Minijob-Rechner

Was bleibt vom 602-€-Job übrig 2026? Inkl. RV-Eigenanteil, Pauschalsteuer und Arbeitgeber-Kosten.

Deine Eingaben

Netto-Auszahlung als Minijobber:in
530,20 €
In der Minijob-Zone (bis 602,00 €). Pauschal abgegolten, kein eigener Steuer­abzug.

Aufschlüsselung Netto

Netto-Auszahlung: 530 € (96%)RV-Anteil (3.6 %): 20 € (4%)550,00 €Brutto
  • Netto-Auszahlung530 € (96%)
  • RV-Anteil (3.6 %)20 € (4%)

Was kostet dich der AG?

Du erhältst (Netto)530 €
AG zahlt insgesamt716 €
Differenz: 186 €

Differenz von 166,10 € trägt der Arbeit­geber als Pauschal-KV (13 %), Pauschal-RV (15 %), Pauschalsteuer (2 %) und Umlagen.

Was bedeutet das Ergebnis?

So liest du dein Ergebnis

Brutto < 200 €/Mon.
Kleinst-Minijob
Sinnvoll als Nebenjob zum Hauptberuf. Rentenpunkte minimal — aber Wartezeiten bauen sich auf.
200–500 €/Mon.
Solider Zuverdienst
Voller Minijob-Status, fast 100 % Auszahlung. Mit RV-Anteil 3,6 % sammelst du gleichzeitig Rentenpunkte.
500–602 €/Mon.
Nah an der Grenze
Vorsicht bei Weihnachts-/Urlaubsgeld — kann die Grenze sprengen. Dann fällt der gesamte Job in die SV-Pflicht (Midijob).
> 602 €/Mon.
Kein Minijob mehr
Du bist im Übergangsbereich (Midijob, 602,01–2.000 €) — reduzierte AN-Sozialabgaben, aber kein Minijob-Bonus mehr. Brutto-Netto-Rechner nutzen.
Minijob-Grenze 2026 voraussichtlich 602 €/Mon. (Mindestlohn 13,90 € × 130 h / 3). Bis 31.12.2025 gilt 556 €.

Minijob 2026 — die Eckdaten

Minijob-Grenze 2026
~ 602 € / Mon.
Mindestlohn 13,90 € × 130 h / 3
Midijob-Übergang
602,01 – 2.000 €
reduzierte AN-Sozialabgaben
AG-Pauschale
~ 30 %
15 RV + 13 KV + 2 Steuer + Umlagen
AN-RV-Anteil
3,6 %
Befreiung möglich, aber kostet Rentenpunkte
Pauschalsteuer AG
2 %
Alternativ: individuelle Versteuerung
Max. 12 Monatslöhne
7.224 € / Jahr
für eine durchgehende Minijob-Beschäftigung

Beispielrechnung: Minijob bei 500 €/Mon. mit RV-Pflicht

Brutto-Monatslohn500 €
Stundenlohn (13,90 €)≈ 36 h / Mon.
RV-Eigenanteil3,6 % (= 18 €)
LohnsteuerAG-Pauschalierung 2 %
Auszahlung netto
482 €
+ 0,15 Rentenpunkte/Jahr
Aus 500 € Brutto bleiben dank Pauschalierung beim Arbeitgeber rund 482 € netto in der Tasche. Die 18 € RV-Eigenanteil sind kein „Verlust" — du sammelst dafür rund 0,15 Rentenpunkte pro Jahr (= ca. 5,90 €/Mon. spätere Bruttorente). Über 10 Jahre ergibt das knapp 60 €/Mon. zusätzliche gesetzliche Rente. Der AG zahlt etwa 150 € Pauschalen obendrauf — Gesamtkosten ca. 650 €.
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Typische Fehler bei der Eingabe

  • Weihnachts-/Urlaubsgeld vergessen
    Vertraglich zugesagtes Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählt anteilig auf jeden Monat — bei 600 € Brutto + 600 € Weihnachtsgeld wirst du in der Jahresbetrachtung schnell über die 602-€-Grenze geschoben. Folge: kompletter Job fällt in die SV-Pflicht.
  • Mehrere Minijobs zusammenrechnen vergessen
    Wer zwei Minijobs hat (z. B. Café + Lager), darf in Summe die Grenze nicht überschreiten. Sonst werden ALLE Jobs außer dem zeitlich ersten zu versicherungspflichtiger Beschäftigung. Geht oft schief, weil AG der Zweitjob den Erstjob nicht kennt.
  • RV-Befreiung leichtfertig wählen
    Spart kurzfristig 3,6 % (= 18–22 €/Mon.), kostet aber Rentenpunkte, Wartezeiten für EM-Rente und Reha-Ansprüche. Befreiung gilt für ALLE deine Minijobs — und ist NICHT widerrufbar.
  • Lohnfortzahlung + Urlaub im Vertrag falsch
    Viele Minijob-Verträge behaupten, es gäbe „keine Lohnfortzahlung" oder „nur 2 Wochen Urlaub". Das ist falsch: Minijobber haben dieselben Rechte wie Vollzeit-Beschäftigte — 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit + Mindesturlaub. Vertrag prüfen lassen.

Wie funktioniert der Minijob?

