SES - heute live

Angebot & Auftragsbestätigung online unterschreiben

Angebot als PDF senden oder direkt beim Kunden vorlegen - die Unterschrift kommt am Handy oder Tablet, ohne Konto und ohne Handwerkersoftware-Abo. Aus „machen Sie mal" wird ein beweisbarer Auftrag mit Zeitstempel, ab 1,80 € pro Freigabe.

Welche Signaturstufe für einen Angebot & Auftragsbestätigung?

Angebot und Auftragsbestätigung sind formfrei (§§ 145 ff., 631 BGB) - die einfache elektronische Signatur ist hier keine Formvorgabe, sondern macht die Kundenfreigabe mit Zeitstempel und Audit-Trail beweisbar.

Wann reicht SES?

  • Angebot für Reparatur-, Montage- oder Sanierungsarbeiten vom Kunden freigeben lassen - remote oder direkt beim Termin
  • Auftragsbestätigung nach telefonischer Beauftragung beweissicher gegenzeichnen lassen
  • Kostenvoranschlag samt Hinweis auf mögliche Überschreitung quittieren lassen
  • Nachtrag für Zusatzarbeiten vor Ort am Tablet signieren, bevor weitergearbeitet wird
  • Auftragsfreigabe für Agentur-, IT- und Beratungsprojekte per E-Mail-Link an den Kunden
  • Verbraucherbauvertrag in Textform inklusive Widerrufsbelehrung (§ 650i Abs. 2, § 650l BGB)

Wann ist mehr nötig?

  • Angebot, Kostenvoranschlag und Auftragsbestätigung selbst brauchen nie eine QES - sie sind formfrei, die Signatur dient allein dem Beweis.
  • Bürgschaften als Sicherheit für größere Aufträge: § 766 BGB schließt die elektronische Form aus - hier hilft auch keine QES, es bleibt beim Papier.
  • Wenn ein Rahmenvertrag für Auftragsfreigaben ausdrücklich eine qualifizierte elektronische Signatur vorschreibt, gilt die vereinbarte Form (§ 127 BGB).

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Vom Angebot zum beweisbaren Auftrag: der Streit, den die Kundenunterschrift verhindert

Ein typischer Fall aus dem Handwerksalltag: Das Angebot über die Badsanierung geht per E-Mail raus, der Kunde antwortet mit „Passt, fangen Sie an". Drei Wochen später kommen Zusatzarbeiten dazu, am Ende bestreitet der Kunde Teile des Auftragsumfangs - und plötzlich steht Aussage gegen Aussage.

Rechtlich ist der Vertrag dabei längst zustande gekommen: Angebot und Annahme sind nach §§ 145 ff. BGB formfrei, auch der Werkvertrag nach § 631 BGB kennt keine Formvorschrift. Das Problem ist nicht die Wirksamkeit, sondern der Beweis. Wer im Streit um den Werklohn nicht belegen kann, welcher Leistungsumfang zu welchem Preis vereinbart war, verliert schnell auch berechtigte Forderungen.

Genau hier setzt die digitale Unterschrift unter dem Angebot an: Der Kunde signiert das konkrete PDF mit allen Positionen, Mengen und Preisen. Der Audit-Trail hält fest, wann der Signatur-Link geöffnet und wann unterschrieben wurde - mit Zeitstempel, Dokument-Hash und gehashter IP-Adresse. Nach Abschluss versiegelt ein PAdES-Server-Siegel das Dokument gegen nachträgliche Änderungen.

Das funktioniert nicht nur für das Erstangebot. Auch der Kostenvoranschlag mit Überschreitungs-Hinweis, die Auftragsbestätigung nach telefonischer Beauftragung und der Nachtrag für Zusatzarbeiten werden so zu Dokumenten, über die später niemand mehr diskutieren muss.

Auftragsfreigabe in der Praxis: am Küchentisch des Kunden oder remote per E-Mail-Link

Zwei Situationen decken fast den gesamten Angebots-Alltag ab. Situation eins: Sie sitzen nach dem Aufmaß-Termin beim Kunden, das Angebot steht - der Kunde unterschreibt direkt auf Ihrem Tablet oder seinem eigenen Smartphone, bevor Sie das Haus verlassen. Situation zwei: Das Angebot geht remote raus, der Kunde prüft es in Ruhe und signiert per E-Mail-Link von zu Hause.

