Was ist die Gewährleistung?
Die Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) ist das gesetzlich vorgeschriebene Recht eines Käufers, vom Verkäufer Abhilfe zu verlangen, wenn eine Sache bei der Übergabe mangelhaft war. Sie ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, vor allem in den Paragrafen 434 und 437 BGB. Anders als die freiwillige Garantie ist die Gewährleistung Pflicht und kann gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen oder verkürzt werden.
Die gesetzliche Frist beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Übergabe (§ 438 BGB). Bei gebrauchten Sachen darf ein Händler die Frist gegenüber Verbrauchern auf mindestens ein Jahr verkürzen. In den ersten zwölf Monaten gilt zudem die Beweislastumkehr nach § 477 BGB: Tritt in diesem Zeitraum ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.
Welche Rechte habe ich?
Die Ansprüche bauen aufeinander auf. Zunächst hat der Käufer Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB), also Reparatur oder Ersatzlieferung. Schlägt diese fehl, wird sie verweigert oder ist unzumutbar, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Zusätzlich kommt unter Umständen Schadensersatz in Betracht. Beispiel: Eine Waschmaschine geht nach acht Monaten kaputt. Der Händler muss zunächst kostenlos reparieren oder eine neue liefern.
Worauf achten
Bewahren Sie Kaufbeleg und Rechnung auf, denn sie beweisen Datum und Vertragspartner. Wenden Sie sich bei Mängeln immer an den Verkäufer, nicht an den Hersteller. Setzen Sie eine angemessene Frist für die Nacherfüllung, meist 14 Tage, am besten schriftlich. Lassen Sie sich nicht mit dem Hinweis auf eine Garantie abspeisen, falls diese ungünstiger ist als Ihre gesetzlichen Rechte. Bei einem Privatkauf darf die Gewährleistung dagegen wirksam ausgeschlossen werden, etwa beim Gebrauchtwagen von privat.