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GbR-Gesellschaftsvertrag online unterschreiben

Zwei Gründer, zwei Städte, eine GbR: Der Gesellschaftsvertrag ist auch nach dem MoPeG formfrei - kein Notar, kein Papier, keine Anreise. Jeder Gesellschafter signiert per E-Mail-Link im Browser, das versiegelte PDF mit Audit-Trail lässt sich danach kostenlos ins Vertragsarchiv übernehmen. Nur eGbR-Registeranmeldung und Grundstücks-Klauseln gehören weiterhin zum Notar.

Welche Signaturstufe für einen GbR-Gesellschaftsvertrag?

Der GbR-Gesellschaftsvertrag ist nach § 705 BGB auch seit dem MoPeG (in Kraft 1.1.2024) formfrei - die einfache elektronische Signatur genügt für die wirksame Gründung vollständig. Ein Notar wird erst bei der Anmeldung als eGbR ins Gesellschaftsregister (§ 707 BGB) oder bei einer Grundstücks-Einbringungspflicht im Vertrag (§ 311b BGB) nötig.

Wann reicht SES?

  • GbR-Gesellschaftsvertrag für die 2-Personen-Gründung - etwa zwei Freelancer, die künftig gemeinsam Projekte anbieten
  • Änderungsvereinbarung zum bestehenden Gesellschaftsvertrag, z.B. neue Gewinnverteilung oder geänderte Geschäftsführungsbefugnis
  • Beitrittsvereinbarung bei Aufnahme eines dritten oder vierten Gesellschafters
  • Gesellschafterbeschlüsse, die laut Vertrag dokumentiert und von allen gezeichnet werden sollen
  • Interne Gesellschaftervereinbarungen - etwa Wettbewerbsverbot, Tätigkeitsumfang oder Entnahmeregeln
  • NDA zwischen den Gründern, bevor Geschäftsidee und Kalkulation offen auf den Tisch kommen

Wann ist mehr nötig?

  • Für den GbR-Gesellschaftsvertrag selbst gibt es keinen QES-Zwang - § 705 BGB kennt keine Formvorschrift, die SES ist der vollwertige Abschlussweg.
  • Die Anmeldung der GbR als eGbR zum Gesellschaftsregister verlangt öffentliche Beglaubigung durch den Notar (§ 707 BGB) - das ersetzt keine Signaturstufe, auch keine QES.
  • Verpflichtet sich ein Gesellschafter im Vertrag, ein Grundstück in die GbR einzubringen, muss der gesamte Vertrag notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB).
  • GmbH- und UG-Gesellschaftsverträge sind kein Fall für die elektronische Signatur: § 2 GmbHG verlangt notarielle Beurkundung - hier hilft nur der Notartermin.

Welche rechtlichen Anforderungen gelten?

Zwei Freelancer, eine GbR: die Gründung läuft komplett remote

Das typische Bild im Jahr 2026: Eine UX-Designerin in Leipzig und ein Entwickler in Köln gewinnen seit Monaten gemeinsame Projekte und wollen Kunden gegenüber endlich als ein Team auftreten. Die GbR ist dafür die naheliegende Rechtsform - kein Mindestkapital, keine Beurkundungspflicht, der Gesellschaftsvertrag zwischen den beiden genügt. Nur für die Unterschrift quer durch die Republik zu reisen oder den Vertrag wochenlang per Post zirkulieren zu lassen, passt nicht zu einem Team, das ohnehin komplett remote arbeitet.

Genau hier setzt die digitale Signatur an: Der fertig abgestimmte Gesellschaftsvertrag wird als PDF hochgeladen, beide Gründer werden als Unterzeichner eingetragen, jeder erhält einen persönlichen Signatur-Link per E-Mail. Unterschrieben wird direkt im Browser - am Handy, Tablet oder PC, ohne dass die Mitgründerin ein Konto anlegen muss. Wer den Vorgang zusätzlich absichern will, aktiviert den E-Mail-Code (MFA).

Nach der letzten Unterschrift versiegelt der Server das Dokument mit einem PAdES-Siegel; der Audit-Trail hält Zeitstempel, Dokument-Hash und gehashte IP-Adresse jedes Schritts fest. Beide Gesellschafter erhalten das fertige PDF und können es kostenlos in ihr Vertragsarchiv übernehmen - die Gründungsurkunde der gemeinsamen Firma liegt damit dort, wo später auch Kundenverträge und Versicherungen verwaltet werden.

