Steuer

Abgeltungssteuer

Pauschale Quellensteuer von 25 Prozent auf private Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, die Banken direkt ans Finanzamt abführen.

Auch bekannt als: Kapitalertragsteuer, Quellensteuer auf Kapitalerträge, Abgeltungsteuer

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf private Kapitalerträge, die seit 2009 in Deutschland gilt (geregelt in §§ 20, 32d und 43 ff. Einkommensteuergesetz). Sie beträgt 25 Prozent und wird direkt an der Quelle erhoben, das heißt die Bank oder der Broker behält sie automatisch ein und führt sie ans Finanzamt ab. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder 9 Prozent). Die Gesamtbelastung liegt damit bei rund 26,4 Prozent ohne und etwa 27,8 bis 28 Prozent mit Kirchensteuer.

Besteuert werden unter anderem Zinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds und ETFs sowie realisierte Kursgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren. Mit dem Steuerabzug ist die Steuerschuld in der Regel abgegolten, daher der Name. Die Erträge müssen dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Rechenbeispiel

Erzielen Sie 1.000 Euro Zinsen, fallen 250 Euro Abgeltungssteuer plus 13,75 Euro Soli an, also rund 263,75 Euro. Es bleiben etwa 736 Euro netto. Liegt der Ertrag unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei Verheirateten), bleibt er steuerfrei.

Worauf achten

Stellen Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag, damit der Sparerpauschbetrag automatisch berücksichtigt wird, sonst zahlen Sie unnötig Steuer und müssen sie später zurückholen. Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, beantragen Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG, dann erhalten Sie zu viel gezahlte Steuer zurück. Bei Auslandsdepots oder fehlendem Steuerabzug müssen Sie die Erträge selbst angeben (Anlage KAP).

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