Was bedeutet Thesaurierung?
Thesaurierung beschreibt, dass Erträge nicht an Anlegerinnen und Anleger ausgezahlt, sondern direkt wieder im Fonds, Sparplan oder Versicherungsvertrag angelegt werden. Bei einem thesaurierenden ETF werden zum Beispiel die vereinnahmten Dividenden der enthaltenen Unternehmen automatisch reinvestiert. Dadurch steigt der Wert eines Fondsanteils, während ein ausschüttender Fonds dieselben Erträge regelmäßig aufs Konto überweist.
Der wirtschaftliche Reiz liegt im Zinseszinseffekt: reinvestierte Erträge erwirtschaften selbst wieder Rendite. Ein vereinfachtes Beispiel: Wer 10.000 Euro zu durchschnittlich 6 Prozent jährlich anlegt und alle Erträge thesauriert, kommt nach 20 Jahren rechnerisch auf rund 32.000 Euro. Werden die Erträge stattdessen entnommen, bleibt das Kapital bei 10.000 Euro und es fließen nur die laufenden Auszahlungen.
Steuerliche Behandlung
In Deutschland sind auch thesaurierte Erträge nicht steuerfrei. Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes (InvStG) 2018 wird bei thesaurierenden Fonds jährlich eine sogenannte Vorabpauschale angesetzt. Sie sorgt dafür, dass der Staat eine Mindestbesteuerung erhält, obwohl kein Geld ausgezahlt wurde. Auf die so ermittelten Erträge fallen Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Der Sparer-Pauschbetrag (aktuell 1.000 Euro pro Person) und die Teilfreistellung bei Aktienfonds mindern die Steuerlast.
Worauf achten
Thesaurierung eignet sich besonders für den langfristigen Vermögensaufbau, etwa zur Altersvorsorge, weil der Zinseszinseffekt voll wirkt. Wer dagegen regelmäßige Einnahmen braucht, ist mit ausschüttenden Produkten besser bedient. Wichtig: Auch ohne Auszahlung kann über die Vorabpauschale Steuer fällig werden, für die Liquidität auf dem Verrechnungskonto vorhanden sein sollte. Beim Verkauf werden bereits versteuerte Pauschalen angerechnet, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht. Im Fondsnamen weisen Kürzel wie "Acc" oder "Thesaurierend" auf die Wiederanlage hin.