Altersvorsorgedepot-Rechner

Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt ab - ohne Beitragsgarantie, dafür mit ETFs und einer Zulage von bis zu 540 € plus 300 € je Kind. Der Rechner zeigt dir, wie viel Förderung du bekommst, was am Ende im Depot liegt und wie viel netto pro Monat davon übrig bleibt - immer im direkten Vergleich zum ungeförderten ETF-Sparplan.

Deine Angaben

Das Altersvorsorgedepot startet am 1.1.2027. Der Rechner projiziert die Förderung nach heutiger Gesetzeslage auf deine gesamte Ansparzeit.

Schnellwahl Beitrag

Einkommen & Steuer

Aus dem zu versteuernden Einkommen ergeben sich Steuervorteil (Günstigerprüfung) und die spätere Steuer auf die Auszahlung - beides mit dem echten Einkommensteuertarif gerechnet.

Monatliche Netto-Auszahlung ab 67
1.292 €
Das sind 118 € pro Monat mehr als mit einem ungeförderten ETF-Depot bei gleicher Sparrate (1.174 €). Endkapital im Altersvorsorgedepot: 290.543 €.

Woraus dein Endkapital besteht

Eigenbeiträge: 66.600 € (23%)Zulagen: 19.980 € (7%)Steuererstattung: 7.326 € (3%)Wertzuwachs: 196.637 € (68%)290.543 €mit 67
  • Eigenbeiträge66.600 € (23%)
  • Zulagen19.980 € (7%)
  • Steuererstattung7.326 € (3%)
  • Wertzuwachs196.637 € (68%)

Ungefördertes Depot mit identischer Sparrate: 223.923 € - Unterschied +66.620 €.

Netto-Monatsrente im Vergleich

Ungefördertes ETF-Depot1.174 €
Altersvorsorgedepot1.292 €
Differenz: 118 € - Altersvorsorgedepot ist mehr netto im Monat
Brutto-Auszahlung Altersvorsorgedepot
1.595 €
Steuersatz im Ruhestand darauf
28.2 %
davon aus dem Nebendepot (Steuererstattung)
148 €
Auszahlungsdauer
18 Jahre (bis 85)

Deine Förderung pro Jahr

Grundzulage50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €
540,00 €
Kinderzulage0 Kinder × bis 300 €
0,00 €
Steuererstattungaus der Günstigerprüfung, über die Zulagen hinaus
198,00 €
Förderung gesamt
738,00 €

Über die gesamte Ansparzeit: 19.980 € Zulagen + 7.326 € Steuererstattung auf 66.600 € Eigenbeitrag.

Förderquote

0%Förderung je 100 € Eigenbeitrag

Auf jeden Euro, den du selbst einzahlst, legt der Staat 41 % drauf - Zulagen plus Steuererstattung. Bei Riester lag die Grundzulage bei 175 € im Jahr, hier sind bis zu 540,00 € plus 300,00 € je Kind möglich.

Kapitalentwicklung bis zum Rentenbeginn

Depotwert nach Alter
  • Eigenbeiträge
  • Zulagen
  • Wertzuwachs
Start: 2.340 €Ende: 265.911 €

Ab wann arbeitet der Staat mehr als du?

Blau: was du selbst eingezahlt hast. Grün: Zulagen plus Wertzuwachs. Der Schnittpunkt ist der Moment, ab dem Förderung und Rendite mehr zum Depot beitragen als deine eigenen Beiträge.

0 €50 Tsd €100 Tsd €150 Tsd €200 Tsd €31 J36 J40 J45 J49 J54 J58 J63 J67 J
EigenbeiträgeZulagen + WertzuwachsBreak-Even
Schnittpunkt: Jahr 46.0 bei 28.733 €
Wichtig: Das Altersvorsorgedepot ist noch kein abgeschlossenes Produkt, sondern startet erst am 1.1.2027. Anbieter, Kosten und die Details der Verwaltungsverfahren stehen noch nicht final fest. Der Rechner bildet die Gesetzeslage nach dem pAV-Reformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026) ab und ersetzt keine Anlage- oder Steuerberatung.

Was bedeutet das Ergebnis?

