SES - heute live

Dienstleistungsvertrag online unterschreiben

Neukunde gewonnen - jetzt zählt Tempo: Dienstleistungs- oder Werkvertrag als PDF hochladen, Signatur-Link senden, der Kunde unterschreibt im Browser ohne eigenes Konto. §§ 611 und 631 BGB kennen keine Formvorschrift - das versiegelte PDF mit Audit-Trail liefert den Beweis, den der Postweg nie schneller geliefert hätte.

Welche Signaturstufe für einen Dienstleistungsvertrag?

Dienst- und Werkverträge sind nach §§ 611, 631 BGB formfrei - die einfache elektronische Signatur genügt für den wirksamen Abschluss vollständig. Selbst eine vereinbarte Schriftformklausel ist nach § 127 BGB im Zweifel schon durch die elektronische Übermittlung gewahrt.

Wann reicht SES?

  • Beratungs- und Agenturvertrag mit Neukunden - Projektstart ohne Postlaufzeit
  • Werkvertrag über ein definiertes Ergebnis (Website, Designpaket, Gutachten, Reparatur)
  • Rahmenvertrag mit Einzelabrufen für wiederkehrende Leistungen
  • Wartungs- und Servicevertrag, etwa IT-Support oder Software-Pflege
  • Leistungserweiterung oder Verlängerung zum laufenden Kundenvertrag
  • AVV nach Art. 28 DSGVO als Anlage im selben Signatur-Versand

Wann ist mehr nötig?

  • Für Dienst- und Werkverträge selbst gibt es keinen QES-Fall - §§ 611 und 631 BGB schreiben keine gesetzliche Form vor, die SES ist der vollwertige Abschlussweg.
  • Begleitdokumente mit eigener gesetzlicher Form sind getrennt zu betrachten: Ein Verbraucherdarlehen zur Finanzierung braucht Schriftform (§ 492 BGB), eine Bürgschaft als Sicherheit schließt die elektronische Form sogar aus (§ 766 BGB).
  • Verlangt der Einkauf eines Konzern-Kunden eine QES, ist das eine interne Compliance-Vorgabe, keine Rechtspflicht - QES kommt bei VertragLotse mit Phase 2 (Q4/2026).

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Dienstvertrag oder Werkvertrag? Warum die Form bei beiden keine Hürde ist

Wer Dienstleistungen verkauft, schließt rechtlich meist einen von zwei Vertragstypen: den Dienstvertrag nach § 611 BGB, bei dem die Tätigkeit selbst geschuldet ist - laufende Beratung, Betreuung, ein Wartungsvertrag -, oder den Werkvertrag nach § 631 BGB, bei dem ein konkreter Erfolg geschuldet ist, etwa die fertige Website, das Gutachten oder die reparierte Anlage. Die Einordnung entscheidet über Gewährleistung, Abnahme und Kündigungsregeln.

Für die Unterschrift spielt diese Abgrenzung dagegen keine Rolle: Beide Vertragstypen sind formfrei. Weder § 611 noch § 631 BGB verlangen Papier, eigenhändige Unterschrift oder eine bestimmte Signaturstufe - der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, theoretisch sogar mündlich.

Dass trotzdem niemand auf das gezeichnete Dokument verzichten sollte, hat einen anderen Grund: Beweis. Leistungsumfang, Stundensätze, Reaktionszeiten und Haftungsgrenzen lassen sich Monate später nur belegen, wenn sie schriftlich fixiert und von beiden Seiten unterschrieben sind. Genau diese Beweisfunktion erfüllt die einfache elektronische Signatur - ohne Drucker, Scanner und Postlaufzeit.

An der Rechtslage hat sich zwischen 2024 und 2026 nichts geändert. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV hat zum 1. Januar 2025 zwar etliche Formvorschriften gelockert - Dienst- und Werkverträge musste es dafür gar nicht anfassen, denn sie waren nie formbedürftig.

