Altersvorsorge

Rentenpunkte

Entgeltpunkte (EP) in der gesetzlichen Rente — entstehen durch versicherungspflichtige Beiträge und bestimmen die spätere Rentenhöhe.

Auch bekannt als: Entgeltpunkte, EP

Was sind Rentenpunkte?

Rentenpunkte — offiziell Entgeltpunkte (EP) — sind die Recheneinheit der gesetzlichen Rentenversicherung. Pro Beitragsjahr werden Punkte gutgeschrieben, gemessen am Verhältnis Ihres Einkommens zum Durchschnittseinkommen.

So entstehen sie

  • Durchschnittsverdiener bekommt 1,0 EP pro Jahr (Durchschnittsentgelt 2026: ca. 47.500 €)
  • Halb so viel verdient: 0,5 EP
  • Doppeltes Durchschnittsentgelt: 2,0 EP (gekappt bei BBG → ca. 2,03 EP)
  • Mini-Job (538 €): nur ca. 0,12 EP/Jahr (wenn Aufstockungspflicht)
  • Kindererziehung: 3 EP pro Kind ab 1992 (2 EP für Kinder vor 1992)

Aktueller Rentenwert 2026

Pro Entgeltpunkt zahlt die Rentenversicherung monatlich (Stand Juli 2025, Anpassung Juli 2026 erwartet):

  • West: 40,79 € pro EP (geschätzt)

  • Ost: gleich (seit Renten-Angleichungsgesetz 2024)


Beispielrechnung

Standardrentner: 45 Beitragsjahre × 1,0 EP × 40,79 € = 1.835 € Brutto-Rente/Monat.

Worauf achten

EP können durch freiwillige Beiträge (z.B. Ausgleichszahlung mit 50+) oder Kindererziehungszeiten aufgestockt werden. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung zeigt Ihren aktuellen EP-Stand jedes Jahr ab dem 27. Lebensjahr.

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