Was ist eine Vertragsstrafe?
Eine Vertragsstrafe (auch Konventionalstrafe oder Pönale genannt) ist ein im Voraus festgelegter Geldbetrag, den eine Vertragspartei an die andere zahlen muss, wenn sie eine bestimmte Pflicht verletzt. Geregelt ist sie in den §§ 339 bis 345 BGB. Typische Anwendungsfälle sind die verspätete Lieferung beim Bauvertrag, der Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag oder die Missachtung einer Geheimhaltungs- oder Unterlassungspflicht.
Der Sinn ist doppelt: Zum einen soll die Strafe Druck ausüben, den Vertrag korrekt zu erfüllen (Druckmittel). Zum anderen erspart sie der geschädigten Partei den oft schwierigen Nachweis, wie hoch der konkrete Schaden tatsächlich war. Nach § 340 BGB kann die Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangt werden; ein höherer nachgewiesener Schaden bleibt zusätzlich ersatzfähig.
Wie wird sie wirksam?
Eine Vertragsstrafe wird in der Regel erst fällig, wenn die verletzende Partei das Versäumnis zu vertreten hat, also schuldhaft handelt. Bei einer Strafe für verspätete Leistung muss die Partei meist in Verzug geraten sein. Die Höhe wird oft pauschal beziffert, etwa 0,2 Prozent der Auftragssumme pro Verzugstag, häufig gedeckelt auf einen Höchstbetrag wie 5 Prozent.
Worauf achten
Prüfen Sie eine vereinbarte Vertragsstrafe genau, bevor Sie unterschreiben. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind unangemessen hohe Strafen nach § 307 BGB oft unwirksam; gegenüber Verbrauchern gelten besonders strenge Maßstäbe. Ist eine vereinbarte Strafe unverhältnismäßig hoch, kann ein Gericht sie nach § 343 BGB auf einen angemessenen Betrag herabsetzen, allerdings nicht bei Vollkaufleuten im Handelsgeschäft. Achten Sie auf einen Höchstbetrag (Cap), eine klare Beschreibung des bestraften Verhaltens und darauf, ob die Strafe zusätzlich zum Schadensersatz oder nur anstelle dessen gilt. Im Zweifel lohnt sich rechtliche Beratung, bevor Sie sich auf hohe Pönalen einlassen.