So wird aus der GbR-Gründung ein Vorgang von einem Nachmittag: vormittags die letzte Abstimmung per Videocall, mittags der Versand der Signatur-Anfrage, am Abend ist der Vertrag von beiden gezeichnet. Das erste gemeinsame Angebot kann noch in derselben Woche im Namen der neuen Gesellschaft rausgehen.

MoPeG seit 2024: was für den GbR-Vertrag gilt - und was nicht

Zum 1. Januar 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft - die größte Reform der GbR seit über hundert Jahren. Die §§ 705 ff. BGB wurden komplett neu gefasst, die Rechtsfähigkeit der nach außen auftretenden GbR steht nun ausdrücklich im Gesetz, und mit dem Gesellschaftsregister gibt es erstmals ein eigenes Register für die GbR.

An der Form des Gesellschaftsvertrags hat das MoPeG dagegen nichts geändert: Er bleibt formfrei und kann mündlich, schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. Die einfache elektronische Signatur genügt damit für die wirksame Gründung - und nach Art. 25 eIDAS-Verordnung darf ihr die rechtliche Wirkung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch vorliegt.

Neu ist das optionale Gesellschaftsregister: Die Eintragung als eGbR ist freiwillig, wird aber zur Voraussetzung für bestimmte Geschäfte - etwa wenn die GbR Grundstücke erwerben (§ 47 Abs. 2 GBO), GmbH-Anteile halten oder an Umwandlungen teilnehmen will. Die Anmeldung selbst muss öffentlich beglaubigt beim Notar erfolgen (§ 707 BGB); diesen Schritt kann keine Signaturstufe ersetzen.

Eine zweite Grenze steckt im Vertragsinhalt: Verpflichtet sich ein Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag, ein Grundstück in die GbR einzubringen, greift § 311b Abs. 1 BGB - dann ist der gesamte Vertrag notariell zu beurkunden. Für die typische Dienstleistungs-GbR ohne Immobilien spielt das keine Rolle; wer Grundbesitz einbringen will, plant den Notartermin von Anfang an ein.

Schritt für Schritt: So unterschreibt Ihr Gründungsteam den GbR-Vertrag digital

Erster Schritt ist der Vertragsinhalt selbst: Name und Zweck der Gesellschaft, Beiträge der Gesellschafter, Gewinn- und Verlustverteilung, Geschäftsführung und Vertretung sowie Regeln für Ausscheiden und Abfindung gehören in jeden GbR-Vertrag. Gerade bei Mustern aus dem Internet lohnt vor der Unterschrift ein Risiko-Check per KI-Vertragsanalyse - eine unpassende Haftungs- oder Entnahmeregel fällt besser jetzt auf als im ersten Streitjahr.

Dann laden Sie das finale PDF hoch und platzieren für jeden Gesellschafter ein Signaturfeld. Alle Gründer werden als Unterzeichner eingetragen - bis zu 10 Empfänger pro Anfrage sind möglich, was auch für größere Gründungsteams reicht. Der Steuerberater kann als Betrachter oder „In Kopie" kostenlos mitlesen und ist informiert, sobald alle gezeichnet haben.

Beim Versand wählen Sie zwischen paralleler Signatur (alle erhalten den Link gleichzeitig - bei gleichberechtigten Gründern der Normalfall) und einer festen Reihenfolge. Zum Unterschreiben bleiben standardmäßig 14 Tage, säumige Mitgründer erinnert das System von selbst. Lehnt ein Mitgründer ab oder läuft die Frist aus, wird der eingesetzte Coin automatisch erstattet.

Die Kosten bleiben überschaubar: 1 Coin pro unterzeichnendem Gesellschafter, also rund 1,80 € - die Zwei-Personen-GbR kostet damit etwa 3,60 €, mit Pro-Abo laufen Signaturen ganz ohne Coin-Verbrauch. Wer noch kein Konto hat, nutzt den Gast-Flow unter /dokument-signieren mit Einmalzahlung und kann den signierten Vertrag anschließend trotzdem kostenlos ins Archiv übernehmen.