Der Ablauf ist in beiden Fällen gleich: Angebots-PDF hochladen, Unterschriftsfeld platzieren, E-Mail-Adresse des Kunden eintragen, senden. Der Kunde braucht kein Konto und keine App - der Link öffnet das Dokument im Browser auf Handy, Tablet oder PC. Wer zusätzliche Sicherheit möchte, aktiviert den E-Mail-Code als zweiten Faktor.

Reagiert der Kunde nicht sofort, übernimmt das System die Nachverfolgung: Die Frist beträgt standardmäßig 14 Tage, automatische Erinnerungen gehen 7, 3 und 1 Tag vor Ablauf raus. Lehnt der Kunde ab oder läuft die Frist aus, wird der eingesetzte Coin automatisch erstattet - ein nicht zustande gekommener Auftrag kostet Sie nichts.

Auch mehrere Entscheider sind kein Problem: Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, parallel oder in fester Reihenfolge - etwa erst beide Ehepartner als Unterzeichner, dann der Architekt als Freigeber. Freigeber, Empfänger in Kopie und Betrachter sind kostenlos; bezahlt wird nur pro unterzeichnendem Empfänger (1 Coin, etwa 1,80 €). Für Betriebe mit laufendem Angebotsvolumen lohnt sich das Pro-Abo - damit verbrauchen Signaturen keine Coins.

Rechtliche Einordnung: Formfreiheit beim Auftrag, Schriftformklauseln und der Verbraucherbauvertrag

Angebot und Auftragsbestätigung gehören zu den Dokumenten, für die das Gesetz keinerlei Form verlangt. Der Vertrag entsteht durch übereinstimmende Willenserklärungen (§§ 145 ff. BGB), beim Werkvertrag nach § 631 BGB genügt theoretisch sogar der Handschlag. Die einfache elektronische Signatur ist hier also nicht die juristische Mindestanforderung, sondern die Beweissicherung obendrauf.

Eine Hürde taucht gelegentlich in AGB oder Rahmenverträgen auf: die vereinbarte Schriftformklausel. Für solche gewillkürten Formen stellt § 127 BGB klar, dass im Zweifel die telekommunikative Übermittlung genügt - ein elektronisch signiertes PDF erfüllt das. Nur wenn die Klausel ausdrücklich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die eigenhändige Unterschrift verlangt, sollten Sie sich daran halten oder die Klausel anpassen.

Ein Sonderfall betrifft Bauleistungen für Privatkunden: Der Verbraucherbauvertrag - also der Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbauten - braucht nach § 650i Abs. 2 BGB die Textform. Die erfüllt ein elektronisch signiertes PDF problemlos. Dazu kommt das Widerrufsrecht nach § 650l BGB: Die Widerrufsbelehrung gehört mit ins Dokument, sonst läuft die Widerrufsfrist erheblich länger.

An dieser Rechtslage hat sich 2024 bis 2026 nichts geändert: Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat zwar Formvorschriften etwa bei der Gewerbemiete und im Nachweisgesetz gelockert - Angebot, Auftragsbestätigung und Werkvertrag waren aber schon vorher formfrei und sind es geblieben. Vorsicht nur bei Sicherheiten: Verlangt ein Auftraggeber eine Bürgschaft, schließt § 766 BGB die elektronische Form aus - die geht weiterhin nur auf Papier.

GoBD-Archiv und Streitfall: was das signierte Angebot später wert ist

Ein gegengezeichnetes Angebot ist ein Geschäftsbrief - und damit aufbewahrungspflichtig (§ 257 HGB, § 147 AO, in der Regel sechs Jahre). Die GoBD verlangen dabei eine unveränderbare, nachvollziehbare Ablage. Ein PAdES-versiegeltes PDF bringt beides von Haus aus mit, denn jede nachträgliche Änderung würde das Siegel brechen.

Damit nichts im E-Mail-Postfach versandet, lassen sich signierte Aufträge kostenlos in das Vertragsarchiv übernehmen - geordnet statt verstreut über Postfächer und Ordner. Auch der Kunde kann das signierte Dokument kostenlos in sein eigenes Archiv übernehmen; beide Seiten halten damit dieselbe, identisch versiegelte Fassung.

