QES - geplant Phase 2

Arbeitszeugnis online unterschreiben

Die kurze Antwort: Seit dem 1. Januar 2025 darf das Arbeitszeugnis elektronisch ausgestellt werden - mit qualifizierter elektronischer Signatur des Arbeitgebers und Einwilligung des Arbeitnehmers (§ 109 Abs. 3 GewO). Die QES startet bei VertragLotse mit Phase 2 (Q4/2026); was heute schon per einfacher Signatur geht: Entwurfs-Freigabe, Einwilligung und Empfangsbestätigung.

Welche Signaturstufe für einen Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis verlangt Schriftform (§ 109 Abs. 1 GewO); seit dem BEG IV ist die elektronische Ausstellung mit QES zulässig, wenn der Arbeitnehmer einwilligt (§ 109 Abs. 3 GewO) - SES und AES wahren diese Form nicht. Der Begleitprozess aus Entwurfs-Freigabe, Einwilligung und Empfangsbestätigung ist dagegen formfrei und schon heute SES-tauglich.

Wann reicht SES?

  • Entwurfs-Freigabe: der ausscheidende Mitarbeiter zeichnet die finale Zeugnisfassung per SES gegen - formfrei und mit Zeitstempel beweisbar
  • Einwilligung in die elektronische Ausstellung nach § 109 Abs. 3 GewO - für die Einwilligung selbst schreibt das Gesetz keine Form vor
  • Empfangsbestätigung über das ausgehändigte Papier-Zeugnis
  • Offboarding-Begleitdokumente: Rückgabequittung für Laptop und Schlüssel, Erinnerung an nachvertragliche Verschwiegenheit
  • Freiwilliges Empfehlungs- oder Referenzschreiben - kein Zeugnis im Sinne des § 109 GewO und damit formfrei

Wann ist mehr nötig?

  • Das Arbeitszeugnis selbst (einfaches wie qualifiziertes Zeugnis) - Schriftform nach § 109 Abs. 1 GewO; elektronisch nur mit QES des Arbeitgebers plus Einwilligung des Arbeitnehmers (§ 109 Abs. 3 GewO)
  • Das Zwischenzeugnis - es wird in der Praxis nach denselben Maßstäben und in derselben Form ausgestellt wie das Endzeugnis
  • Zur Abgrenzung: das Dienstzeugnis freier Dienstverhältnisse (§ 630 BGB), etwa für Fremdgeschäftsführer - hier bleibt die elektronische Form ganz ausgeschlossen, auch mit QES
  • Zur Abgrenzung: Kündigung und Aufhebungsvertrag - § 623 BGB schließt die elektronische Form aus, hier wirkt nur die eigenhändige Unterschrift auf Papier

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt: das elektronische Arbeitszeugnis

Bis Ende 2024 war die Rechtslage eindeutig: § 109 Abs. 3 GewO schloss die elektronische Form für das Arbeitszeugnis ausdrücklich aus - kein Zeugnis als signierte Datei, egal mit welcher Signaturstufe. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat diese Sperre zum 1. Januar 2025 gedreht: Seitdem darf der Arbeitgeber das Zeugnis elektronisch ausstellen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.

Bedingung eins ist die qualifizierte elektronische Signatur. Weil § 109 Abs. 1 GewO weiterhin die Schriftform verlangt, ersetzt elektronisch nur die QES nach § 126a BGB die eigenhändige Unterschrift - eine einfache oder fortgeschrittene Signatur erreicht dieses Niveau nicht. Bedingung zwei ist die Einwilligung des Arbeitnehmers: Ohne dessen Zustimmung bleibt es beim Papier-Original.

Bemerkenswert ist, wie wenig sich diese Änderung herumgesprochen hat. Viele Ratgeber-Seiten und selbst HR-Handbücher geben Stand 2026 noch den alten Ausschluss wieder - wer dort recherchiert, hält das digitale Arbeitszeugnis fälschlich für verboten. Tatsächlich ist es seit über einem Jahr zulässig, nur eben an QES und Einwilligung gebunden.

