Sozialabgaben-Rechner

Krankenversicherung, Pflege, Rente, Arbeitslosen — was geht vom Brutto ab?

Deine Eingaben

Sozialabgaben gesamt (AN-Anteil)
924,75 €
20.5 % vom Brutto — Brutto nach Soz.Abgaben: 3.575,25 €

Aufschlüsselung der Sozialabgaben

Rentenversicherung (9,3 %): 419 € (45%)Krankenversicherung (~8,3 %): 367 € (40%)Pflegeversicherung: 81 € (9%)Arbeitslosenversicherung (1,3 %): 59 € (6%)924,75 €Sozialabgaben
  • Rentenversicherung (9,3 %)419 € (45%)
  • Krankenversicherung (~8,3 %)367 € (40%)
  • Pflegeversicherung81 € (9%)
  • Arbeitslosenversicherung (1,3 %)59 € (6%)

Hinweis: Der Arbeitgeber trägt nochmal in vergleichbarer Höhe — aus AG-Sicht kostet ein AN ca. 20 % mehr als sein Bruttogehalt. Selbstständige zahlen alle Anteile selbst.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du deinen Arbeit­nehmer-Anteil

< 18 %
Geringer Anteil
Meist Mini-/Midi-Job oder Brutto über Bemessungs­grenze (RV: 8.050 €/Mon., einheitlich). Über der BBG zahlst du auf den Mehr­betrag keine Beiträge — der prozentuale Anteil sinkt.
18 – 21 %
Klassischer Durch­schnitt
Mit Kind: 1,8 % PV. Ohne Kind: 2,4 % PV — macht 0,6 %-Punkte Unter­schied. KV inkl. Zusatz­beitrag macht oft den Hebel: 200 – 400 € Spar­potenzial pro Jahr durch Kassen­wechsel.
21 – 22 %
Kinderlos + hoher Zusatz­beitrag
Hohe KV-Zusatz­beiträge (manche Kassen 2,5 %+) machen sich bemerkbar. Wechsel zur günstigsten Kasse: 2 Monate Frist, jederzeit möglich.
> 22 %
Außer­gewöhnlich hoch
Vermutlich PKV oder Sonder­konstellation. Aufgliederung im Lohnzettel checken — und ggf. mit Steuer­berater oder Krankenkasse klären.
Wichtig: Über den Bemessungs­grenzen (KV 5.512 €/Mon., RV 8.050 €/Mon., einheitlich) sinkt der Anteil prozentual — Spitzen­verdiener haben unter 18 % Sozial­abgaben­last.

Sozialabgaben 2026 — Beitragssätze

Rentenversicherung (RV)
18,6 %
AN 9,3 % / AG 9,3 %
Arbeitslosen­versicherung (AV)
2,6 %
AN 1,3 % / AG 1,3 %
Krankenversicherung (KV)
14,6 % + ~1,7 % ZB
paritätisch geteilt
Pflegeversicherung
3,6 % / 4,2 %
mit Kind / ohne Kind (AN-Anteil 1,8 / 2,4 %)
Bemessungsgrenze RV
8.050 €/Mon.
96.600 €/Jahr (2026, einheitlich Ost/West)
Bemessungsgrenze KV
5.512 €/Mon.
66.150 €/Jahr (2026)

Beispielrechnung: 4.000 € Brutto Single ohne Kind

Monats­brutto4.000 €
Krankenkasse + Zusatz14,6 % + 1,7 % = 16,3 %
Pflege­versicherung (kinderlos)4,2 %
Renten­versicherung18,6 %
Arbeits­losen­versicherung2,6 %
AN-Anteil Sozial­abgaben / Monat
~ 846 €
= 21,15 % vom Brutto · Jahres­last: ~ 10.150 €
Vom 4.000 € Brutto gehen ab: 9,3 % RV (372 €) + 1,3 % AV (52 €) + 8,15 % KV (326 €) + 2,4 % PV (96 €) — kinder­lose AN tragen 2,4 % statt 1,8 % PV-Anteil. Der Arbeit­geber zahlt nochmal etwa denselben Anteil oben drauf (Gesamt­last ~ 41 %). Mit Kind sänken die AN-Sozial­abgaben um ca. 24 € pro Monat.
!

Typische Fehler bei der Eingabe

  • Bemessungs­grenzen nicht beachtet
    Wer über der RV-Grenze (8.050 €/Mon., einheitlich) verdient, zahlt auf den Mehrbetrag keine RV-Beiträge. Wer mit 8.000 € rechnet, bekommt einen falsch zu hohen Wert.
  • Kinder-Bonus PV vergessen
    Mit Kind: 1,8 % AN-Anteil. Ohne Kind: 2,4 % — also 0,6 %-Punkte Unter­schied (= ca. 25 €/Mon. bei 4.000 € Brutto). Ab 2. Kind nochmal − 0,25 %-Punkte je Kind bis 5 Kinder, befristet bis zum 25. Lebens­jahr des Kindes.
  • Krankenkassen-Zusatz­beitrag unterschätzt
    Der durchschnittliche Zusatz­beitrag liegt 2026 bei ~ 1,7 %, manche Kassen verlangen aber bis 2,5 %. Bei 4.000 € Brutto machen das 240 – 600 € pro Jahr Differenz — Wechsel mit 2 Monaten Frist.
  • Selbstständige wie AN rechnen
    Selbst­ständige tragen alle Beiträge alleine (kein AG-Anteil). KV freiwillig, RV oft freiwillig — Beitrags­bemessung am Gewinn, nicht am Umsatz.