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für dich?

Förderquote über 100 %
Kaum zu schlagen
Typisch für Familien mit zwei oder mehr Kindern und moderatem Eigenbeitrag: Der Staat verdoppelt deine Einzahlung oder legt sogar mehr drauf. Diesen Vorsprung holt kein ungefördertes Depot über die Rendite wieder ein.
Förderquote 30-100 %
Klar im Vorteil
Grundzulage plus Steuererstattung ergeben einen deutlichen Startvorsprung. Achte trotzdem auf die Effektivkosten: Jedes Zehntelprozent frisst über 30 Jahre einen Teil der Förderung wieder auf.
Förderquote 15-30 %
Rechnen lohnt sich
Typisch für Singles mit mittlerem Einkommen ohne Kinder. Entscheidend ist der Steuersatz im Ruhestand: Wer im Alter deutlich weniger versteuert als heute, gewinnt zusätzlich. Wer dieselbe Progression behält, sollte das Ergebnis genau vergleichen.
Förderquote unter 15 %
Flexibilität abwägen
Bei sehr hohen Eigenbeiträgen läuft der größte Teil ohne Zulage - dann zählt fast nur noch der Steuerstundungseffekt. Der freie ETF-Sparplan bleibt jederzeit verfügbar, das Altersvorsorgedepot ist bis 65 gebunden.
Förderquote = (Zulagen + Steuererstattung) / Eigenbeitrag. Sie ist nur die halbe Wahrheit: Gegenzurechnen sind die Effektivkosten des Depots und die volle Besteuerung der Auszahlung. Genau das macht der Vergleich im Rechner.

Altersvorsorgedepot 2027 - die Eckwerte

Beschlossen im pAV-Reformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Start am 1.1.2027.

Maximale Grundzulage
540 €/Jahr
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01
Kinderzulage pro Kind
300 €/Jahr
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01
Berufseinsteiger-Bonus (einmalig)
200 €
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01
Maximal geförderter Eigenbeitrag (Zulage)
1.800 €/Jahr
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01
Höchsteinzahlung pro Vertrag
6.840 €/Jahr
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01
Kostendeckel Effektivkosten p.a.
1 %
Quelle: pAV-Reformgesetz - Zertifizierungsanforderungen · Stand 2027-01
Mindest-Eigenbeitrag
120 €/Jahr
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01 (Schätzung)
Maximale Teilkapital-Auszahlung
30 %
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01
Auszahlplan mindestens bis
85 Jahre
Quelle: pAV-Reformgesetz · Stand 2027-01

Beispiel: Familie, 2 Kinder, 300 € Eigenbeitrag im Jahr

Alter heute / Auszahlung ab32 / 67 Jahre
Eigenbeitrag300 € pro Jahr (25 €/Monat)
Kindergeldberechtigte Kinder2
Grundzulage150 € (50 % von 300 €)
Kinderzulage600 € (2 × 300 €)
Zulagen im Jahr
750 €
auf 300 € Eigenbeitrag - Förderquote 250 %
Aus 25 € im Monat werden im Depot 87,50 € im Monat. Der Grund ist die Kinderzulage: Sie wird 1:1 auf den Eigenbeitrag gezahlt und ist schon bei 300 € pro Kind und Jahr ausgereizt. Genau deshalb ist die Reform für Familien so attraktiv - und genau deshalb ist es teuer, mehr als nötig einzuzahlen, ohne die nächste Förderstufe mitzunehmen. Wer die Grundzulage voll ausschöpfen will, zahlt 1.800 € im Jahr ein und bekommt 540 € Grundzulage.
!

