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Maklervertrag online unterschreiben

Beim Maklervertrag über Wohnung oder Einfamilienhaus ist die Textform keine Kür, sondern Wirksamkeitsvoraussetzung - ohne sie gibt es keine Provision. Senden Sie den Vermittlungsauftrag als E-Mail-Link an Eigentümer oder Kaufinteressenten: im Browser unterschrieben, mit PAdES-Siegel und Audit-Trail, bevor die erste Besichtigung beginnt.

Welche Signaturstufe für einen Maklervertrag?

Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser müssen seit dem 23.12.2020 in Textform geschlossen werden (§ 656a BGB) - ohne Textform sind sie nichtig und der Provisionsanspruch entfällt vollständig. Eine SES erfüllt die Textform des § 126b BGB und dokumentiert den Abschluss zusätzlich beweissicher.

Wann reicht SES?

  • Vermittlungsauftrag des verkaufenden Eigentümers - als einfacher Auftrag oder Alleinauftrag für Wohnung und Einfamilienhaus
  • Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten vor der ersten Besichtigung, inklusive dokumentierter Provisionsvereinbarung
  • Nachtrag zum laufenden Maklerauftrag, etwa Anpassung von Angebotspreis, Laufzeit oder Vermarktungsumfang
  • Vermittlungsauftrag für Mietwohnungen - hier verlangt § 2 Abs. 1 S. 4 WoVermRG ebenfalls die Textform
  • Maklervertrag für Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke - gesetzlich formfrei, die Signatur sichert den Beweis
  • Widerrufsbelehrung für Verbraucher beim Fernabschluss, im selben Versand wie der Maklervertrag

Wann ist mehr nötig?

  • Der vermittelte Immobilienkaufvertrag selbst: Er braucht die notarielle Beurkundung (§ 311b BGB) - keine elektronische Signatur ersetzt den Notartermin.
  • Maklerverträge mit gewillkürter Schriftformklausel, die ausdrücklich eine eigenhändige Unterschrift verlangt (§ 127 BGB) - Klausel vor dem digitalen Abschluss anpassen oder klassisch unterschreiben.
  • Wenn Sie zusätzlich den Anscheinsbeweis des § 371a ZPO wünschen: Diese besondere Beweiswirkung bleibt der QES vorbehalten, die bei VertragLotse mit Phase 2 (Q4/2026) kommt - für die Wirksamkeit nach § 656a BGB ist sie nicht erforderlich.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Ohne Textform keine Provision: Die Nichtigkeitsfalle des § 656a BGB

Seit dem 23. Dezember 2020 gilt für Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern die Textform-Pflicht des § 656a BGB. Die in der Branche lange übliche mündliche Abrede - am Telefon, per Handschlag im Treppenhaus oder beiläufig während der Besichtigung - reicht seitdem nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu schließen.

Die Sanktion ist ungewöhnlich scharf. Während viele Formvorschriften nur einzelne Vertragsbestandteile treffen, ordnet § 656a BGB die Nichtigkeit des gesamten Vertrags an: Der Makler hat dann keinen Provisionsanspruch - selbst wenn er das Objekt erfolgreich nachgewiesen oder vermittelt hat. Bei üblichen Provisionssätzen stehen damit schnell fünfstellige Beträge auf dem Spiel.

Die Textform selbst ist niedrigschwellig: § 126b BGB verlangt eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die erklärende Person genannt ist. Theoretisch kann also auch ein E-Mail-Wechsel genügen. Im Provisionsprozess zählt aber die Rekonstruierbarkeit - verstreute Mails und Messenger-Nachrichten ohne klares Vertragsdokument sind angreifbar und laden zum Bestreiten ein.

Eine einfache elektronische Signatur übererfüllt die Textform und schließt genau diese Lücke. Beide Parteien unterschreiben dasselbe PDF, nach Abschluss versiegelt VertragLotse das Dokument mit einem PAdES-Server-Siegel, und der Audit-Trail protokolliert Zeitstempel, Dokument-Hash und gehashte IP-Adressen. Der Kunde sieht schwarz auf weiß, worauf er sich einlässt - und der Makler hat einen eindeutigen Nachweis seines Auftrags.

