Arbeitsvertrag prüfen lassen
Arbeitsvertrag prüfen bevor Sie unterschreiben — unsere KI analysiert Befristung, Probezeit, Überstundenregelung, Wettbewerbsverbot und Ausschlussfristen.
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Was wird geprüft?
Laufzeit & Kündigung
Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung
Arbeitsrecht-Spezifika
Probezeit, Überstunden, Ausschlussfristen, Boni
Beschränkungen & Verbote
Wettbewerbsverbot, Nutzungsrechte, Untervermietung, Haustiere
Zahlung & Verzug
Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen
Haftung & Gewährleistung
Haftungsbegrenzungen, Gewährleistung, Schadensersatz
Gerichtsstand & Rechtswahl
Gerichtsstand, Rechtswahl, Schlichtung, Schiedsklauseln
Ungewöhnliche Klauseln
Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln
Was den Arbeitsvertrag besonders macht
Der Arbeitsvertrag begründet ein Dauerschuldverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und unterliegt einem dichten Geflecht zwingender Schutzvorschriften. Anders als bei einem gewöhnlichen Dienstvertrag gelten hier das Nachweisgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz und – bei Befristungen – das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Viele Regelungen lassen sich vertraglich gar nicht oder nur zugunsten des Arbeitnehmers abändern.
Typische Klauseln betreffen Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung samt Sonderzahlungen, Probezeit, Urlaub, Befristung oder Unbefristetheit sowie Kündigungsfristen. Hinzu kommen oft Überstundenregelungen, Versetzungsvorbehalte, nachvertragliche Wettbewerbsverbote, Verschwiegenheits- und Ausschlussklauseln. Da Arbeitsverträge meist vom Arbeitgeber vorformuliert sind, werden sie als Allgemeine Geschäftsbedingungen am Maßstab der §§ 305 ff. BGB kontrolliert – intransparente oder unangemessen benachteiligende Klauseln sind unwirksam.
Häufige Risiko-Klauseln
- Pauschale Überstundenabgeltung: Formulierungen wie „Mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten" sind häufig wegen Intransparenz nach § 307 BGB unwirksam, weil unklar bleibt, wie viele Stunden gemeint sind.
- Ausschlussfristen (Verfallklauseln): Eine Frist unter drei Monaten oder eine Klausel, die auch den gesetzlichen Mindestlohn oder Haftung wegen Vorsatz erfasst, ist unwirksam. Solche Klauseln müssen zudem eine zweistufige Mindestfrist einhalten.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Ohne zugesagte Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Bezüge (§§ 74 ff. HGB) ist es für den Arbeitnehmer unverbindlich.
- Befristung ohne Sachgrund: Sie ist nur bis zu zwei Jahren zulässig (§ 14 TzBfG) und scheitert oft an einer Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber. Die Befristungsabrede muss vor Arbeitsbeginn schriftlich vorliegen.
- Versetzungs- und Widerrufsvorbehalte: Zu weit gefasste Vorbehalte zu Arbeitsort oder Sonderzahlungen können das Direktionsrecht (§ 106 GewO) überdehnen und unwirksam sein.
Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten
Prüfen Sie zuerst, ob der Vertrag befristet oder unbefristet ist und ob eine etwaige Befristung einen tragfähigen Sachgrund hat. Vergleichen Sie die vereinbarte Kündigungsfrist mit § 622 BGB – sie darf für Sie nicht länger sein als für den Arbeitgeber. Kontrollieren Sie die Probezeit (höchstens sechs Monate) und die in dieser Zeit geltende verkürzte Frist von zwei Wochen.
Achten Sie auf eine klare Vergütung inklusive der Frage, ob Sonderzahlungen widerruflich oder freiwillig sind, und ob der Urlaubsanspruch mindestens dem gesetzlichen Mindesturlaub entspricht. Lesen Sie Überstunden-, Ausschluss- und Wettbewerbsklauseln besonders sorgfältig. Ein häufiger Fehler: Bewerber unterschreiben unter Zeitdruck, ohne die Tätigkeitsbeschreibung und Versetzungsvorbehalte zu prüfen – und akzeptieren so eine breite einseitige Änderbarkeit ihrer Aufgaben.
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich nach dem Nachweisgesetz die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Diese Hinweise sind allgemeine Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse von VertragLotse prüft die typischen Stolperfallen Ihres Arbeitsvertrags in Sekunden und zeigt Ihnen, welche Klauseln Sie genauer hinterfragen sollten.
Kritische Klauseln im Arbeitsvertrag
Probezeitklausel
Während der Probezeit (max. 6 Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Überstundenklausel
Pauschalabgeltung von Überstunden ("sind mit dem Gehalt abgegolten") ist nur wirksam, wenn eine Höchstgrenze angegeben ist.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Verbietet Tätigkeit bei Konkurrenten nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Nur wirksam mit Karenzentschädigung.
Ausschlussfrist / Verfallklausel
Begrenzt die Zeit, in der Ansprüche geltend gemacht werden können. Muss mindestens 3 Monate betragen.
Befristung Arbeitsvertrag
Befristung ohne Sachgrund max. 2 Jahre mit max. 3 Verlängerungen. Sachgrundbefristung hat keine Höchstdauer.
Versetzungsklausel
Erlaubt dem Arbeitgeber die Zuweisung anderer Tätigkeiten oder Arbeitsorte. Muss billigem Ermessen entsprechen.
Geheimhaltungsklausel (Arbeitsvertrag)
Verpflichtet zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, auch nach Vertragsende.
Abfindungsklausel / Abwicklungsvertrag
Regelt die Abfindungshöhe bei Aufhebung. Keine gesetzliche Pflicht zur Abfindung, aber üblich bei Aufhebungsverträgen.
Rückzahlungsklausel Fortbildung
Verpflichtet zur Rückzahlung von Fortbildungskosten bei frühzeitigem Ausscheiden. Bindungsdauer muss angemessen sein.
Homeoffice-/Remote-Work-Klausel
Regelt Rahmenbedingungen für mobiles Arbeiten: Erreichbarkeit, Ausstattung, Arbeitsschutz und Widerrufsvorbehalt.
Häufige Fragen
Welche Klauseln werden im Arbeitsvertrag geprüft?
Sollte ich meinen Arbeitsvertrag vor dem Unterschreiben prüfen lassen?
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