Kommt es doch zum Prozess, unterliegt die einfache elektronische Signatur der freien Beweiswürdigung nach § 286 ZPO. In der Praxis heißt das: Audit-Trail, Zeitstempel und Dokument-Hash machen es sehr schwer, die erteilte Freigabe glaubhaft zu bestreiten. Die besondere Beweiswirkung des § 371a ZPO bleibt allerdings der qualifizierten elektronischen Signatur vorbehalten - für Alltagsaufträge im Handwerk und Dienstleistungsgeschäft ist sie in aller Regel nicht nötig.

Wer regelmäßig sehr hohe Auftragswerte freigeben lässt, kann zusätzlich auf Phase 2 warten: AES und QES kommen bei VertragLotse im vierten Quartal 2026. Für das tägliche Angebots-Geschäft gilt schon heute: Die unterschriebene Freigabe vor Arbeitsbeginn ist die einfachste Absicherung gegen spätere Diskussionen über Umfang und Preis.

So unterschreiben Sie einen Angebot & Auftragsbestätigung bei VertragLotse

  1. 1

    Vertrag hochladen

    PDF, Word oder gescanntes Original mit einem Klick hochladen. Ihren Angebot & Auftragsbestätigung bleibt verschlüsselt in Deutschland gespeichert.

  2. 2

    Empfänger eintragen

    Name + E-Mail jedes Unterzeichners. Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, optional in fester Reihenfolge.

  3. 3

    Unterschriftsfelder platzieren

    Klick auf die PDF-Seite, Stift-/Text-/Datum-Feld setzen - fertig. Pro Empfänger eigene Farbe für Übersicht.

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    Versenden + automatisch siegeln

    Empfänger bekommen einen sicheren Link per E-Mail, signieren im Browser. Nach Abschluss wird das PDF mit Server-Siegel (PAdES) versehen - manipulationssicher prüfbar.

Was kostet die Signatur für einen Angebot & Auftragsbestätigung?

Preise im Überblick

Preise gelten pro Empfänger mit der Rolle „Unterzeichner". Freigeber, CC und Betrachter sind kostenlos.

StufeCoins / Unterzeichner≈ EURHinweis
SES - Einfach11,801 Unterzeichner • E-Mail-MFA + PAdES-Siegel
AES - FortgeschrittenPhase 223,60Pro Unterzeichner • Identitätsprüfung per VideoIdent - Phase 2
QES - QualifiziertPhase 235,40Pro Unterzeichner • Schriftform-Ersatz über QTSP - Phase 2
Exakte Coin-Packs und Mengen-Rabatte: Pricing-Übersicht

Häufige Fehler beim digitalen Unterschreiben von Angebot & Auftragsbestätigung

  • Zusatzarbeiten auf Zuruf ausführen, ohne den Nachtrag signieren zu lassen - genau diese Positionen werden später am häufigsten bestritten.
  • Die Annahme nur als formlose E-Mail-Antwort („passt so") sammeln - der Vertrag kommt zwar zustande, aber über Umfang und Preis fehlt das versiegelte, beweisbare Dokument.
  • Ein Angebot wochenlang ohne Bindefrist offenlassen - mit der Signatur-Frist (Standard 14 Tage) hat die Freigabe ein klares Verfallsdatum, danach gibt es den Coin automatisch zurück.
  • Bei Bauleistungen für Verbraucher die Widerrufsbelehrung weglassen - ohne Belehrung läuft die Widerrufsfrist nach § 356e BGB bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
  • Das signierte Auftrags-PDF nur im Mail-Postfach liegen lassen - Geschäftsbriefe sind aufbewahrungspflichtig, besser kostenlos ins Vertragsarchiv übernehmen.

Dienstleistungsvertrag vor dem Versand prüfen lassen

Hinter vielen Angeboten steht ein Dienstleistungs- oder Werkvertrag mit AGB, Haftungs- und Zahlungsklauseln. Die KI-Vertragsanalyse findet unklare Leistungsbeschreibungen und riskante Klauseln, bevor Sie das Dokument an Ihre Kunden senden - oder bevor Sie selbst einen vorgelegten Auftrag freigeben.

Angebot & Auftragsbestätigung mit KI prüfen lassen

Jetzt einen Angebot & Auftragsbestätigung signieren

Konto in 30 Sekunden anlegen, sofort die erste Signatur starten. Empfänger brauchen kein Konto, signieren im Browser.