Vom gewonnenen Pitch zum unterschriebenen Kundenvertrag - ohne Konto-Zwang für den Kunden

Das typische Szenario im Dienstleistungsgeschäft: Das Erstgespräch lief gut, das Angebot ist akzeptiert, jetzt soll der Vertrag folgen. Wandert er als Anhang ins Kunden-Postfach mit der Bitte um Ausdrucken, Unterschreiben und Zurückscannen, vergehen schnell Tage - und mit jedem Tag wächst das Risiko, dass das Projekt nach hinten rutscht oder ein Wettbewerber dazwischenkommt.

Mit dem Signatur-Versand schrumpft dieser Schritt auf Minuten: Vertrag als PDF hochladen, E-Mail-Adresse des Kunden eintragen, Link senden. Der Kunde öffnet den Link am Handy, Tablet oder PC und unterschreibt direkt im Browser - ein eigenes Konto braucht er nicht. Auf Wunsch sichern Sie den Vorgang mit einem E-Mail-Code (MFA) zusätzlich ab.

Sollen auf Kundenseite mehrere Personen zeichnen - etwa beide Geschäftsführer -, binden Sie bis zu 10 Empfänger pro Anfrage ein, parallel oder in fester Reihenfolge. Die Projektleitung läuft als „In Kopie" kostenlos mit und ist informiert, sobald die letzte Unterschrift eingegangen ist.

Bleibt der Kunde untätig, arbeitet das System für Sie: Standardmäßig bleiben 14 Tage Zeit, und vor Ablauf erinnert es den Kunden dreimal von selbst. Verstreicht die Frist trotzdem oder lehnt der Kunde ab, kommt der eingesetzte Coin zurück - ein liegengebliebener Vertrag kostet Sie kein Geld.

Schriftformklausel, Verbraucher-Widerruf, AVV: drei Stolpersteine im Dienstleistungsvertrag

Viele Rahmen- und Kundenverträge enthalten eine Schriftformklausel - oft seit Jahren unverändert übernommen. Eine solche gewillkürte Form ist kein K.-o.-Kriterium: Nach § 127 BGB genügt zur Wahrung der vereinbarten Schriftform im Zweifel die telekommunikative Übermittlung, also auch der elektronisch signierte Vertrag. Nur wer ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift als Wirksamkeitsvoraussetzung vereinbart hat, sollte die Klausel vor dem digitalen Abschluss anpassen.

Der zweite Stolperstein betrifft Privatkunden: Wird der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen - und genau das ist der Remote-Signatur-Fall -, greift das Fernabsatzrecht (§§ 312c, 355 BGB). Verbraucher haben dann ein 14-tägiges Widerrufsrecht, über das ordnungsgemäß zu belehren ist; ohne Belehrung beginnt die Frist nicht zu laufen. Praktisch lösen Sie das, indem die Widerrufsbelehrung als Teil des Versands mitsigniert wird.

Drittens der Datenschutz: Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden - CRM-Pflege, Newsletter, Hosting, Support-Zugänge -, verlangt Art. 28 DSGVO zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der gehört in denselben Signatur-Versand wie der Hauptvertrag, damit zum Projektstart eine vollständige, konsistente Akte existiert.

Alle drei Punkte haben eines gemeinsam: Sie ändern nichts daran, dass die SES für den Dienstleistungsvertrag genügt - sie entscheiden nur darüber, welche Dokumente mit in den Umschlag gehören.

Streit über den Leistungsumfang: was der signierte Dienstleistungsvertrag im Ernstfall wert ist

Die häufigsten Konflikte im Dienstleistungsgeschäft drehen sich nicht darum, ob ein Vertrag besteht, sondern was genau vereinbart war: Gehörten die zwei Korrekturschleifen zum Festpreis? War der Einsatz am Wochenende abgedeckt? Wer trägt die Reisekosten? Ohne gezeichnetes Dokument steht Aussage gegen Aussage.