Ehrliche Grenzen: eGbR-Anmeldung, Immobilien-GbR und GmbH/UG

Transparenz schafft Vertrauen, deshalb klar gesagt: Nicht jeder Schritt rund um die GbR ist digital erledigt. Die Anmeldung zum Gesellschaftsregister verlangt die öffentliche Beglaubigung aller Gesellschafter-Unterschriften durch den Notar (§ 707 BGB). Das ist aber kein Problem der Reihenfolge - Sie gründen die GbR digital und lassen sie später eintragen, wenn ein registerpflichtiges Geschäft ansteht.

Für die Immobilien-GbR gelten zwei Besonderheiten: Eine Einbringungspflicht für ein Grundstück im Vertrag löst die Beurkundungspflicht nach § 311b BGB aus, und seit dem MoPeG kann eine GbR Grundstücksrechte im Grundbuch nur noch als eingetragene GbR erwerben oder darüber verfügen (§ 47 Abs. 2 GBO); bestehende Alt-Eintragungen bleiben wirksam. Wer Immobilien im Gesellschaftsvermögen plant, kommt also doppelt am Notar nicht vorbei.

Ebenso deutlich beim Blick auf andere Rechtsformen: GmbH- und UG-Gesellschaftsverträge müssen nach § 2 GmbHG notariell beurkundet werden - sie lassen sich nicht digital signieren, auch nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Diese Seite gilt allein für die GbR, deren Formfreiheit genau der Vorteil gegenüber den Kapitalgesellschaften ist.

Bleibt die Beweisfrage, denn GbR-Streit entzündet sich oft erst Jahre später an Gewinnverteilung oder Ausscheiden eines Gesellschafters. Das versiegelte PDF mit Audit-Trail dokumentiert, wer wann welche Vertragsfassung gezeichnet hat - mit Zeitstempel und Dokument-Hash. Wichtig dafür: nur die finale Version in den Signatur-Umlauf geben, damit später keine zwei konkurrierenden Fassungen kursieren.

So unterschreiben Sie einen GbR-Gesellschaftsvertrag bei VertragLotse

  1. 1

    Vertrag hochladen

    PDF, Word oder gescanntes Original mit einem Klick hochladen. Ihren GbR-Gesellschaftsvertrag bleibt verschlüsselt in Deutschland gespeichert.

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    Empfänger eintragen

    Name + E-Mail jedes Unterzeichners. Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage, optional in fester Reihenfolge.

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    Unterschriftsfelder platzieren

    Klick auf die PDF-Seite, Stift-/Text-/Datum-Feld setzen - fertig. Pro Empfänger eigene Farbe für Übersicht.

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    Versenden + automatisch siegeln

    Empfänger bekommen einen sicheren Link per E-Mail, signieren im Browser. Nach Abschluss wird das PDF mit Server-Siegel (PAdES) versehen - manipulationssicher prüfbar.

Was kostet die Signatur für einen GbR-Gesellschaftsvertrag?

Preise im Überblick

Preise gelten pro Empfänger mit der Rolle „Unterzeichner". Freigeber, CC und Betrachter sind kostenlos.

StufeCoins / Unterzeichner≈ EURHinweis
SES - Einfach11,801 Unterzeichner • E-Mail-MFA + PAdES-Siegel
AES - FortgeschrittenPhase 223,60Pro Unterzeichner • Identitätsprüfung per VideoIdent - Phase 2
QES - QualifiziertPhase 235,40Pro Unterzeichner • Schriftform-Ersatz über QTSP - Phase 2
Exakte Coin-Packs und Mengen-Rabatte: Pricing-Übersicht

Häufige Fehler beim digitalen Unterschreiben von GbR-Gesellschaftsvertrag

  • Ohne schriftlichen Vertrag starten: Die GbR entsteht zwar auch mündlich oder durch bloßes Zusammenarbeiten - dann gelten aber die gesetzlichen Auffangregeln zu Gewinnverteilung, Geschäftsführung und Ausscheiden, die selten zur Realität des Teams passen.
  • Eine Grundstücks-Einbringungsklausel in den Vertrag schreiben und per SES signieren - § 311b Abs. 1 BGB macht dann den gesamten Vertrag beurkundungspflichtig, die elektronische Signatur reicht nicht.
  • Annehmen, das MoPeG erzwinge eine Registereintragung: Die eGbR ist freiwillig und erst für Grundbuch, GmbH-Anteile oder Umwandlungen nötig - und dann über den Notar, nicht über eine höhere Signaturstufe.
  • Regelungen zu Ausscheiden, Abfindung und Todesfall weglassen - genau diese Punkte verursachen die teuersten GbR-Streitigkeiten, und nachträgliche Einigung ist im Konflikt kaum noch möglich.
  • Jedem Gesellschafter eine eigene Signatur-Anfrage schicken statt einer Anfrage mit allen Unterzeichnern - so entstehen mehrere getrennt versiegelte PDFs statt einer gemeinsamen Vertragsurkunde.

