Steuer

Halbeinkünfteverfahren (12/62-Regel)

Steuervorteil für Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen: bei 12+ Jahren Laufzeit und Auszahlung nach 62 wird nur die Hälfte des Gewinns besteuert.

Auch bekannt als: 12/62-Regel, 12-62-Regel

Was ist die 12/62-Regel?

Die 12/62-Regel (Halbeinkünfteverfahren) ist ein Steuervorteil für Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Riester/Rürup-Verträge mit Kapitalauszahlung. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft UND die Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, sind nur 50 % des Gewinns einkommensteuerpflichtig — und zwar mit dem persönlichen Steuersatz, nicht der Abgeltungssteuer.

Beispielrechnung 2026

  • Einzahlung über 30 Jahre: 60.000 €
  • Auszahlung mit 65 Jahren: 110.000 €
  • Gewinn: 50.000 €
  • Steuerpflichtig (50 %): 25.000 €
  • Bei persönlichem Steuersatz 30 %: 7.500 € Steuer
Ohne 12/62-Regel: 25 % Abgeltungssteuer auf 50.000 € Gewinn = 12.500 €. Differenz: 5.000 € Steuerersparnis.

Worauf achten

Bei Vertragsbeginn vor 2005: noch günstigere Regelung — Auszahlung oft komplett steuerfrei (Bestandsschutz). Diese Altverträge niemals reflexartig kündigen — der Steuervorteil ist Gold wert. Bei Verträgen ab 2005 gilt die heutige 12/62-Regel.

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