–30 Tage).
Verfällt mein Resturlaub am Jahresende?
Nur wenn der Arbeitgeber dich aktiv und rechtzeitig darauf hingewiesen hat (EuGH 2018, BAG 2019). Ohne diesen Hinweis bleibt der Anspruch erhalten — auch über mehrere Jahre. Bei rechtmäßigem Hinweis verfällt der Resturlaub spätestens zum 31.03. des Folgejahres.
Was passiert mit nicht genommenem Urlaub bei Kündigung?
Der noch offene Resturlaub muss ausgezahlt werden — als "Urlaubs­abgeltung". Die Berechnung erfolgt aus dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen. Steuerlich ist das voll lohnsteuer­pflichtig.
Wie viele Urlaubstage bekomme ich im Probemonat / bei kurzfristiger Beschäftigung?
Pro vollem Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahres­urlaubs. Bei 30 Tagen Anspruch wären das 2,5 Tage pro Monat. Wartezeit: voller Anspruch erst nach 6 Monaten — bis dahin nur anteilig.
Wie wird der Urlaubsanspruch bei Wechsel der Arbeitszeit (z. B. von 5 auf 4 Tage) berechnet?
Der Anspruch passt sich proportional an die neue Wochenarbeitstagezahl an — aber nur bezogen auf den Zeitraum nach dem Wechsel (EuGH 2018, BAG 2019). Vorher erworbene Tage bleiben mit altem Status erhalten und dürfen ausdrücklich nicht heruntergerechnet werden. Praxis-Tipp: Resturlaub vor dem Wechsel nehmen oder schriftlich mit altem Faktor bestätigen lassen, damit bei der späteren Abwicklung kein Streit entsteht.
Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub für Hochzeit, Umzug oder Todesfall?
Sonderurlaub regelt § 616 BGB oder der Tarif/Arbeitsvertrag. Üblich sind 1 Tag bei eigener Hochzeit, 1–3 Tage beim Tod naher Angehöriger, 1 Tag beim Umzug aus betrieblichen Gründen. Ohne tarifliche Regelung kann der AG den Sonderurlaub auch komplett ausschließen.
Bekomme ich Urlaub in der Elternzeit weiter aufgebaut?
Grundsätzlich ja — Urlaub baut sich auch in Elternzeit auf. Der AG kann ihn aber pro vollem Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen, wenn er das SCHRIFTLICH erklärt (§ 17 BEEG). Ohne schriftliche Kürzungs­erklärung bleibt der volle Anspruch erhalten.
Was kann ich tun, wenn der AG mir den Urlaub verweigert?
Urlaub muss grundsätzlich gewährt werden, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 7 BUrlG). Bei Ablehnung: erst schriftlich anmahnen, dann Betriebsrat einschalten, im Extremfall einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht. Wichtig — niemals eigenmächtig Urlaub nehmen, das gilt als Arbeitsverweigerung.

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