Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot

Das Altersvorsorgedepot ist das ab 1. Januar 2027 staatlich geförderte Vorsorgeprodukt ohne Beitragsgarantie, das die Riester-Rente als zentrales Förderprodukt ablöst.

Auch bekannt als: AVD, Riester-Nachfolger, pAV-Reform, Frühstart-Depot

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifiziertes Depot für die private Altersvorsorge, das der Staat mit Zulagen und einem Sonderausgabenabzug fördert. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz), das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat. Abgeschlossen werden können die Verträge ab dem 1. Januar 2027; neue Riester-Verträge sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Der zentrale Unterschied zur Riester-Rente ist der Verzicht auf die Beitragsgarantie. Weil Anbieter nicht mehr den Erhalt aller eingezahlten Beiträge garantieren müssen, darf das Kapital vollständig in Aktien-ETFs oder Fonds fließen. Damit entfällt der Zwang zur Umschichtung in niedrig verzinste Anleihen, der die Rendite vieler Riester-Verträge aufgezehrt hat. Wer Sicherheit bevorzugt, kann alternativ geförderte Produkte mit 80 oder 100 Prozent Kapitalgarantie wählen.

Förderung im Detail

  • Grundzulage (gestaffelt): 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro - maximal 540 Euro pro Jahr.
  • Kinderzulage: bis zu 300 Euro je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, gezahlt als ein Euro Zulage je selbst eingezahltem Euro. Die volle Kinderzulage ist damit bereits ab 25 Euro im Monat erreicht.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 Euro bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.
  • Sonderausgabenabzug: Eigenbeiträge bis 3.000 Euro (ab 2030: 3.500 Euro) zuzüglich Zulagen, mit automatischer Günstigerprüfung durch das Finanzamt.
Einen Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahresbruttos wie bei Riester gibt es nicht mehr, folglich auch keine anteilige Zulagenkürzung. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro im Jahr, die Höchsteinzahlung bei 6.840 Euro je Vertrag; pro Person sind zwei geförderte Verträge vorgesehen.

Auszahlung, Kosten und Berechtigte

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 und muss spätestens mit 70 starten. Möglich sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr, bei dem anders als bei Riester keine Restverrentung verlangt wird. Zu Beginn dürfen bis zu 30 Prozent des Guthabens als Teilkapital entnommen werden. Alle Leistungen werden nachgelagert besteuert, also mit dem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Die Effektivkosten des geförderten Standard-Depots sind auf maximal ein Prozent pro Jahr gedeckelt. Erstmals sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende unmittelbar förderberechtigt.

Worauf achten

Vorsicht bei älteren Quellen: Der Referentenentwurf von 2024 sah noch eine feste Zulage von 20 Cent je eingezahltem Euro und eine Bonuszulage für Geringverdiener vor. Diese Systematik wurde im Gesetzgebungsverfahren durch die heutige prozentuale Staffel ersetzt. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und laufen weiter; eine Übertragung des Guthabens ins Altersvorsorgedepot ist möglich, gilt aber als Einbahnstraße. Prüfen Sie deshalb vor einem Wechsel Garantiezins, Rentenfaktor und bereits gezahlte Abschlusskosten des Altvertrags. Vor Rentenbeginn ist das Kapital gebunden - bei förderschädlicher Kündigung sind Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen.

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