Was ist eine Ausschüttung?
Eine Ausschüttung bezeichnet die regelmäßige Auszahlung von erwirtschafteten Erträgen an die Inhaber einer Geldanlage oder eines Unternehmensanteils. Bei einem Fonds oder ETF stammen diese Erträge aus Zinsen, Dividenden der enthaltenen Aktien oder Mieteinnahmen bei Immobilienfonds. Bei einer Aktiengesellschaft entspricht die Ausschüttung der Dividende, die aus dem Bilanzgewinn an die Aktionäre fließt.
Das Gegenstück ist der thesaurierende Fonds: Hier werden die Erträge nicht ausgezahlt, sondern automatisch wieder angelegt, was den Zinseszinseffekt verstärkt. Ein Beispiel: Hält jemand ETF-Anteile im Wert von 10.000 Euro mit einer Ausschüttungsrendite von 2 Prozent, erhält er pro Jahr rund 200 Euro brutto auf das Verrechnungskonto.
Wie wird sie besteuert?
Ausschüttungen aus Kapitalanlagen zählen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (§ 20 EStG). Bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr (2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) bleiben Erträge steuerfrei, sofern ein Freistellungsauftrag bei der Bank vorliegt. Für Fonds gilt zusätzlich die Teilfreistellung nach dem Investmentsteuergesetz (InvStG), die je nach Fondsart einen Teil der Erträge steuerfrei stellt.
Worauf achten
Ausschüttungen wirken wie ein passives Einkommen, mindern aber den Anteilswert am Ausschüttungstag (kein zusätzlicher Gewinn aus dem Nichts). Wer langfristig Vermögen aufbaut, profitiert oft mehr von thesaurierenden Produkten wegen des Zinseszinses. Wichtig ist, den Freistellungsauftrag aufzuteilen, wenn Konten bei mehreren Banken bestehen, sonst verschenkt man Steuervorteile. Prüfen Sie zudem die Ausschüttungsfrequenz (jährlich, quartalsweise, monatlich) und ob die Zahlung automatisch reinvestiert oder ausgezahlt wird.