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Wohnungsgeberbestätigung online unterschreiben

Der Mieter ist eingezogen und braucht die Bestätigung nach § 19 BMG binnen zwei Wochen fürs Einwohnermeldeamt - Sie sind aber gar nicht vor Ort? Stellen Sie die Wohnungsgeberbestätigung remote aus und unterschreiben Sie sie in wenigen Minuten im Browser. Das signierte PDF liegt dem Mieter noch am selben Tag vor - ab 1,80 €.

Welche Signaturstufe für einen Wohnungsgeberbestätigung?

Für die Wohnungsgeberbestätigung gegenüber dem Mieter schreibt § 19 BMG keine bestimmte Form vor - die SES-Unterschrift auf dem vollständig ausgefüllten PDF genügt; über die Akzeptanz entscheidet in der Praxis die jeweilige Meldebehörde.

Wann reicht SES?

  • Einzugsbestätigung nach § 19 BMG - vom Vermieter remote ausgestellt und im Browser signiert
  • Auszugsbestätigung bei Wegzug ins Ausland oder ohne neue Inlandswohnung (Abmeldung)
  • Bestätigung des Hauptmieters für den Untermieter bei Untervermietung und Zwischenmiete
  • Bestätigung durch die beauftragte Hausverwaltung - mit dem Eigentümer als kostenlosem In-Kopie-Empfänger
  • Bestätigungen für mehrere Einzüge per Batch-Funktion, etwa beim Erstbezug eines Mehrfamilienhauses
  • Mietvertrag, Übergabeprotokoll und Bestätigung im selben digitalen Workflow rund um den Einzug

Wann ist mehr nötig?

  • Die Wohnungsgeberbestätigung selbst nie - § 19 BMG schreibt keine bestimmte Form vor, SES genügt. Ob ein Meldeamt das PDF akzeptiert, hängt von der kommunalen Praxis ab, nicht von der Signaturstufe - eine QES (bei VertragLotse Phase 2 ab Q4/2026) würde daran nichts ändern.
  • Der Wohnraum-Mietvertrag mit mehr als einem Jahr Laufzeit, der dem Einzug zugrunde liegt - er verlangt Schriftform (§ 550 BGB), elektronisch also QES.
  • Die spätere Kündigung des Mietverhältnisses - sie braucht Schriftform (§ 568 BGB) und ist kein Fall für die SES.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Neuer Mieter, zwei Wochen Frist: die Wohnungsgeberbestätigung remote ausstellen

Kaum ist der Mietvertrag unterschrieben, läuft eine Frist, die viele Vermieter nicht auf dem Schirm haben: Der Mieter muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 BMG) - und braucht dafür die Wohnungsgeberbestätigung. Sie als Wohnungsgeber sind verpflichtet, den Einzug innerhalb derselben zwei Wochen zu bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG). Wohnt der Vermieter in einer anderen Stadt oder ist gerade im Urlaub, wird aus der Formalie schnell ein Terminproblem.

Digital löst sich das in Minuten: Sie füllen Ihre Vorlage aus - das PDF Ihres Vermietervereins, den Vordruck der Stadt oder ein eigenes Formular - und unterschreiben sie elektronisch im Browser. Das fertige Dokument trägt ein PAdES-Server-Siegel und einen Zeitstempel; der Mieter hat es noch am selben Tag im Postfach und kann seinen Termin beim Amt wahrnehmen. Drucker, Scanner und der Umweg über die Post entfallen vollständig.

Der Weg funktioniert in beide Richtungen. Als Vermieter mit VertragLotse-Konto laden Sie das ausgefüllte PDF hoch und signieren es selbst; ohne Konto nutzen Sie den Gast-Flow „Dokument signieren" mit Einmalzahlung. Genauso kann der frisch umgezogene Mieter aktiv werden: Er bereitet das Formular vor und sendet seinem Vermieter eine Signatur-Anfrage - der unterschreibt per E-Mail-Link am Handy, ganz ohne Registrierung.