Vor der ersten Besichtigung signiert: Der Workflow für Makler in der Praxis

Das typische Zeitproblem: Die Anfrage über das Immobilienportal kommt Freitagabend, die Besichtigung soll Samstagmittag stattfinden. Der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten muss aber stehen, bevor die provisionspflichtige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht wird - sonst arbeitet der Makler ohne vertragliche Grundlage.

Digital ist das eine Sache von Minuten: Maklervertrag als PDF hochladen, Unterschriftsfelder platzieren, Anfrage an den Interessenten senden. Der Empfänger öffnet den Link auf dem Handy, liest den Vertrag und unterschreibt direkt im Browser - ein Konto bei VertragLotse braucht er nicht. Optional sichert ein E-Mail-Code (MFA) die Identität des Postfachs zusätzlich ab.

Reagiert der Interessent nicht sofort, übernimmt das System die Nachverfolgung: Die Anfrage läuft standardmäßig 14 Tage, automatische Erinnerungen gehen 7, 3 und 1 Tag vor Ablauf raus. Lehnt der Empfänger ab oder verstreicht die Frist, wird der eingesetzte Coin automatisch erstattet - liegengebliebene Anfragen kosten also nichts.

Zu den Kosten: Jeder unterzeichnende Empfänger kostet 1 Coin (~1,80 €, Mengenrabatt über Coin-Pakete). Unterschreibt der Makler selbst mit, sind es 2 Coins; Büro-Kollegen oder die Geschäftsleitung lesen als Betrachter oder in Kopie (CC) kostenlos mit. Wer pro Woche mehrere Vermittlungsaufträge abschließt, signiert mit dem Pro-Abo ohne Coin-Verbrauch - und bei vielen Interessenten für dasselbe Objekt bündelt die Batch-Funktion beliebig viele Einzel-Anfragen.

Alleinauftrag des Eigentümers und Provisionsteilung nach §§ 656c, 656d BGB

Auf der Verkäuferseite ist der qualifizierte Alleinauftrag der Standard: feste Laufzeit, exklusive Beauftragung, klare Vermarktungspflichten. Auch dieser Auftrag fällt bei Wohnung und Einfamilienhaus unter § 656a BGB - und auch er lässt sich remote schließen. Gerade bei Erbengemeinschaften mit Miterben in verschiedenen Städten spielt die digitale Anfrage ihre Stärke aus: bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, parallel oder in fester Reihenfolge.

Seit der Reform von 2020 gilt beim Verkauf an Verbraucher außerdem der Halbteilungsgrundsatz. Ist der Makler für beide Seiten tätig, muss die Provision von Verkäufer und Käufer in gleicher Höhe vereinbart werden (§ 656c BGB); hat nur eine Partei den Makler beauftragt, darf sie maximal die Hälfte ihrer Provision auf die andere Partei abwälzen (§ 656d BGB). Verstöße machen die Provisionsabrede unwirksam.

In der Praxis bedeutet das zwei aufeinander abgestimmte Maklerverträge - einen mit dem Eigentümer, einen mit dem Käufer - deren Provisionssätze zusammenpassen müssen. Zwei getrennt versendete Signatur-Anfragen dokumentieren beide Abreden mit Datum und Inhalt, sodass sich im Streitfall belegen lässt, wer wann welcher Provision zugestimmt hat.

Eine Besonderheit des Remote-Abschlusses verdient einen ehrlichen Hinweis: Kommt der Maklervertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel zustande, besteht ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§§ 312c, 355 BGB). Senden Sie die Widerrufsbelehrung deshalb im selben Versand mit und lassen Sie den Empfang dokumentieren - fehlt die Belehrung, kann der Provisionsanspruch trotz erfolgreicher Vermittlung kippen.

