Arbeitszeit-Rechner

Wie viel arbeite ich tatsächlich? Berechne Arbeitszeit pro Tag, Woche, Monat oder Jahr.

Deine Eingaben

Pro Tag
7.75 h
innerhalb ArbZG
Pro Woche
38.8 h
5 Arbeitstage
Pro Monat
167.8 h
Schnitt × 4,33
Pro Jahr (netto)
1783 h
52 Wochen − 6.0 Urlaubswochen

Hinweis: Krankheits- und Feiertage werden nicht abgezogen — die jährlichen Netto-Arbeitsstunden liegen in der Praxis 30–60 h unter dem berechneten Wert.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du dein Ergebnis

< 35 h/Woche
Teilzeit oder Tarif-Modell
Üblich in 35-Stunden-Tarifen (IG-Metall, ÖD) oder Teilzeitverträgen. Vollanspruch auf Urlaub bei reduzierten Wochentagen anteilig.
38–40 h/Woche
Klassische Vollzeit
Standard in der Privatwirtschaft. ArbZG-konform, sofern Pausen und Ruhezeiten eingehalten werden.
40–48 h/Woche
EU-Obergrenze erreicht
Maximal 48 h im 24-Wochen-Schnitt erlaubt (EU-Arbeitszeitrichtlinie). Mehrarbeit dokumentieren — Ausgleich binnen 6 Monaten Pflicht.
> 48 h/Woche
Rechtswidrig im Schnitt
Einzelne Spitzentage erlaubt, im Durchschnitt aber Verstoß gegen ArbZG. Mehrarbeit erfassen, beim Betriebsrat melden, Anwalt prüfen.
Werte beziehen sich auf reine Arbeitszeit ohne Pausen. Ruhezeit von 11 h zwischen zwei Schichten gilt immer.

Arbeitszeit-Recht in Deutschland

Höchstgrenze ArbZG
8 h / Tag
verlängerbar bis 10 h, Ausgleich nötig
Ruhezeit
11 h
zwischen zwei Arbeitstagen
Pausenpflicht
30 / 45 min
ab 6 h / ab 9 h Arbeitszeit
Sonn- und Feiertage
Verbot
Ausnahmen z.B. Pflege, Gastro
Maximale Wochenarbeitszeit
48 h
EU-Vorgabe, Schnitt über 24 Wochen
Vollzeit Deutschland
~ 38–40 h
tariflich oft 35–37,5 h

Beispielrechnung: 40-h-Woche, Vollzeit, 30 Urlaubstage

Wochenarbeitszeit40 h (5 × 8 h)
Wochen pro Jahr52
Urlaubstage30
Gesetzl. Feiertage10 (NRW-Schnitt)
Effektive Jahresarbeitszeit
ca. 1.760 h
rund 220 Arbeitstage × 8 h
Brutto stehen 40 × 52 = 2.080 h auf dem Vertrag. Abzüglich 30 Urlaubstage und rund 10 gesetzliche Feiertage bleiben effektiv etwa 220 Arbeitstage à 8 h — also 1.760 h pro Jahr. Bei einer 35-h-Woche (z. B. IG-Metall) sinkt die Jahres­zeit auf rund 1.540 h. Wer 5 Tage Krankheits-Durchschnitt einrechnet, kommt nochmal tiefer.
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Typische Fehler bei der Eingabe

  • Pausen als Arbeitszeit gezählt
    Pausen ab 15 min (Mittag, eigene Pause) zählen NICHT als Arbeitszeit — auch wenn du im Büro sitzt. Kürzere Unterbrechungen (Toilette, Kaffee) schon. Wer 8,5 h im Büro ist, hat häufig nur 8 h Arbeitszeit.
  • Bereitschaft falsch eingeordnet
    Arbeitsbereitschaft (am Arbeitsplatz, jederzeit einsatzbereit) und Rufbereitschaft (zu Hause, mit Reaktionszeit) werden unterschiedlich behandelt. Arbeitsbereitschaft zählt voll, Rufbereitschaft meist nur zu 20–25 % als Arbeitszeit.
  • Pauschal-Klausel im Vertrag akzeptiert
    „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" ist nach BAG-Rechtsprechung in den meisten Fällen unwirksam — sie ist intransparent und benachteiligt den AN unangemessen. Vertrag prüfen lassen, Mehrarbeit dokumentieren.
  • Dienstreise-Zeit unterschätzt
    Dienstreisen zählen ganz oder teilweise als Arbeitszeit — abhängig davon, ob der AG Steuerung ausübt. Wer am Steuer sitzt: meist voll. Wer als Mitfahrer mitfährt: teils nur die übliche Wegzeit (BAG 2018).

Wie wird die Arbeitszeit berechnet?