Der elektronisch signierte Vertrag beantwortet solche Fragen dokumentenfest: Nach Abschluss wird das PDF mit einem PAdES-Server-Siegel gegen nachträgliche Veränderung geschützt; der Audit-Trail protokolliert Zeitstempel, Dokument-Hash und gehashte IP-Adresse jedes Beteiligten. Nach eIDAS Art. 25 darf der elektronischen Signatur die Beweiskraft nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt.

Für Dienstleister mit laufendem Vertragsvolumen rechnet sich das Modell schnell: 1 Coin (~1,80 €) pro unterzeichnendem Empfänger, Mengenrabatt über die Coin-Pakete, Freigeber und Mitleser kostenlos. Wer regelmäßig Kundenverträge versendet, signiert mit dem Pro-Abo ganz ohne Coin-Verbrauch; für viele Einzel-Anfragen auf einmal gibt es die Batch-Funktion.

Abgeschlossene Verträge übernehmen Sie kostenlos ins Vertragsarchiv - inklusive Erinnerungen an Verlängerungs- und Kündigungstermine. Auch Ihr Kunde kann das signierte Dokument direkt nach der Unterschrift kostenlos in sein eigenes Archiv übernehmen - ein Service-Detail, das kein Papiervertrag bietet.

So unterschreiben Sie einen Dienstleistungsvertrag bei VertragLotse

  1. 1

    Vertrag hochladen

    PDF, Word oder gescanntes Original mit einem Klick hochladen. Ihren Dienstleistungsvertrag bleibt verschlüsselt in Deutschland gespeichert.

  2. 2

    Empfänger eintragen

    Name + E-Mail jedes Unterzeichners. Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, optional in fester Reihenfolge.

  3. 3

    Unterschriftsfelder platzieren

    Klick auf die PDF-Seite, Stift-/Text-/Datum-Feld setzen - fertig. Pro Empfänger eigene Farbe für Übersicht.

  4. 4

    Versenden + automatisch siegeln

    Empfänger bekommen einen sicheren Link per E-Mail, signieren im Browser. Nach Abschluss wird das PDF mit Server-Siegel (PAdES) versehen - manipulationssicher prüfbar.

Was kostet die Signatur für einen Dienstleistungsvertrag?

Preise im Überblick

Preise gelten pro Empfänger mit der Rolle „Unterzeichner". Freigeber, CC und Betrachter sind kostenlos.

StufeCoins / Unterzeichner≈ EURHinweis
SES - Einfach11,801 Unterzeichner • E-Mail-MFA + PAdES-Siegel
AES - FortgeschrittenPhase 223,60Pro Unterzeichner • Identitätsprüfung per VideoIdent - Phase 2
QES - QualifiziertPhase 235,40Pro Unterzeichner • Schriftform-Ersatz über QTSP - Phase 2
Exakte Coin-Packs und Mengen-Rabatte: Pricing-Übersicht

Häufige Fehler beim digitalen Unterschreiben von Dienstleistungsvertrag

  • Erst das Projekt starten, dann den Vertrag unterschreiben lassen - bei Streit über Leistungsumfang oder Stundensatz fehlt für die bereits erbrachten Leistungen das beweisbare Dokument.
  • Die Schriftformklausel im eigenen Rahmenvertrag ungeprüft übernehmen - verlangt sie ausdrücklich die eigenhändige Unterschrift als Wirksamkeitsvoraussetzung, sollte sie vor dem digitalen Abschluss angepasst werden; § 127 BGB hilft nur „im Zweifel".
  • Bei Verbraucher-Kunden im Fernabsatz die Widerrufsbelehrung weglassen - ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen.
  • Den AVV getrennt nachreichen, obwohl die Dienstleistung personenbezogene Daten berührt - Hauptvertrag und AVV gehören in denselben Signatur-Versand.
  • Leistungsbeschreibung nur im Angebot, aber nicht im signierten Vertrag fixieren - was nicht Teil des versiegelten Dokuments ist, hilft im Streitfall wenig.