Häufige Fragen

Wie lasse ich mein Angebot digital vom Kunden unterschreiben?
Sie laden das Angebots-PDF hoch, platzieren das Unterschriftsfeld und tragen die E-Mail-Adresse des Kunden ein. Der Kunde öffnet den Signatur-Link im Browser - am Handy, Tablet oder PC, ganz ohne Konto - und unterschreibt. Nach Abschluss erhalten beide Seiten das PAdES-versiegelte PDF samt Audit-Trail.
Ist eine digital unterschriebene Auftragsbestätigung rechtsgültig?
Ja. Angebot und Annahme sind nach §§ 145 ff. BGB formfrei, auch der Werkvertrag (§ 631 BGB) kennt keine Formvorschrift - die digitale Unterschrift des Kunden schließt den Vertrag wirksam und dokumentiert ihn zugleich. Nach Art. 25 der eIDAS-Verordnung darf der Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt.
Kann der Kunde direkt auf der Baustelle am Tablet unterschreiben?
Ja. Sie öffnen den Signatur-Link auf Ihrem Tablet oder der Kunde auf seinem Smartphone und unterschreibt direkt beim Termin - etwa nach dem Aufmaß oder vor Beginn der Zusatzarbeiten. Optional sichern Sie die Unterschrift mit einem E-Mail-Code als zweitem Faktor ab; der Zeitstempel belegt, dass die Freigabe vor Arbeitsbeginn vorlag.
Brauche ich dafür eine Handwerkersoftware mit Abo?
Nein. Ein einzelnes PDF genügt, eine Branchensoftware mit Monatsabo ist nicht nötig. Eine Freigabe kostet 1 Coin (etwa 1,80 €) pro unterzeichnendem Kunden, Mengenrabatte gibt es über Coin-Pakete; mit dem Pro-Abo verbrauchen Signaturen keine Coins. Wer ganz ohne Konto arbeiten möchte, nutzt den Gast-Flow unter /dokument-signieren mit Einmalzahlung.
Wie bewahre ich signierte Angebote GoBD-konform auf?
Das gegengezeichnete Angebot ist ein Geschäftsbrief und damit aufbewahrungspflichtig (§ 257 HGB, § 147 AO, in der Regel sechs Jahre). Die GoBD verlangen eine unveränderbare, nachvollziehbare Ablage - das PAdES-versiegelte PDF erfüllt das, solange Sie die Datei unverändert aufbewahren. Am einfachsten übernehmen Sie signierte Aufträge kostenlos in das Vertragsarchiv, statt sie im E-Mail-Postfach zu verstreuen.
Was gilt bei Bauleistungen für Privatkunden (Widerruf)?
Für den Verbraucherbauvertrag (Neubau oder erhebliche Umbauten) gilt die Textform nach § 650i Abs. 2 BGB - eine elektronisch signierte PDF-Datei erfüllt sie. Dazu kommt das Widerrufsrecht aus § 650l BGB: Legen Sie die Widerrufsbelehrung mit ins Dokument, sonst läuft die Frist nach § 356e BGB bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Diese Bauvertrags-Sonderregeln gelten nicht für gewöhnliche Reparatur- und Wartungsaufträge - prüfen Sie dort aber, ob ein Widerrufsrecht für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge greift.
Was passiert, wenn der Kunde das Angebot nicht unterschreibt?
Die Signatur-Frist beträgt standardmäßig 14 Tage; automatische Erinnerungen gehen 7, 3 und 1 Tag vor Ablauf an den Kunden. Läuft die Frist ab oder lehnt der Kunde ab, wird der eingesetzte Coin automatisch erstattet. Den Status jeder Anfrage sehen Sie jederzeit im Dashboard.
Kann ich mehrere Angebote auf einmal zur Unterschrift senden?
Pro Anfrage sind bis zu 10 Empfänger möglich - parallel oder in fester Reihenfolge, etwa beide Ehepartner als Unterzeichner und der Architekt als kostenloser Freigeber. Für viele separate Angebote an unterschiedliche Kunden gibt es die Batch-Funktion, die beliebig viele Einzel-Anfragen bündelt. Berechnet wird nur pro unterzeichnendem Empfänger.

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