Tägliche Arbeitszeit = Endzeit − Startzeit − Pausen. Pausen über 15 Minuten zählen nicht als Arbeitszeit, kürzere Unterbrechungen schon. Aus dem Tageswert lassen sich Wochen-, Monats- und Jahres­arbeitszeit hochrechnen — wobei Urlaub und Krankheits­tage die effektive Jahres­arbeitszeit deutlich reduzieren.

Formel: Wochenarbeitszeit = (Endzeit − Startzeit − Pause) × Arbeitstage

Worauf achten?

  • ArbZG-Grenzen: Maximal 8 h täglich, in Ausnahmen 10 h — aber nur, wenn binnen 6 Monaten Ausgleich erfolgt.
  • 11 h Ruhezeit: Pflicht zwischen zwei Arbeitstagen. Wer um 22 Uhr Feierabend macht, darf nicht vor 9 Uhr starten.
  • Pausenpflicht: Ab 6 h Arbeit mind. 30 min Pause, ab 9 h mind. 45 min — nicht am Stück, aber pro Block ≥ 15 min.
  • Mehrarbeit dokumentieren: Seit dem EuGH-Urteil 2019 muss der AG die Arbeitszeit erfassen — auch im Home-Office.
  • Vertrauensarbeitszeit: entbindet nicht von der Erfassungspflicht — der AN muss seine tatsächliche Zeit dokumentieren können.

Mehrarbeit, Überstunden, Pauschalen

  1. 1. Arbeitsvertrag prüfen: Pauschal­ab­geltungen ("alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten") sind in der Regel unwirksam. KI-Check deines Vertrags: Arbeitsvertrag analysieren →
  2. 2. Stundenlohn ermitteln: Bei Mehrarbeit ohne Ausgleich solltest du wissen, was deine Stunde wirklich wert ist — Stundenlohn-Rechner
  3. 3. Urlaubsanspruch verstehen: Bei Teilzeit oder Teiljahres-Beschäftigung ändert sich der Urlaubsanspruch — hier berechnen: Urlaubsanspruch-Rechner
  4. 4. Bei längerer Krankheit: Übernimmt die KK ab Woche 7 das Krankengeld — Krankengeld-Rechner
Tipp: Eigene Arbeitszeit­erfassung führen — Excel oder App. Im Streitfall (z.B. ungerechtfertigte Kündigung) ist das die einzige Beweisgrundlage.

Häufige Fragen

Was zählt eigentlich als Arbeitszeit?
Jede Zeit, in der du dem Arbeitgeber zur Verfügung stehst — inkl. Bereitschaftsdienst, Dienstreise (Anteilig), Arzt­besuche während Schichten. Nicht: Pausen, Wegzeit zur Arbeit, freiwillige Fortbildung außerhalb der Dienstzeit.
Sind Überstunden Pflicht?
Nur wenn der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag das ausdrücklich regelt — und auch dann nur in zumutbarem Maß. Pauschale Klauseln "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind meist unwirksam (BAG-Rechtsprechung).
Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?
Ja. Seit dem EuGH-Urteil 2019 und dem BAG-Beschluss 2022 ist die elektronische Arbeitszeit­erfassung Pflicht — auch im Home-Office. Ein konkretes Gesetz dazu ist 2026 in Arbeit, doch die Pflicht besteht bereits.
Wie viele Überstunden darf ich machen?
Maximal 10 h pro Tag (statt 8) — sofern binnen 6 Monaten der 8-h-Schnitt wieder erreicht wird. Im Wochenmittel über 24 Wochen gilt die EU-Grenze von 48 h. Bei Tarifvertrag oder Betriebs­vereinbarung sind manche Ausnahmen möglich, aber nie unbegrenzt.
Muss ich kürzere Pausen am Stück nehmen?
Nein — Pausen können geteilt werden, müssen aber pro Block mindestens 15 min sein. Pausenblock unter 15 min zählt als Arbeitszeit. Beispiel: 6,5 h-Schicht braucht 30 min Pause — drei 10-min-Blöcke reichen NICHT, zwei 15-min-Blöcke schon.
Wie wird Mehrarbeit bei Teilzeit gerechnet?
Teilzeit-Beschäftigte haben oft Anspruch auf Zuschläge erst, wenn die Vollzeit-Grenze (z. B. 40 h) überschritten wird. Bei Tarif können auch Zuschläge ab der vertraglichen Teilzeit-Grenze greifen. Im Zweifel — Tarif/Betriebsvereinbarung prüfen.
Was passiert, wenn ich die Ruhezeit unterschreite?
Wer um 22 Uhr aufhört, darf nicht vor 9 Uhr wieder starten (11 h Ruhezeit). Bei Verstoß droht dem AG Bußgeld, dem AN nichts — aber die Schicht kann unwirksam sein. In Krankenhaus, Gastronomie und Landwirtschaft sind Reduzierungen auf 10 h erlaubt, mit Ausgleich.

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