Mietwohnung, Gewerbeobjekt, Notartermin: Wo beim Maklervertrag andere Regeln gelten

Die Textform-Pflicht endet nicht beim Kaufobjekt: Wer Mietwohnungen vermittelt, unterliegt § 2 Abs. 1 S. 4 WoVermRG - auch der Wohnungsvermittlungsvertrag braucht die Textform. Eine SES deckt diesen Fall genauso ab; der signierte Vermittlungsauftrag dokumentiert zugleich, wer den Makler beauftragt hat, was wegen des Bestellerprinzips über die Provisionspflicht entscheidet.

Anders liegt es bei Gewerbeimmobilien, unbebauten Grundstücken und Mehrfamilienhäusern als Anlageobjekt: Diese Maklerverträge sind gesetzlich formfrei, § 656a BGB erfasst nur Wohnungen und Einfamilienhäuser. Die digitale Signatur ist hier nicht Pflicht, aber Beweismittel - gerade bei höheren Objektwerten will niemand über die Frage streiten, ob am Telefon ein Auftrag erteilt wurde.

Klar abzugrenzen ist die Vermittlungsstufe vom vermittelten Geschäft: Der Immobilienkaufvertrag selbst braucht die notarielle Beurkundung nach § 311b BGB. Keine elektronische Signatur - auch keine künftige QES - ersetzt diesen Notartermin. Digital signiert wird der Maklervertrag, der den Weg zum Notar erst eröffnet.

Für die Beweisseite gilt: Nach eIDAS Art. 25 darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt. Im Provisionsprozess unterliegt das versiegelte PDF mit Audit-Trail der freien Beweiswürdigung - eine deutlich stärkere Position als ein behaupteter mündlicher Auftrag. Den Anscheinsbeweis des § 371a ZPO liefert erst die QES, die mit Phase 2 (Q4/2026) folgt; für die Wirksamkeit nach § 656a BGB ist sie nicht nötig.

So unterschreiben Sie einen Maklervertrag bei VertragLotse

  1. 1

    Vertrag hochladen

    PDF, Word oder gescanntes Original mit einem Klick hochladen. Ihren Maklervertrag bleibt verschlüsselt in Deutschland gespeichert.

  2. 2

    Empfänger eintragen

    Name + E-Mail jedes Unterzeichners. Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, optional in fester Reihenfolge.

  3. 3

    Unterschriftsfelder platzieren

    Klick auf die PDF-Seite, Stift-/Text-/Datum-Feld setzen - fertig. Pro Empfänger eigene Farbe für Übersicht.

  4. 4

    Versenden + automatisch siegeln

    Empfänger bekommen einen sicheren Link per E-Mail, signieren im Browser. Nach Abschluss wird das PDF mit Server-Siegel (PAdES) versehen - manipulationssicher prüfbar.

Was kostet die Signatur für einen Maklervertrag?

Preise im Überblick

Preise gelten pro Empfänger mit der Rolle „Unterzeichner". Freigeber, CC und Betrachter sind kostenlos.

StufeCoins / Unterzeichner≈ EURHinweis
SES - Einfach11,801 Unterzeichner • E-Mail-MFA + PAdES-Siegel
AES - FortgeschrittenPhase 223,60Pro Unterzeichner • Identitätsprüfung per VideoIdent - Phase 2
QES - QualifiziertPhase 235,40Pro Unterzeichner • Schriftform-Ersatz über QTSP - Phase 2
Exakte Coin-Packs und Mengen-Rabatte: Pricing-Übersicht

Häufige Fehler beim digitalen Unterschreiben von Maklervertrag

  • Den Maklervertrag mündlich am Telefon oder per Handschlag bei der Besichtigung schließen - bei Wohnung und Einfamilienhaus ist er dann nach § 656a BGB nichtig, der Provisionsanspruch entfällt komplett.
  • Die Besichtigung durchführen, bevor der Vertrag signiert ist - kommt der Maklervertrag erst danach zustande, ist strittig, ob die bereits erbrachte Nachweisleistung überhaupt provisionspflichtig ist.
  • Die Provisionsteilung nicht konsistent dokumentieren: Weichen die Sätze in Verkäufer- und Käufervertrag voneinander ab, gefährden §§ 656c, 656d BGB die gesamte Provisionsabrede.
  • Verstreute E-Mails und Messenger-Nachrichten als „Textform-Nachweis" sammeln - formal kann das genügen, im Provisionsprozess ist ein einzelnes versiegeltes PDF mit Audit-Trail aber ungleich leichter zu beweisen.
  • Beim Fernabschluss mit Verbrauchern die Widerrufsbelehrung vergessen - das Widerrufsrecht (§§ 312c, 355 BGB) kann den Provisionsanspruch dann auch nach erfolgreicher Vermittlung noch zu Fall bringen.