Was sind Sozialabgaben?

Vom Brutto deines Gehalts gehen — neben der Lohnsteuer — Pflichtbeiträge zu vier Säulen der Sozialversicherung: Rente, Arbeits­losig­keit, Kranken­ver­sicherung und Pflege. Arbeit­nehmer und Arbeit­geber tragen die Beiträge je zur Hälfte (paritätisch) — der Pflege­bei­trag ist asymmetrisch (Kinderlose zahlen mehr).

Formel: Sozial­abgaben = (RV-Satz + AV-Satz) · min(Brutto, BBG-RV) + (KV-Satz + PV-Satz) · min(Brutto, BBG-KV)

Worauf achten?

  • Bemessungsgrenzen schonen: Wer über der RV-Grenze (8.050 €/Mon., einheitlich) verdient, zahlt auf den Mehrbetrag keine RV-Beiträge — das Brutto-Plus bleibt fast vollständig.
  • Pflichtversicherte vs. PKV: Über der KV-Versicherungs­pflichtgrenze (66.150 €/Jahr 2026) ist Wechsel in die PKV möglich — aber Vorsicht, Rückkehr ist im Alter schwer.
  • Familien­versicherung: Mit Kind reduziert sich der PV-Beitrag um 0,6 %-Punkte. Für jedes weitere Kind nochmal − 0,25 %-Punkte (bis 5 Kinder).
  • Bürgergeld / ALG-Bezieher: Beitragsfrei in der KV, aber RV-Beiträge werden weiter aus Beitragsmaßnahmen (Pauschalen) finanziert.
  • Selbstständige: Tragen alle Beiträge selbst — Krankenkasse mind. 200 €/Mon., RV-Beitrag freiwillig oder pflicht (z.B. Künstler­sozial­kasse).

Sozialabgaben legal senken

  1. 1. bAV / Entgelt­umwandlung: Bis 4 % der BBG-RV (= ~ 302 €/Mon. 2026) sozial­abgaben­frei in die betriebliche Alters­vorsorge. Mit AG-Zuschuss meist die beste Vorsorge­variante. Vergleichen: Rentenlücke-Rechner
  2. 2. Brutto-Netto kennen: Was bleibt nach Steuer + Sozialabgaben? Brutto-Netto-Rechner
  3. 3. Gehaltserhöhung über Sachbezug: Jobticket (steuerfrei), Sachbezug bis 50 €/Mon., Essens­zuschuss — Brutto-Plus ohne Sozialabgaben­last. Das Netto-Plus simulieren: Gehaltserhöhungs-Rechner
  4. 4. Arbeitsvertrag & PKV-Klausel prüfen: Wer Vorsorge- oder Kranken­zusatz­leistungen vom AG bekommt, sollte den Vertrag KI-checken lassen. Arbeitsvertrag analysieren →
Tipp: Die Krankenkasse mit dem niedrigsten Zusatzbeitrag spart schnell 200–400 € pro Jahr — ein Wechsel ist mit 2 Monaten Frist jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Sozialabgaben für Arbeitnehmer 2026?
Ungefähr 20 % vom Brutto: 9,3 % RV, 1,3 % AV, ~ 8,3 % KV (inkl. Zusatz­beitrag), 1,8 % PV (mit Kind) bzw. 2,4 % (ohne Kind). Über den Bemessungs­grenzen (5.512 € KV, 7.550 € RV monatlich) wird der Anteil prozentual kleiner.
Wer zahlt was bei den Sozialabgaben?
Paritätisch geteilt zwischen AN und AG — d.h. der AG zahlt nochmal denselben Anteil zusätzlich. Ausnahme: Pflege­versicherung, hier zahlen Kinderlose 0,6 %-Punkte mehr (§ 55 SGB XI).
Was ist die Bemessungsgrenze?
Die Beitrags­bemessungs­grenze ist die Grenze, bis zu der Sozialabgaben gezahlt werden — alles was darüber verdient wird, ist beitragsfrei. 2026: KV 5.512 €/Mon. (66.150 €/Jahr), RV 8.050 €/Mon. einheitlich (96.600 €/Jahr).
Lohnt sich der Wechsel in die PKV?
Hängt stark vom Alter, Familienstatus und Beruf ab. Junge, gesunde, gutverdienende Singles fahren oft günstiger — aber im Alter werden PKV-Beiträge meist sehr hoch. Familien­versicherung gibt es in der GKV gratis, in der PKV kostet jedes Kind extra. Eine unabhängige Beratung lohnt fast immer.
Wie wirken Mini- und Midi-Jobs auf die Sozial­abgaben?
Minijob (bis 538 €/Mon. 2026): AN zahlt 0 € (nur freiwilliger RV-Beitrag möglich), AG pauschal ~ 30 % an die Minijob-Zentrale. Midi-Job (538 – 2.000 €): gleitende Beitrags­last — AN startet bei ~ 11 % und steigt auf 21 %. Lohnt sich besonders für Nebenein­kommen, weil Hauptjob nicht beeinträchtigt wird.
Was bringt die betriebliche Alters­vorsorge (bAV) bei den Sozial­abgaben?
Bis zu 4 % der RV-Bemessungs­grenze (~ 302 €/Mon. 2026) sind sozial­abgaben­frei in eine bAV einzahlbar — UND steuerfrei. Bei 30 % Grenz­steuersatz + 20 % Sozial­abgaben bedeutet das: 1 € Brutto kostet nur 50 Cent Netto-Verzicht. Mit AG-Zuschuss (Pflicht: 15 %) wird die bAV oft zur effizientesten Vorsorge.

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