Steuer

Teilfreistellung

Steuerliche Begünstigung bei Investmentfonds, durch die ein fester Prozentsatz der Erträge von der Abgeltungsteuer freigestellt wird – als Ausgleich für die Fondsbesteuerung seit 2018.

Auch bekannt als: Teilfreistellungssatz, InvStG-Teilfreistellung

Was ist die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung ist eine pauschale Steuerbefreiung für Erträge aus Investmentfonds. Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 im Investmentsteuergesetz (InvStG, insbesondere Paragraf 20) eingeführt. Hintergrund: Seit 2018 zahlen Fonds selbst eine Körperschaftsteuer auf bestimmte inländische Erträge (etwa Dividenden deutscher Aktien). Damit Anlegerinnen und Anleger diese Erträge nicht ein zweites Mal voll versteuern, wird auf ihrer Ebene ein fester Anteil der Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne steuerfrei gestellt.

Wie hoch die Freistellung ausfällt, hängt vom Fondstyp und der Aktienquote ab:

  • Aktienfonds (mindestens 51 Prozent Aktienanteil): 30 Prozent steuerfrei
  • Mischfonds (mindestens 25 Prozent Aktienanteil): 15 Prozent steuerfrei
  • Offene Immobilienfonds: 60 Prozent steuerfrei, bei überwiegend ausländischen Immobilien 80 Prozent
  • Reine Rentenfonds: 0 Prozent (keine Teilfreistellung)

Beispiel

Erzielen Sie mit einem Aktienfonds 1.000 Euro Gewinn, bleiben durch die Teilfreistellung 30 Prozent (300 Euro) steuerfrei. Nur die restlichen 700 Euro unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die effektive Steuerlast sinkt dadurch spürbar.

Worauf achten

Die Bank oder der Broker wendet die Teilfreistellung beim Steuerabzug automatisch an – Sie müssen nichts beantragen. Prüfen Sie aber, ob die hinterlegte Fondsklassifizierung stimmt, denn ein falsch eingestufter Fonds kann die Quote kosten. Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro pro Person) wird zusätzlich angerechnet. Bei der privaten Krankenversicherung oder Riester-Verträgen gelten teils abweichende Sätze. Heben Sie Jahressteuerbescheinigungen auf und kontrollieren Sie sie im Rahmen der Steuererklärung, falls Sie depotübergreifend ausgleichen wollen.

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