Die Frist der Signatur-Anfrage beträgt standardmäßig 14 Tage, mit automatischen Erinnerungen 7, 3 und 1 Tag vor Ablauf - sie passt damit zum Zwei-Wochen-Rhythmus des Meldegesetzes. Reagiert der Vermieter nicht oder lehnt er ab, wird der eingesetzte Coin automatisch erstattet.

Wer unterschreibt? Wohnungsgeber bei Untervermietung, Hausverwaltung und Mieterwechsel

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich überlässt - und das ist nicht zwingend der Eigentümer. Bei der Untervermietung bestätigt der Hauptmieter den Einzug seines Untermieters, denn er stellt den Wohnraum zur Verfügung. Gerade bei Zwischenmiete und WG-Wechseln ist das der Normalfall, der in der Praxis am häufigsten Verwirrung stiftet.

Auch eine Hausverwaltung kann die Bestätigung ausstellen, wenn der Eigentümer sie damit beauftragt hat. Für Verwaltungen mit laufenden Mieterwechseln wird die Bestätigung zum Wiederkehr-Dokument: Mit der Batch-Funktion lassen sich viele Anfragen in einem Durchgang versenden, und der Eigentümer liest auf Wunsch als In-Kopie-Empfänger kostenlos mit.

Für private Vermieter rechnet sich der digitale Weg über die Wiederholung: Jeder Mieterwechsel verlangt eine neue Bestätigung, jede genehmigte Untervermietung bringt einen weiteren Einzug. Eine Unterschrift kostet 1 Coin (~1,80 €), Mengenrabatt gibt es über die Coin-Pakete - mit dem Pro-Abo signieren Sie ganz ohne Coin-Verbrauch. Das versiegelte PDF übernehmen Sie anschließend kostenlos ins Vertragsarchiv, direkt neben Mietvertrag und Übergabeprotokoll.

Ein Sonderfall zum Schluss: Wer als Eigentümer in die eigene Wohnung einzieht, bestätigt den Einzug für sich selbst. Auch diese Eigenerklärung ist ein einfaches, unterschriebenes Dokument ohne besondere Formhürde - sie lässt sich auf demselben Weg erstellen und signieren.

Unterschriebenes PDF beim Einwohnermeldeamt: die ehrliche Akzeptanz-Frage

Das Bundesmeldegesetz schreibt für die Bestätigung gegenüber dem Mieter keine bestimmte Form vor - § 19 BMG verlangt eine Bestätigung mit bestimmten Pflichtangaben, nicht eine eigenhändige Tinten-Unterschrift. Ein elektronisch signiertes PDF erfüllt diese Anforderung. In der Praxis legen Mieter der Behörde ein ausgedrucktes oder am Handy vorgezeigtes PDF vor, und die meisten Meldeämter akzeptieren das ohne Rückfragen.

Ehrlich ist aber auch: Die Akzeptanz ist behördenabhängig. Meldeämter sind kommunal organisiert, und einzelne Ämter bestehen auf ihrem eigenen Vordruck oder einer Unterschrift im Original. Ein kurzer Blick auf die Website Ihrer Meldebehörde oder ein Anruf vor dem Termin erspart im Zweifel den zweiten Behördengang.

Daneben sieht § 19 Abs. 4 BMG einen zweiten, rein elektronischen Weg vor: Der Wohnungsgeber bestätigt den Einzug direkt gegenüber der Meldebehörde und erhält ein Zuordnungsmerkmal, das er dem Mieter für die Anmeldung mitteilt. Immer mehr Kommunen bauen diesen Weg im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung aus - flächendeckend verfügbar ist er Stand 2026 jedoch nicht. Das unterschriebene PDF bleibt deshalb der praktikable Standard für die Übergabe an den Mieter.

Pflichtangaben, Bußgeld, Beweis: was § 19 BMG vom Wohnungsgeber verlangt

Inhaltlich verlangt § 19 BMG vier Dinge: Name und Anschrift des Wohnungsgebers - und, falls dieser nicht selbst Eigentümer ist, zusätzlich der Name des Eigentümers -, die Art des Vorgangs - Einzug oder Auszug - mit Datum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller meldepflichtigen Personen. Gerade der letzte Punkt wird unterschätzt: Ziehen Partner oder Kinder mit ein, gehören alle Namen in die Bestätigung, nicht nur der des Mieters im Vertrag.

