Was ist der Progressionsvorbehalt?
Der Progressionsvorbehalt ist eine Regel im deutschen Einkommensteuerrecht (§ 32b EStG). Er sorgt dafür, dass bestimmte steuerfreie Lohnersatzleistungen zwar selbst nicht besteuert werden, aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen erhöhen. Hintergrund ist das progressive Steuersystem: Wer mehr verdient, zahlt prozentual mehr Steuern. Damit Bezieher solcher Leistungen nicht ungerechtfertigt besser gestellt werden, fließen diese Beträge rechnerisch in den Steuersatz ein.
Typische Leistungen unter Progressionsvorbehalt sind Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld und Teile ausländischer Einkünfte. Nicht betroffen sind etwa Bürgergeld (Arbeitslosengeld II) oder Wohngeld.
Wie wirkt sich das aus?
Ein Beispiel: Sie verdienen 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und beziehen zusätzlich 6.000 Euro Elterngeld. Das Finanzamt ermittelt zunächst den Steuersatz so, als hätten Sie 36.000 Euro verdient. Dieser höhere Prozentsatz wird dann aber nur auf die 30.000 Euro angewendet. Die 6.000 Euro bleiben steuerfrei, treiben aber den Tarif nach oben. Im Ergebnis zahlen Sie auf Ihr Gehalt etwas mehr Steuern, als ohne die Leistung der Fall wäre.
Worauf achten
Wer Lohnersatzleistungen ab 410 Euro im Jahr bezieht, ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 EStG). Häufig kommt es dann zu einer Nachzahlung, weil im laufenden Jahr keine Steuer auf die Leistung einbehalten wurde. Legen Sie daher vorsorglich Geld zurück. Die betroffenen Beträge stehen in der Lohnsteuerbescheinigung oder dem Leistungsbescheid und sind in der Anlage N bzw. dem Mantelbogen einzutragen. Steuersoftware berechnet den Effekt automatisch, sodass Sie Ihre voraussichtliche Belastung vorab abschätzen können.