Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung berechnet werden. Einkommensteile oberhalb dieser Grenze bleiben beitragsfrei. Es gibt zwei getrennte Grenzen: eine bundeseinheitliche für die Kranken- und Pflegeversicherung und eine zweite, ebenfalls bundeseinheitliche, für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Seit der Angleichung gilt in allen Zweigen kein Unterschied zwischen alten und neuen Bundesländern mehr.
Aktuelle Werte 2026
In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die BBG 2026 bei rund 5.812,50 Euro im Monat, also etwa 69.750 Euro im Jahr. In der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt sie rund 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro jährlich. Davon zu unterscheiden ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der gesetzlichen Krankenversicherung, die 2026 bei etwa 77.400 Euro im Jahr liegt und regelt, ab wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
Rechenbeispiel
Wer 7.000 Euro brutto monatlich verdient, zahlt Kranken- und Pflegebeiträge nur auf 5.812,50 Euro. Der Krankenkassenbeitrag von beispielhaft 14,6 Prozent fällt also auf höchstens rund 848 Euro an, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Rentenbeiträge dagegen werden bei diesem Gehalt auf die vollen 7.000 Euro erhoben, weil die Grenze hier höher liegt.
Worauf achten
- Die Werte werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Prüfen Sie zum Jahreswechsel die aktuellen Beträge.
- Verwechseln Sie die BBG nicht mit der Versicherungspflichtgrenze; nur Letztere entscheidet über den Wechsel in die PKV.
- Als Gutverdiener bedeutet eine steigende BBG höhere Abzüge und damit weniger Netto, obwohl das Bruttogehalt gleich bleibt.
- Für die spätere Rente zählt nur das beitragspflichtige Einkommen bis zur Grenze; höhere Gehälter steigern den Rentenanspruch nicht weiter.