Typische Fehler bei der Eingabe

  • Riester-Logik auf das neue Produkt übertragen
    Es gibt keinen Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahresbruttos mehr und deshalb auch keine anteilige Zulagenkürzung. Die Förderung ist rein beitragsproportional: weniger einzahlen heißt weniger Zulage, aber nie eine Strafkürzung. Der Riester-Sockelbetrag von 60 € wird durch einen Mindestbeitrag von 120 € ersetzt.
  • Über 1.800 € einzahlen und mehr Zulage erwarten
    Oberhalb von 1.800 € steigt die Zulage nicht mehr - nur der Sonderausgabenabzug wirkt weiter (bis 3.000 €, ab 2030 bis 3.500 €). Einzahlen kannst du bis 6.840 € pro Vertrag, über zwei Verträge bis 13.680 €. Ob sich das lohnt, hängt allein am Steuersatz-Gefälle zwischen heute und Rente.
  • Zulagen und Steuervorteil addieren
    Die Günstigerprüfung gibt dir entweder die Zulagen oder den höheren Steuervorteil - erstattet wird nur die Differenz. Wer beides voll addiert, überschätzt die Förderung deutlich. Der Rechner setzt genau diese Systematik um.
  • Brutto-Endkapital mit Netto-Rente verwechseln
    Das Altersvorsorgedepot wird nachgelagert besteuert: Jeder Euro Auszahlung ist steuerpflichtiges Einkommen. Ein Endkapital von 200.000 € ist deshalb nicht mit 200.000 € aus einem privaten Depot vergleichbar, wo nur der Gewinnanteil mit 26,375 % belastet wird. Erst der Netto-Vergleich im Rechner ist ehrlich.
  • Kosten als Nebensache behandeln
    Der gesetzliche Deckel liegt bei 1,0 % Effektivkosten pro Jahr - das ist eine Obergrenze, keine Zielmarke. Bei 35 Jahren Laufzeit kostet 1,0 % gegenüber 0,3 % rund ein Fünftel des Endkapitals. Vergleiche Anbieter, sobald die ersten Produkte 2027 auf dem Markt sind.
  • Vorzeitig ans Geld wollen
    Vor Beginn der Auszahlungsphase ist das Kapital gebunden. Bei förderschädlicher Kündigung müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Wer das Geld eventuell früher braucht, gehört in einen freien ETF-Sparplan - dafür gibt es den Sparrechner.

Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist das neue staatlich geförderte Vorsorgeprodukt in Deutschland. Es kommt aus dem Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz), das der Bundestag am 27. März 2026 beschlossen und der Bundesrat am 8. Mai 2026 gebilligt hat. Ab dem 1. Januar 2027 können Sparerinnen und Sparer solche Depots abschließen; neue Riester-Verträge sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

Der entscheidende Unterschied zu Riester: Es gibt keine Beitragsgarantie. Genau diese Garantie hat Riester-Verträge in der Niedrigzinsphase in Anleihen gedrängt und die Rendite aufgefressen. Im Altersvorsorgedepot darf das Geld vollständig in Aktien-ETFs oder Fonds fließen - mit allen Chancen und dem Risiko zwischenzeitlicher Kursverluste. Wer Sicherheit will, kann alternativ geförderte Produkte mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie wählen.

Neu ist außerdem der Kreis der Berechtigten: Neben Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Beamten sind erstmals auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende unmittelbar förderberechtigt - eine der größten Lücken des Riester-Systems ist damit geschlossen.

Wie die Förderung funktioniert

Die Förderung besteht aus zwei Bausteinen, die nebeneinander laufen: direkte Zulagen, die der Anbieter für dich beantragt und die direkt im Depot landen, und ein Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung.

1. Zulagen

  • Grundzulage gestaffelt: 50 % auf die ersten 360 € im Jahr (also bis 180 €), danach 25 % auf den Teil bis 1.800 € (weitere 360 €). Maximal sind das 540 € pro Jahr - über das Dreifache der Riester-Grundzulage von 175 €.
  • Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr, gezahlt als 1 € Zulage je selbst eingezahltem Euro. Die volle Kinderzulage ist damit schon bei 25 € im Monat ausgereizt. Anders als bei Riester spielt das Geburtsjahr des Kindes keine Rolle mehr.
  • Berufseinsteiger-Bonus: einmalig 200 € bei Vertragsabschluss vor dem 25. Geburtstag.

2. Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung

Eigenbeiträge bis 3.000 € im Jahr (ab 2030: 3.500 €) lassen sich zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulagen - die Günstigerprüfung. Ist sie höher, wird nur die Differenz zusätzlich erstattet. Beide Vorteile werden also nicht addiert, sondern gegeneinander verrechnet.