Dienstleistungsvertrag vor dem Versand per KI prüfen

Haftungsbegrenzung, Leistungsbeschreibung, Vergütungs- und Kündigungsklauseln entscheiden später über jeden Streitfall. Die KI-Vertragsanalyse bewertet Ihren Vertragsentwurf in wenigen Minuten Klausel für Klausel - bevor der Signatur-Link an den Kunden rausgeht.

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Konto in 30 Sekunden anlegen, sofort die erste Signatur starten. Empfänger brauchen kein Konto, signieren im Browser.

Häufige Fragen

Ist ein online unterschriebener Dienstleistungsvertrag rechtsgültig?
Ja. Dienst- und Werkverträge sind nach §§ 611, 631 BGB formfrei - sie kommen auch ohne Papier wirksam zustande. Nach eIDAS Art. 25 darf einer elektronischen Signatur die Rechtswirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist; das versiegelte PDF mit Audit-Trail dient als Beweis.
Reicht die einfache elektronische Signatur für B2B-Verträge?
Für formfreie Vertragstypen wie Dienst-, Werk- und Rahmenverträge: ja. Enthält der Vertrag eine selbst vereinbarte Schriftformklausel, genügt nach § 127 BGB im Zweifel die telekommunikative Übermittlung - also auch die SES. Nur gesetzliche Schriftformfälle wie ein Verbraucherdarlehen (§ 492 BGB) brauchen mehr.
Wie schließe ich Kundenverträge ab, ohne dass der Kunde ein Konto braucht?
Der Kunde erhält einen Signatur-Link per E-Mail und unterschreibt direkt im Browser - am Handy, Tablet oder PC, ohne Registrierung. Optional sichern Sie den Vorgang mit einem E-Mail-Code (MFA) ab. Genau diese niedrige Hürde macht den Unterschied im Neukunden-Onboarding.
Was gilt bei Verbrauchern im Fernabsatz - Stichwort Widerruf?
Wird der Vertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, greifen §§ 312c, 355 BGB: 14 Tage Widerrufsrecht mit Belehrungspflicht. Ohne ordnungsgemäße Belehrung beginnt die Frist nicht zu laufen. Lassen Sie die Widerrufsbelehrung deshalb im selben Versand mitsignieren.
Worin unterscheidet sich der Dienstvertrag vom Werkvertrag?
Beim Dienstvertrag (§ 611 BGB) wird die Tätigkeit geschuldet - etwa laufende Beratung oder Betreuung; beim Werkvertrag (§ 631 BGB) ein konkreter Erfolg, etwa die fertige Website. Die Einordnung beeinflusst Gewährleistung, Abnahme und Kündigung - für die Form ist sie egal, beide Typen sind formfrei und per SES abschließbar.
Was kostet die Signatur eines Dienstleistungsvertrags?
1 Coin (~1,80 €) pro unterzeichnendem Empfänger - ein beidseitig gezeichneter Kundenvertrag kostet also 2 Coins, Mengenrabatt gibt es über die Coin-Pakete. Freigeber, Mitleser in Kopie und Betrachter sind kostenlos. Mit dem Pro-Abo signieren Sie ohne Coin-Verbrauch.
Was passiert, wenn der Kunde nicht innerhalb der Frist unterschreibt?
Koppeln Sie die Signatur-Frist gedanklich an Ihre Angebots-Bindefrist: Standardmäßig sind es 14 Tage, die Erinnerungen übernimmt das System. Kommt der Auftrag nicht zustande, wird der eingesetzte Coin erstattet - und nach einer Nachverhandlung versenden Sie einfach die aktualisierte Fassung.
Kann ich den AVV zusammen mit dem Dienstleistungsvertrag signieren lassen?
Ja, und das ist der empfohlene Weg: Sobald Sie personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, verlangt Art. 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Hauptvertrag und AVV lassen sich im selben Versand bündeln - der Kunde unterschreibt beides in einem Durchgang.

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