Was ist die 12/62-Regel?
Die 12/62-Regel (Halbeinkünfteverfahren) ist ein Steuervorteil für Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Riester/Rürup-Verträge mit Kapitalauszahlung. Wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft UND die Auszahlung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt, sind nur 50 % des Gewinns einkommensteuerpflichtig — und zwar mit dem persönlichen Steuersatz, nicht der Abgeltungssteuer.
Beispielrechnung 2026
- Einzahlung über 30 Jahre: 60.000 €
- Auszahlung mit 65 Jahren: 110.000 €
- Gewinn: 50.000 €
- Steuerpflichtig (50 %): 25.000 €
- Bei persönlichem Steuersatz 30 %: 7.500 € Steuer
Worauf achten
Bei Vertragsbeginn vor 2005: noch günstigere Regelung — Auszahlung oft komplett steuerfrei (Bestandsschutz). Diese Altverträge niemals reflexartig kündigen — der Steuervorteil ist Gold wert. Bei Verträgen ab 2005 gilt die heutige 12/62-Regel.