Für die Praxis heißt das: Arbeitgeber haben heute die Wahl zwischen dem klassischen Papier-Zeugnis mit eigenhändiger Unterschrift und der elektronischen Ausstellung mit QES. Bei VertragLotse startet die QES mit Phase 2 (Q4/2026) - bis dahin bleibt das Zeugnis-Dokument selbst auf Papier, während der gesamte Begleitprozess bereits digital laufen kann.

Wer das Arbeitszeugnis unterschreibt - und warum nur eine Seite signiert

Das Arbeitszeugnis ist kein Vertrag, sondern eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers - der Arbeitnehmer unterschreibt es nicht. Unterzeichnen muss der Arbeitgeber selbst oder ein ranghöherer Vertreter, dessen Vertretungsbefugnis aus dem Zeugnis erkennbar ist; üblich sind Geschäftsführung, Personalleitung oder Vorgesetzte mit entsprechender Stellung.

Diese Einseitigkeit unterscheidet das Zeugnis von fast allen anderen Dokumenten im Arbeitsrecht. Beim Arbeitsvertrag sammeln beide Seiten Unterschriften, bei der Kündigung schließt § 623 BGB die elektronische Form sogar komplett aus - beim Zeugnis genügt seit 2025 eine einzige QES des Ausstellers, sofern der ausscheidende Mitarbeiter eingewilligt hat.

Wird die Form verfehlt, etwa weil das Zeugnis nur als einfach signiertes PDF verschickt wird, ist der Anspruch aus § 109 GewO schlicht nicht erfüllt. Der Arbeitnehmer kann weiterhin ein formgerechtes Zeugnis verlangen und diesen Anspruch notfalls vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Für Bewerbungen ist ein formloses PDF ohnehin schwach: Personaler erwarten das Original auf Geschäftspapier oder eine qualifiziert signierte Datei.

Eine Sonderrolle spielen freie Dienstverhältnisse: Für das allgemeine Dienstzeugnis nach § 630 BGB - etwa für Fremdgeschäftsführer oder freie Mitarbeiter - bleibt die elektronische Form ausgeschlossen. Die Öffnung des BEG IV gilt nur für Arbeitnehmer, weil § 109 GewO insoweit die speziellere Norm ist.

Offboarding digital: Entwurfs-Freigabe und Empfangsbestätigung per einfacher Signatur

Während das Zeugnis-Dokument selbst Schriftform oder QES braucht, ist der Prozess drumherum formfrei - und genau dort entsteht im Personalalltag der meiste Aufwand. Bewährt hat sich, den Zeugnisentwurf dem ausscheidenden Mitarbeiter vorab zur Freigabe zu senden: Er liest die Fassung, meldet Änderungswünsche oder zeichnet sie per einfacher elektronischer Signatur gegen.

Diese dokumentierte Freigabe ist mehr als Höflichkeit. Streit über Noten und Formulierungen ist der häufigste Konflikt nach dem letzten Arbeitstag - eine per SES gegengezeichnete Entwurfsfassung mit Zeitstempel macht später schwer bestreitbar, dass der Text abgestimmt war. Auch die Einwilligung in die elektronische Ausstellung nach § 109 Abs. 3 GewO lässt sich so beweissicher einholen, denn für die Einwilligung selbst schreibt das Gesetz keine Form vor.

Im selben Versand lassen sich die übrigen Offboarding-Dokumente erledigen: die Empfangsbestätigung für das ausgehändigte Papier-Zeugnis, die Rückgabequittung für Laptop und Schlüssel, die Erinnerung an nachvertragliche Verschwiegenheit. Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, parallel oder in fester Reihenfolge - der Mitarbeiter braucht kein Konto und unterschreibt per E-Mail-Link am Handy, Tablet oder PC.

