Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer, die auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben wird, etwa auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Geregelt ist sie in Paragraf 43 und folgende Einkommensteuergesetz. Sie ist keine eigene Steuerart, sondern die Erhebungsform: Die depotführende Bank behält die Steuer direkt an der Quelle ein und führt sie an das Finanzamt ab (Quellensteuerprinzip).
Verhältnis zur Abgeltungsteuer
Für private Anlegerinnen und Anleger gilt der einheitliche Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent auf die Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent. Mit dem Steuerabzug ist die Steuerschuld in der Regel abgegolten, daher der Begriff Abgeltungsteuer.
Sparer-Pauschbetrag
Kapitalerträge bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei: 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank stellen Sie sicher, dass dieser Betrag automatisch berücksichtigt wird.
Rechenbeispiel
Sie erzielen 1.500 Euro Kapitalerträge und haben einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro gestellt. Steuerpflichtig sind 500 Euro. Darauf fallen 25 Prozent Kapitalertragsteuer an, also 125 Euro, plus 5,5 Prozent Soli (6,87 Euro). Ohne Kirchensteuer beträgt die Belastung rund 131,87 Euro.
Worauf achten
- Verteilen Sie Freistellungsaufträge sinnvoll auf mehrere Banken, ohne den Pauschbetrag insgesamt zu überschreiten.
- Geben Sie in der Anlage KAP der Steuererklärung an, wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, dann kann sich die Günstigerprüfung lohnen.
- Reichen Sie ausländische Quellensteuern und Verlusttöpfe korrekt ein, um zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen.