Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung ist ein Rechenvorgang, bei dem das Finanzamt zwei mögliche Besteuerungsvarianten miteinander vergleicht und automatisch diejenige anwendet, die für Sie die geringere Steuerlast ergibt. Sie müssen also nicht selbst entscheiden, welche Variante besser ist - das Amt rechnet beide durch und wählt die für Sie günstigere.
Der bekannteste Fall sind Kapitalerträge: Zinsen, Dividenden und Fondserträge unterliegen grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz aber unter 25 Prozent, ist die normale Veranlagung günstiger. Über die Günstigerprüfung nach Paragraf 32d Absatz 6 EStG (Einkommensteuergesetz) werden die Kapitalerträge dann mit Ihrem niedrigeren Tarif besteuert, und Sie bekommen zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erstattet.
Weitere typische Anwendungsfälle: der Kinderfreibetrag gegenüber dem Kindergeld (Paragraf 31 EStG) sowie die Wahl zwischen verschiedenen Abzugsmethoden.
Worauf achten
Bei Kapitalerträgen läuft die Günstigerprüfung nicht von allein - Sie müssen sie in der Anlage KAP der Steuererklärung aktiv beantragen (Zeile zur Günstigerprüfung ankreuzen). Lohnen kann sich das vor allem für Rentner, Studierende, Geringverdiener oder Personen mit geringem zu versteuerndem Einkommen.
Wichtig: Das Finanzamt wählt immer automatisch die für Sie bessere Variante. Stellt sich heraus, dass die Abgeltungsteuer doch günstiger ist, entsteht Ihnen durch den Antrag kein Nachteil - er wird dann einfach ignoriert. Ein Versuch lohnt sich also fast immer.
Beim Kinderfreibetrag müssen Sie nichts beantragen: Das Amt vergleicht automatisch und gewährt entweder den Freibetrag oder belässt es beim Kindergeld. Reichen Sie zur Sicherheit Ihre Steuerbescheinigungen der Banken mit ein, damit alle Erträge in die Berechnung einfließen.