Die Kosten bleiben überschaubar: 1 Coin (~1,80 €) pro unterzeichnendem Empfänger; wer nur freigibt oder in Kopie mitliest, etwa die Geschäftsführung, ist kostenlos. Die Frist beträgt standardmäßig 14 Tage mit automatischen Erinnerungen 7, 3 und 1 Tag vorher - läuft sie ab oder lehnt der Empfänger ab, wird der Coin automatisch erstattet. Das signierte PDF samt Audit-Trail lässt sich kostenlos ins Vertragsarchiv übernehmen.

Zeugnis-Streit vermeiden: Beweislage, Fristen und der Blick auf Phase 2

Kommt es doch zum Streit, zählt die Dokumentation. Wer wann welchen Entwurf erhalten und freigegeben hat, lässt sich mit dem Audit-Trail - Zeitstempel, Dokument-Hash, gehashte IP-Adresse - sauber belegen. Das ersetzt keine arbeitsgerichtliche Bewertung der Zeugnissprache, nimmt aber der häufigsten Eskalationsstufe („diesen Text habe ich nie gesehen") die Grundlage.

Arbeitnehmer sollten zwei Punkte im Blick behalten: Der Zeugnisanspruch entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann aber durch arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen von oft nur drei Monaten verfallen. Und wer ein Zwischenzeugnis braucht - etwa bei Vorgesetztenwechsel oder laufender Bewerbung - kann es bei berechtigtem Interesse schon während des Arbeitsverhältnisses verlangen.

Mit Phase 2 (Q4/2026) bringt VertragLotse die qualifizierte elektronische Signatur - dann lässt sich das Arbeitszeugnis vollständig elektronisch ausstellen: QES des Ausstellers, dokumentierte Einwilligung des Mitarbeiters, versiegelte PDF-Datei statt Unterschriftenmappe und Briefpost. Bis dahin gilt die Arbeitsteilung: Papier für das Zeugnis, SES für alles drumherum.

Ausscheidende Mitarbeiter müssen die Formulierungen eines Entwurfs übrigens nicht selbst entschlüsseln: Die KI-Vertragsanalyse prüft den Text auf Zeugniscode, fehlende Standardbausteine und versteckte Abwertungen - bevor die Freigabe unterschrieben wird.

Häufige Fehler beim digitalen Unterschreiben von Arbeitszeugnis

  • Das Zeugnis als einfach signiertes PDF „ausstellen" - die Schriftform des § 109 Abs. 1 GewO ist nicht gewahrt, der Zeugnisanspruch bleibt unerfüllt und der Mitarbeiter kann weiter ein formgerechtes Zeugnis verlangen.
  • Elektronisch ausstellen, ohne die Einwilligung des Arbeitnehmers einzuholen - § 109 Abs. 3 GewO macht die Zustimmung zur Voraussetzung; ohne sie bleibt nur das Papier-Original.
  • Das eingescannte Papier-Zeugnis für das „digitale Original" halten - der Scan ist eine Kopie ohne Formwirkung; das eigenhändig unterschriebene Original muss ausgehändigt werden.
  • Die BEG-IV-Öffnung auf Geschäftsführer und freie Mitarbeiter übertragen - für das Dienstzeugnis nach § 630 BGB bleibt die elektronische Form ausgeschlossen.
  • Den Entwurf ohne dokumentierte Abstimmung finalisieren - Streit über Noten und Formulierungen ist der häufigste Offboarding-Konflikt; eine per SES gegengezeichnete Freigabe mit Zeitstempel beugt vor.

Arbeitszeugnis vor der Freigabe per KI entschlüsseln

Laden Sie das Zeugnis oder den Entwurf hoch und sehen Sie in wenigen Minuten, welche Note die Formulierungen tatsächlich vergeben, wo Zeugniscode versteckt ist und welche Standardbausteine fehlen. So geben Sie keinen Text frei, der Sie in der nächsten Bewerbung Punkte kostet.