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Häufige Fragen

Ist ein digital unterschriebener Maklervertrag gültig?
Ja. § 656a BGB verlangt für Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser die Textform - eine eigenhändige Unterschrift ist gerade nicht erforderlich. Ein per SES signiertes PDF erfüllt die Textform des § 126b BGB und dokumentiert den Abschluss zusätzlich mit Zeitstempel, PAdES-Siegel und Audit-Trail.
Was bedeutet die Textform-Pflicht nach § 656a BGB?
Seit dem 23.12.2020 müssen Maklerverträge über den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses in Textform geschlossen werden: eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, in der die erklärende Person genannt ist (§ 126b BGB). Mündliche Abreden - am Telefon oder bei der Besichtigung - reichen seitdem nicht mehr.
Ist ein Maklervertrag ohne Textform nichtig?
Ja, bei Wohnungen und Einfamilienhäusern ordnet § 656a BGB die Nichtigkeit an - der Makler hat dann keinen Provisionsanspruch, selbst nach erfolgreicher Vermittlung. Das ist strenger als bei vielen anderen Formverstößen, bei denen der Vertrag nur mit verändertem Inhalt fortbesteht.
Kann der Eigentümer den Vermittlungsauftrag remote unterschreiben?
Ja. Der Eigentümer erhält einen Signatur-Link per E-Mail und unterschreibt direkt im Browser - am Handy, Tablet oder PC, ohne ein Konto anzulegen. Bei Erbengemeinschaften lassen sich bis zu 10 Empfänger in einer Anfrage einbinden, parallel oder in fester Reihenfolge; optional sichert ein E-Mail-Code (MFA) den Vorgang ab.
Gilt die Textform auch bei der Vermittlung von Mietwohnungen?
Ja. Für die Wohnungsvermittlung verlangt § 2 Abs. 1 S. 4 WoVermRG ebenfalls die Textform, die eine SES erfüllt. Unabhängig von der Form gilt dort das Bestellerprinzip: Die Provision schuldet grundsätzlich, wer den Makler beauftragt hat - der signierte Auftrag dokumentiert genau das.
Was kostet es, einen Maklervertrag digital unterschreiben zu lassen?
Jeder unterzeichnende Empfänger kostet 1 Coin (~1,80 €, Mengenrabatt über Coin-Pakete) - ein Kaufinteressent allein also 1 Coin, Makler und Kunde gemeinsam 2 Coins. Betrachter und In-Kopie-Empfänger sind kostenlos, und mit dem Pro-Abo signieren Sie ganz ohne Coin-Verbrauch. Läuft eine Anfrage ab oder wird abgelehnt, wird der Coin automatisch erstattet.
Was gilt für Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke?
Diese Maklerverträge sind gesetzlich formfrei - § 656a BGB erfasst nur Wohnungen und Einfamilienhäuser. Die digitale Signatur ist hier also keine Pflicht, aber ein starkes Beweismittel: Bei hohen Objektwerten will niemand darüber streiten, ob am Telefon tatsächlich ein Auftrag erteilt wurde.
Ersetzt die digitale Signatur den Notartermin beim Immobilienverkauf?
Nein. Der vermittelte Immobilienkaufvertrag braucht die notarielle Beurkundung nach § 311b BGB - daran ändert keine elektronische Signatur etwas. Digital signiert wird die Vermittlungsstufe, also der Maklervertrag mit Eigentümer oder Kaufinteressent; der Kauf selbst wird wie gewohnt beim Notar beurkundet.

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