Die Pflicht ist bußgeldbewehrt: Wer die Bestätigung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit - es drohen bis zu 1.000 € Bußgeld (§ 54 BMG). Deutlich teurer ist die Gefälligkeitsbestätigung: Wer eine Wohnanschrift bestätigt, ohne dass tatsächlich jemand einzieht, riskiert als Scheinanmeldung ein Bußgeld bis zu 50.000 €.

Für den Streitfall liefert die digitale Signatur einen Nebeneffekt, den das Papier nicht hat: Der Audit-Trail dokumentiert mit Zeitstempel, Dokument-Hash und gehashter IP-Adresse, wann die Bestätigung ausgestellt wurde. Behauptet später jemand, sie sei zu spät oder gar nicht erteilt worden, lässt sich der Zeitpunkt minutengenau belegen - das schützt Vermieter wie Mieter.

Eine Auszugsbestätigung braucht es übrigens nur, wenn eine Abmeldung ansteht - typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Auch sie ist formfrei und lässt sich auf demselben Weg digital ausstellen und signieren.

So unterschreiben Sie einen Wohnungsgeberbestätigung bei VertragLotse

  1. 1

    Vertrag hochladen

    PDF, Word oder gescanntes Original mit einem Klick hochladen. Ihren Wohnungsgeberbestätigung bleibt verschlüsselt in Deutschland gespeichert.

  2. 2

    Empfänger eintragen

    Name + E-Mail jedes Unterzeichners. Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, optional in fester Reihenfolge.

  3. 3

    Unterschriftsfelder platzieren

    Klick auf die PDF-Seite, Stift-/Text-/Datum-Feld setzen - fertig. Pro Empfänger eigene Farbe für Übersicht.

  4. 4

    Versenden + automatisch siegeln

    Empfänger bekommen einen sicheren Link per E-Mail, signieren im Browser. Nach Abschluss wird das PDF mit Server-Siegel (PAdES) versehen - manipulationssicher prüfbar.

Was kostet die Signatur für einen Wohnungsgeberbestätigung?

Preise im Überblick

Preise gelten pro Empfänger mit der Rolle „Unterzeichner". Freigeber, CC und Betrachter sind kostenlos.

StufeCoins / Unterzeichner≈ EURHinweis
SES - Einfach11,801 Unterzeichner • E-Mail-MFA + PAdES-Siegel
AES - FortgeschrittenPhase 223,60Pro Unterzeichner • Identitätsprüfung per VideoIdent - Phase 2
QES - QualifiziertPhase 235,40Pro Unterzeichner • Schriftform-Ersatz über QTSP - Phase 2
Exakte Coin-Packs und Mengen-Rabatte: Pricing-Übersicht

Häufige Fehler beim digitalen Unterschreiben von Wohnungsgeberbestätigung

  • Den Mietvertrag statt der Bestätigung zum Amt mitnehmen - die Meldebehörde akzeptiert den Mietvertrag nicht als Ersatz. Die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 BMG ist ein eigenes Dokument mit eigenen Pflichtangaben.
  • Nicht alle meldepflichtigen Personen eintragen - ziehen Partner oder Kinder mit ein, gehören alle Namen in die Bestätigung. Nach dem PAdES-Siegel ist keine Ergänzung mehr möglich, also vor dem Signieren vollständig ausfüllen.
  • Die Ausstellung auf den nächsten Besichtigungstermin verschieben - der Mieter kann sich ohne Bestätigung nicht fristgerecht anmelden, und dem Wohnungsgeber droht ein Bußgeld bis zu 1.000 €. Remote ausstellen statt warten.
  • Eine Gefälligkeitsbestätigung für jemanden ausstellen, der gar nicht einzieht - die Scheinanmeldung kann mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden (§ 54 BMG).
  • Bei Untervermietung den Eigentümer um die Unterschrift bitten - Wohnungsgeber ist der Hauptmieter, der den Wohnraum überlässt. Die falsche Unterschrift kostet Zeit und im Zweifel den Amtstermin.