Arbeitszeugnis mit KI prüfen lassen

Formfreie Dokumente schon heute digital signieren

Für einen Arbeitszeugnis braucht es QES (kommt bei VertragLotse mit Phase 2). Alle formfreien Verträge - NDA, Angebote, Protokolle, Dienstleistungsverträge - signieren Sie schon jetzt per SES.

Häufige Fragen

Kann ein Arbeitszeugnis digital signiert werden?
Ja, seit dem 1. Januar 2025: Das BEG IV erlaubt die elektronische Ausstellung, wenn der Arbeitgeber mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet und der Arbeitnehmer einwilligt (§ 109 Abs. 3 GewO). Einfache oder fortgeschrittene Signaturen wahren die Schriftform des § 109 Abs. 1 GewO nicht. Bei VertragLotse startet die QES mit Phase 2 (Q4/2026).
Was hat sich 2025 durch das Bürokratieentlastungsgesetz geändert?
Bis Ende 2024 schloss § 109 Abs. 3 GewO die elektronische Form für das Arbeitszeugnis komplett aus. Seit dem 1. Januar 2025 ist sie zulässig - unter zwei Bedingungen: QES des Ausstellers und Einwilligung des Arbeitnehmers. Viele Ratgeber-Seiten geben Stand 2026 noch die alte Rechtslage wieder.
Reicht eine einfache elektronische Signatur für das Zeugnis?
Nein. Das Zeugnis braucht Schriftform (§ 109 Abs. 1 GewO), und elektronisch ersetzt nur die qualifizierte elektronische Signatur nach § 126a BGB die eigenhändige Unterschrift. Ein nur einfach signiertes PDF erfüllt den Zeugnisanspruch nicht. Die SES bleibt dem Begleitprozess vorbehalten: Entwurfs-Freigabe, Einwilligung, Empfangsbestätigung.
Muss der Arbeitnehmer der elektronischen Form zustimmen?
Ja, die Einwilligung ist nach § 109 Abs. 3 GewO zwingende Voraussetzung - ohne sie muss das Zeugnis auf Papier mit eigenhändiger Unterschrift ausgestellt werden. Für die Einwilligung selbst schreibt das Gesetz keine Form vor; sie lässt sich beweissicher per einfacher Signatur mit Zeitstempel dokumentieren.
Wer muss das Arbeitszeugnis unterschreiben?
Der Arbeitgeber selbst oder ein ranghöherer Vertreter, dessen Vertretungsbefugnis im Zeugnis erkennbar ist - üblich sind Geschäftsführung oder Personalleitung. Der Arbeitnehmer unterschreibt das Zeugnis nicht, es ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers. Elektronisch genügt seit 2025 eine einzige QES des Ausstellers.
Gilt die neue Regelung auch für Geschäftsführer und freie Mitarbeiter?
Nein. Die Öffnung betrifft nur Arbeitnehmer, für die § 109 GewO als speziellere Norm gilt. Für das allgemeine Dienstzeugnis nach § 630 BGB - etwa bei Fremdgeschäftsführern oder freien Mitarbeitern - bleibt die elektronische Form ausgeschlossen; dort hilft auch eine QES nicht.
Was kann ich rund ums Arbeitszeugnis heute schon digital unterschreiben lassen?
Alles, was formfrei ist: die Freigabe des Zeugnisentwurfs durch den Mitarbeiter, die Einwilligung in die elektronische Ausstellung, die Empfangsbestätigung sowie Offboarding-Dokumente wie Rückgabequittungen. Pro unterzeichnendem Empfänger kostet das 1 Coin (~1,80 €); der Empfänger braucht kein Konto und unterschreibt per E-Mail-Link im Browser.
Was passiert, wenn das Zeugnis die Form nicht einhält?
Der Anspruch aus § 109 GewO ist dann nicht erfüllt - der Arbeitnehmer kann weiterhin ein formgerechtes Zeugnis verlangen und notfalls vor dem Arbeitsgericht einklagen. Zu beachten sind arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, die den Anspruch oft schon nach drei Monaten verfallen lassen.

Verwandte Vertragstypen

Verwandte Themen