GbR-Vertrag vor der Unterschrift per KI prüfen lassen

Muster aus dem Internet regeln Haftung, Gewinnverteilung und Ausscheiden oft einseitig oder gar nicht. Die KI-Vertragsanalyse zeigt riskante Klauseln und Lücken, bevor alle Gesellschafter signieren - denn nach der Gründung lässt sich der Vertrag nur noch gemeinsam ändern.

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Häufige Fragen

Kann ein GbR-Vertrag digital unterschrieben werden?
Ja. Der GbR-Gesellschaftsvertrag ist nach § 705 BGB formfrei - er kann sogar mündlich geschlossen werden. Die einfache elektronische Signatur genügt damit für die wirksame Gründung, und nach Art. 25 eIDAS darf ihr die Rechtswirkung nicht allein wegen der elektronischen Form abgesprochen werden.
Was hat sich durch das MoPeG seit 2024 geändert?
Das MoPeG (in Kraft seit 1.1.2024) hat die §§ 705 ff. BGB neu gefasst, die Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ins Gesetz geschrieben und das freiwillige Gesellschaftsregister (eGbR) eingeführt. An der Formfreiheit des Gesellschaftsvertrags hat sich nichts geändert - die digitale Signatur bleibt voll ausreichend.
Wann müssen wir die GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen?
Nur wenn ein registerpflichtiges Geschäft ansteht: Grundstücksrechte im Grundbuch kann die GbR seit dem MoPeG nur als eingetragene GbR erwerben oder darüber verfügen (§ 47 Abs. 2 GBO), Gleiches gilt etwa für GmbH-Anteile oder Umwandlungen. Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt beim Notar erfolgen (§ 707 BGB) - der Gesellschaftsvertrag selbst bleibt davon unberührt.
Gilt das auch für GmbH- oder UG-Gesellschaftsverträge?
Nein. GmbH- und UG-Gesellschaftsverträge müssen nach § 2 GmbHG notariell beurkundet werden - das kann keine elektronische Signatur ersetzen, auch keine QES. Die Formfreiheit gilt nur für Personengesellschaften wie die GbR.
Können alle Gesellschafter remote unterschreiben?
Ja. Bis zu 10 Empfänger pro Anfrage signieren parallel oder in fester Reihenfolge - jeder per E-Mail-Link im Browser, ohne eigenes Konto. Optional sichern Sie jeden Unterzeichner mit einem E-Mail-Code (MFA) ab; der Audit-Trail dokumentiert jeden Schritt mit Zeitstempel.
Was kostet die digitale Signatur für unseren GbR-Vertrag?
Pro unterzeichnendem Gesellschafter 1 Coin (~1,80 €) - die Zwei-Personen-Gründung kostet also rund 3,60 €, drei Gesellschafter etwa 5,40 €. Betrachter und „In Kopie" (z.B. der Steuerberater) sind kostenlos, mit Pro-Abo laufen Signaturen ganz ohne Coin-Verbrauch. Bei Ablauf oder Ablehnung wird der Coin automatisch erstattet.
Brauchen wir überhaupt einen schriftlichen GbR-Vertrag?
Rechtlich entsteht die GbR auch ohne Dokument - dann gelten aber die gesetzlichen Auffangregeln der §§ 705 ff. BGB zu Gewinnverteilung, Geschäftsführung und Ausscheiden, die selten zur Absprache des Teams passen. Ein signierter Vertrag fixiert Ihre eigenen Regeln und liefert im Streitfall den Beweis, was wirklich vereinbart war.
Können wir den Vertrag später ändern oder einen Gesellschafter aufnehmen?
Ja, Änderungsvereinbarungen und Beitrittsverträge sind ebenso formfrei wie der Gründungsvertrag - sie lassen sich also genauso digital signieren. Ist die GbR als eGbR eingetragen, müssen eintragungspflichtige Änderungen wie ein Gesellschafterwechsel zusätzlich über den Notar zum Register angemeldet werden.

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