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Mobilfunk- / Internetvertrag prüfen lassen

Ihren Handyvertrag oder Internetvertrag prüfen — unsere KI erkennt kritische Klauseln zu Laufzeit, automatischer Verlängerung und Preisanpassungen.

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Was wird geprüft?

Laufzeit & Kündigung

Laufzeit, Verlängerung, Kündigungsfristen, Sonderkündigung

Preis & Preisanpassung

Preiserhöhungsklauseln, Indexierung, Bonus, Staffelmiete

Verbraucherschutz

Widerrufsrecht, AGB-Kontrolle, Transparenzgebot

Ungewöhnliche Klauseln

Outlier-Detection: ungewöhnliche, unklare oder überraschende Klauseln

Was den Mobilfunk- und Internetvertrag besonders macht

Telekommunikationsverträge sind Dauerschuldverhältnisse, in denen Sie sich verpflichten, über einen längeren Zeitraum für eine fortlaufende Dienstleistung zu zahlen - ob Sprach- und Datentarif, DSL-, Kabel- oder Glasfaseranschluss. Das macht sie planbar, bindet aber auch: Mindestlaufzeiten von 24 Monaten waren lange Standard, oft kombiniert mit einem subventionierten Endgerät oder einem Router-Bundle.

Typische Klauseln betreffen die garantierte Datenmenge und das Verhalten nach deren Verbrauch (Drosselung auf 32 oder 64 kbit/s), die zugesicherte Bandbreite bei Festnetzanschlüssen, automatische Kostenoptionen wie die sogenannte Datenautomatik, Roaming-Regelungen sowie die Bereitstellung und Rückgabe der Hardware. Hinzu kommen Preisanpassungs-, Verlängerungs- und Mahnklauseln. Weil das Telekommunikationsrecht durch das TKG und das BGB stark verbraucherschützend reguliert ist, sind viele alte Vertragsmuster heute angreifbar.

Häufige Risiko-Klauseln konkret

  • Stillschweigende Verlängerung: Nach der TKG-Reform 2021 darf sich ein Vertrag nach Ablauf der Erstlaufzeit nur noch unbefristet verlängern und ist dann mit einer Frist von einem Monat kündbar (§ 56 TKG). Klauseln, die eine erneute 12-Monats-Bindung vorsehen, sind unzulässig.
  • Datenautomatik: Die automatische Zubuchung kostenpflichtiger Datenpakete bei Verbrauch ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Vorausgewählte oder versteckte Datenautomatik-Klauseln benachteiligen Sie unangemessen (§ 307 BGB).
  • Bandbreiten-Versprechen: Wird die im Vertrag genannte Leistung dauerhaft erheblich unterschritten, greift ein Minderungs- und Sonderkündigungsrecht (§ 57 TKG). Klauseln, die jede Gewähr für die Geschwindigkeit ausschließen, halten einer Prüfung selten stand.
  • Einseitige Preisanpassung: Erhöhungen ohne sachlichen Grund oder ohne Hinweis auf Ihr Kündigungsrecht sind problematisch. Klauseln, die pauschal künftige Preissteigerungen erlauben, sind nach § 309 Nr. 1 BGB häufig unwirksam.
  • Hardware-Rückgabe und Bereitstellungspauschalen: Überzogene Schadenpauschalen für Router oder Anschlussgebühren bei vorzeitiger Beendigung können als unangemessene Vertragsstrafe einzustufen sein.

Worauf Sie vor der Unterschrift achten sollten

Prüfen Sie zuerst die tatsächliche Erstlaufzeit und ob ein zinsfreier 24-Monats-Vertrag wirklich günstiger ist als ein flexibler Tarif mit kurzer Kündigungsfrist. Lesen Sie die Produktinformationsblätter, die Anbieter seit der TKG-Reform mitliefern müssen - dort stehen Mindest-, Normal- und Maximalgeschwindigkeit. Achten Sie auf aktivierte Zusatzoptionen wie Datenautomatik, Versicherungen oder Streaming-Pässe, die in der ersten Rechnung auftauchen.

Klären Sie außerdem das Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Können Sie am neuen Wohnort nicht versorgt werden, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Notieren Sie sich das Vertragsende, denn die einmonatige Frist nach automatischer Verlängerung verfällt schnell ungenutzt.

Praxis-Tipp: Dokumentieren Sie regelmäßige Speedtests, wenn Ihre Verbindung langsam ist - das ist die Grundlage für Minderung oder vorzeitige Beendigung.

Dieser Text bietet allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine KI-Analyse prüft Ihren Mobilfunk- oder Internetvertrag in Sekunden auf genau diese kritischen Klauseln und zeigt, wo nachgebessert werden sollte.

Kritische Klauseln im Mobilfunk

Häufige Fragen

Wann kann ich meinen Handyvertrag kündigen?
Nach der Erstlaufzeit monatlich. Seit März 2022 darf sich der Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsfrist verlängern.

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