Im Minijob (= geringfügig entlohnte Beschäftigung) sind Arbeitnehmer:innen weitgehend von den Sozialabgaben befreit. Stattdessen zahlt der Arbeitgeber eine Pauschale von rund 30 % an die Minijob-Zentrale. Dadurch landen fast 100 % vom Brutto bei dir — minus 3,6 % Renten­versicherungs­anteil, falls du nicht von der Rentenversicherungs­pflicht befreit bist.

Was zählt zum Brutto?

  • Stundenlohn × Stunden: Hauptbestandteil.
  • Zuschläge: Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und SV-frei (§ 3b EStG) — sie zählen NICHT zur Minijob-Grenze.
  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld: Wenn vertraglich zugesagt, zählt anteilig auf die Monatsbetrachtung. Vorsicht — kann unbeabsichtigt die Grenze sprengen.
  • Trinkgeld: Steuer- und SV-frei (§ 3 Nr. 51 EStG), zählt NICHT zum Brutto.

Mehrere Minijobs gleichzeitig?

Du kannst einen Minijob neben einem sozial­versicherungs­pflichtigen Hauptjob ausüben — ohne SV-Belastung. Zwei oder mehr Minijobs werden für die Sozial­versicherung zusammen­gerechnet. Übersteigt die Summe die Minijob-Grenze, werden alle außer dem zeitlich ersten zu sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung.

Sollte ich mich von der RV befreien lassen?

Selten sinnvoll. Die 3,6 % Eigenanteil sind günstig — du sammelst dafür Rentenpunkte, erfüllst Wartezeiten für Erwerbs­minderungs- und Erwerbs­minderungs­renten, kannst Riester nutzen und hast Reha-Anspruch. Befreiung sinnvoll bei Rentner:innen, Studierenden mit BAföG-Rückzahlung oder Personen mit ausreichender Vorsorge. Achtung: Befreiung gilt für ALLE Minijobs zugleich.

Nach dem Minijob — Verträge und Ansprüche prüfen

  1. 1. Aufstockung auf Midijob: Wenn du zwischen 602 €–2.000 € verdienst, gilt der Übergangsbereich (reduzierte AN-Sozialabgaben). Den Netto-Effekt zeigt unser Brutto-Netto-Rechner.
  2. 2. Renten-Auswirkung verstehen: Ein Jahr Minijob bei 602 € bringt ca. 0,15 Rentenpunkte. In 10 Jahren: rund 60 €/Monat zusätzliche Rente. Berechnung im Rentenpunkte-Rechner.
  3. 3. Stundenlohn prüfen: Mindestlohn 2026 ist 13,90 €. Lohnabrechnung gegenprüfen mit dem Stundenlohn-Rechner.
  4. 4. Arbeitsvertrag prüfen lassen: Vor allem bei befristeten Verträgen oder Probezeit-Klauseln lohnt der Blick: Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Mehrarbeit. Unsere KI-Analyse für Arbeitsverträge zeigt versteckte Klauseln in 60 Sekunden.
Wichtig: Minijobber:innen haben den vollen Anspruch auf bezahlten Urlaub (4 Wochen bei 5-Tage-Woche), Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (6 Wochen) und Mutterschutz. Diese Rechte werden in vielen Verträgen falsch dargestellt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Voraussichtlich 602 €/Monat (7.224 €/Jahr). Die Grenze ist seit 2025 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Mindestlohn × 130 Stunden / 3. Bei 13,90 €/h ergibt das 602 €. Die offizielle Verkündung erfolgt durch die Minijob-Zentrale Anfang 2026.
Wie viel bleibt vom Minijob übrig?
Fast alles: 96,4 % des Brutto, also bei 602 €/Mon. rund 580 € Netto. 3,6 % gehen als Eigenanteil an die Rentenversicherung. Bei RV-Befreiung bleibt 100 % vom Brutto — aber keine Rentenpunkte.
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber?
Etwa 30 % obendrauf: 15 % Pauschal-Rentenversicherung, 13 % Pauschal-Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer plus Umlagen U1/U2/Insolvenzgeld. Aus 602 € Brutto werden für den Arbeitgeber rund 785 € Gesamtkosten.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben?
Ja, aber sie werden zusammen­gerechnet. Übersteigt die Summe der Brutto­löhne die Minijob-Grenze, fallen alle außer dem zeitlich ersten Minijob in die Sozial­versicherungs­pflicht. Neben einem versicherungs­pflichtigen Hauptjob ist genau ein Minijob beitragsfrei möglich.
Wie wirkt sich der Minijob auf die spätere Rente aus?
Ein Jahr Minijob bei 602 €/Monat = ca. 0,15 Entgeltpunkte. Über zehn Jahre summiert sich das auf rund 60 €/Monat zusätzliche Rente. Bei RV-Befreiung entfällt der Punkte-Erwerb komplett — Reha-Ansprüche und Wartezeiten bleiben dann auch außen vor.
Hat ein Minijobber bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja, beide Rechte gelten uneingeschränkt. Anspruch: 4 Wochen Mindesturlaub bei 5-Tage-Woche, bei kürzeren Arbeitswochen anteilig. Lohnfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen, wie bei jeder anderen Beschäftigung. Diese Rechte werden in vielen Minijob-Verträgen falsch oder gar nicht dargestellt — Vertrag prüfen lassen.

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