Altersvorsorge

Garantiezins (Höchstrechnungszins)

Der Garantiezins ist der maximale Zins, den Lebens- und Rentenversicherer auf den Sparanteil eines Vertrags garantieren dürfen.

Auch bekannt als: Höchstrechnungszins, Rechnungszins, garantierte Verzinsung, Garantieverzinsung

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins, korrekt Höchstrechnungszins genannt, bezeichnet den maximalen Zinssatz, den Lebens- und Rentenversicherer ihren Kundinnen und Kunden auf den Sparanteil eines klassischen Vertrags garantieren dürfen. Er ist also kein Wunschwert des Anbieters, sondern eine gesetzliche Obergrenze. Festgelegt wird der Höchstrechnungszins per Verordnung (Deckungsrückstellungsverordnung) durch das Bundesministerium der Finanzen, unter Beteiligung der BaFin. Der Zins gilt für die gesamte Vertragslaufzeit auf den Teil Ihres Beitrags, der nach Abzug von Kosten und Risikoanteil tatsächlich angespart wird.

Aktuelle Entwicklung

Nach jahrelangem Absinken wurde der Höchstrechnungszins zum 1. Januar 2025 erstmals seit langem wieder angehoben: von 0,25 Prozent auf 1,0 Prozent. Dieser Wert gilt auch im Jahr 2026 weiter. Entscheidend ist: Maßgeblich ist immer der Zins, der bei Vertragsabschluss galt. Bestandsverträge behalten ihren ursprünglichen Garantiezins über die gesamte Laufzeit.

Viele ältere Policen aus den Jahren bis 2004 wurden noch mit 3,25 Prozent oder sogar 4,0 Prozent abgeschlossen. Bei einem Sparanteil von 50.000 Euro bedeutet ein Garantiezins von 4 Prozent rechnerisch 2.000 Euro garantierte Verzinsung pro Jahr, während 1 Prozent nur 500 Euro ergäbe. Solche Altverträge sind daher oft sehr wertvoll.

Worauf achten

  • Prüfen Sie in Ihren Vertragsunterlagen den vereinbarten Rechnungszins, bevor Sie über eine Kündigung nachdenken.
  • Kündigen Sie hochverzinste Altverträge (3 bis 4 Prozent) in der Regel nicht vorschnell, ein vergleichbares Angebot finden Sie heute kaum.
  • Verwechseln Sie den Garantiezins nicht mit der Gesamtverzinsung: Hinzu kommt die jährliche Überschussbeteiligung.
  • Der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil, nicht auf Ihren gesamten eingezahlten Beitrag.

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