Rechtsbegriffe

Verzug & Verzugszinsen

Verzug bezeichnet die schuldhaft verspätete Zahlung oder Leistung; Verzugszinsen sind der gesetzliche Schadenersatz, den der Schuldner dem Gläubiger ab Verzugsbeginn schuldet.

Auch bekannt als: Zahlungsverzug, Verzugszinsen, Schuldnerverzug, Verzugsschaden

Was bedeutet Verzug?

Verzug liegt vor, wenn ein Schuldner eine fällige Leistung trotz Möglichkeit nicht rechtzeitig erbringt, etwa eine offene Rechnung nicht zahlt. Geregelt ist das in den Paragrafen 286 bis 288 BGB. In der Regel tritt Verzug erst nach einer Mahnung ein. Es gibt aber Ausnahmen: Verzug entsteht ohne Mahnung, wenn ein konkretes Zahlungsdatum vereinbart wurde (zum Beispiel "zahlbar bis 15.03.") oder wenn der Schuldner eine Verbraucherrechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang und Fälligkeit begleicht. Wichtig: Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn auf der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Wie hoch sind die Verzugszinsen?

Sobald Verzug eingetreten ist, darf der Gläubiger Verzugszinsen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der halbjährlich angepasst wird. Nach Paragraf 288 BGB beträgt der Aufschlag:

  • 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Geschäften mit Verbrauchern
  • 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wenn kein Verbraucher beteiligt ist (reine Geschäfte zwischen Unternehmen)
Beispiel: Liegt der Basiszinssatz bei 3,37 Prozent, schuldet ein säumiger Verbraucher rund 8,37 Prozent Verzugszinsen pro Jahr auf die offene Summe. Bei Geschäftskunden kommt zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro je Forderung hinzu. Weitergehende Schäden, etwa Inkasso- oder Anwaltskosten, kann der Gläubiger als Verzugsschaden ebenfalls geltend machen.

Worauf achten

Prüfen Sie bei Mahnungen, ob überhaupt Verzug vorliegt und ob die berechneten Zinsen korrekt sind. Häufig werden überhöhte Sätze oder unzulässige Pauschalen gegenüber Verbrauchern angesetzt. Zahlen Sie unstrittige Beträge zügig, um Zinsen und Folgekosten zu vermeiden. Sind Sie selbst Gläubiger, hilft eine klare Zahlungsfrist auf der Rechnung, den Verzug ohne gesonderte Mahnung auszulösen.

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