Den neuen Mietvertrag vor dem Einzug prüfen lassen

Die Wohnungsgeberbestätigung ist meist der letzte Baustein eines frischen Mietverhältnisses. Lassen Sie den zugrunde liegenden Mietvertrag vor der Unterschrift von der KI prüfen - auf unwirksame Klauseln, Schönheitsreparatur-Regelungen und Kautionsfragen, bevor beide Seiten gebunden sind.

Wohnungsgeberbestätigung mit KI prüfen lassen

Jetzt einen Wohnungsgeberbestätigung signieren

Konto in 30 Sekunden anlegen, sofort die erste Signatur starten. Empfänger brauchen kein Konto, signieren im Browser.

Häufige Fragen

Kann ich die Wohnungsgeberbestätigung digital unterschreiben?
Ja. § 19 BMG schreibt für die Bestätigung gegenüber dem Mieter keine bestimmte Form vor - eine einfache elektronische Signatur (SES) auf dem ausgefüllten PDF genügt. Entscheidend ist die Vollständigkeit der Pflichtangaben, nicht die Art der Unterschrift.
Akzeptiert das Einwohnermeldeamt ein unterschriebenes PDF?
In der Praxis meistens ja - der Mieter legt das ausgedruckte oder am Handy vorgezeigte PDF bei der Anmeldung vor. Die Akzeptanz ist aber behördenabhängig, da Meldeämter kommunal organisiert sind und einzelne Ämter auf eigene Vordrucke bestehen. Ein kurzer Blick auf die Website der Meldebehörde vor dem Termin schafft Sicherheit.
Welche Frist gilt für die Wohnungsgeberbestätigung?
Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb von zwei Wochen bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG) - dieselbe Frist, in der sich der Mieter bei der Meldebehörde anmelden muss (§ 17 BMG). Remote ausgestellt und elektronisch signiert liegt die Bestätigung dem Mieter in der Regel noch am selben Tag vor.
Was droht, wenn ich als Vermieter die Bestätigung nicht ausstelle?
Die nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellte Bestätigung ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 1.000 € (§ 54 BMG). Noch teurer ist die Gefälligkeitsbestätigung ohne tatsächlichen Einzug: Eine solche Scheinanmeldung kann mit bis zu 50.000 € geahndet werden.
Welche Angaben muss die Bestätigung nach § 19 BMG enthalten?
Name und Anschrift des Wohnungsgebers - bei abweichendem Eigentümer zusätzlich dessen Name -, das Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen aller meldepflichtigen Personen - also auch mit einziehende Partner und Kinder. Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Amt die Bestätigung zurückweisen; füllen Sie das Formular daher vor dem Signieren vollständig aus.
Wer unterschreibt die Bestätigung bei einer Untervermietung?
Der Hauptmieter - Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich überlässt, nicht zwingend der Eigentümer. Bei Zwischenmiete und WG-Wechseln stellt also der Hauptmieter die Bestätigung für den Untermieter aus; eine beauftragte Hausverwaltung kann das für den Eigentümer übernehmen.
Braucht mein Vermieter ein Konto, um per Link zu unterschreiben?
Nein. Sie können das ausgefüllte Formular als Signatur-Anfrage an Ihren Vermieter senden - er öffnet den Link aus der E-Mail und unterschreibt im Browser am Handy, Tablet oder PC. Optional sichert ein E-Mail-Code (MFA) die Anfrage zusätzlich ab; die Unterschrift kostet 1 Coin (~1,80 €).
Gibt es die Bestätigung auch für den Auszug?
Ja, aber sie wird nur gebraucht, wenn eine Abmeldung ansteht - typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Auch die Auszugsbestätigung ist formfrei und lässt sich auf demselben Weg digital ausstellen und signieren.

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