Daraus folgt eine simple Faustregel: Zulagen wirken bei kleinen Einkommen und Familien am stärksten, der Steuervorteil bei hohen Einkommen. Wer viel verdient und keine Kinder hat, holt den Großteil der Förderung über die Steuererklärung.

Einzahlen: Grenzen, die du kennen musst

Drei Schwellen bestimmen, wie viel Sinn welcher Beitrag ergibt:

  • 120 € pro Jahr - Mindestbeitrag, also 10 € im Monat.
  • 1.800 € pro Jahr - hier ist die Zulage ausgereizt. Jeder weitere Euro bringt nur noch den Steuereffekt.
  • 6.840 € pro Jahr und Vertrag (570 € im Monat) - mehr nimmt ein Vertrag nicht an. Mit zwei geförderten Verträgen sind bis zu 13.680 € im Jahr möglich, die Zulagengrenze von 1.800 € gilt aber personenbezogen und verdoppelt sich nicht.

Auszahlung und Besteuerung

Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit 65 - beziehungsweise mit dem Bezug der gesetzlichen Altersrente - und muss spätestens mit 70 starten. Du hast die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr, bei dem anders als bei Riester keine Pflicht zur Restverrentung besteht. Zu Beginn kannst du bis zu 30 % des Guthabens als Teilkapital entnehmen.

Steuerlich gilt die nachgelagerte Besteuerung: In der Ansparphase bleiben Zulagen und geförderte Beiträge steuerfrei, dafür ist in der Auszahlungsphase jeder Euro mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das ist kein Nachteil, solange der Steuersatz im Ruhestand unter dem der Erwerbsphase liegt - genau darauf zielt das Modell. Die Teilkapital-Auszahlung trifft allerdings in einem einzigen Jahr auf den Tarif und kann die Progression spürbar hochziehen.

Ein Nebeneffekt, der oft übersehen wird: Im ungeförderten Depot zahlst du Abgeltungssteuer von 26,375 % nur auf den Gewinn, dafür ohne Aufschub. Im Altersvorsorgedepot ist die gesamte Auszahlung steuerpflichtig, dafür wächst das Kapital jahrzehntelang unbelastet - keine Vorabpauschale, keine Zwischenbesteuerung beim Umschichten. Welcher Effekt überwiegt, hängt vom Einzelfall ab. Deshalb rechnet dieser Rechner beide Wege bis zur Netto-Monatsrente durch.

Altersvorsorgedepot, Riester oder freies ETF-Depot?

MerkmalAltersvorsorgedepot (ab 2027)Riester (Bestand)Freies ETF-Depot
Staatliche Zulagebis 540 € + 300 € je Kind175 € + 300 € je Kind (ab 2008)keine
Beitragsgarantienein (optional 80/100 % möglich)ja, 100 % - drückt die Renditenein
Anlage in Aktien-ETFsvollständig möglichnur eingeschränktfrei
KostenEffektivkosten max. 1,0 % p.a.oft 1-2 % p.a. + Abschlusskosten0-0,3 % p.a. je nach Broker
Mindestbeitrag für volle Förderungkeine 4-%-Regel, rein proportional4 % des Vorjahresbruttos, sonst Kürzungentfällt
Selbstständigeförderberechtigtnur mittelbar über Ehepartnerjeder
Verfügbarkeit vor Rentenein (förderschädliche Kündigung)neinjederzeit
Besteuerung Auszahlungnachgelagert, voll steuerpflichtignachgelagert, voll steuerpflichtig26,375 % auf Gewinne, 30 % Teilfreistellung
AuszahlformenLeibrente oder Auszahlplan bis 85, bis 30 % TeilkapitalLeibrente, 30 % Teilkapital, Restverrentung ab 85frei

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

  • Familien mit Kindern: Die 1:1-Kinderzulage ist der stärkste Hebel im ganzen System. Zwei Kinder bringen 600 € Zulage auf 300 € Eigenbeitrag - eine Förderquote, die keine Marktrendite ersetzt.
  • Junge Berufseinsteiger: 200 € Startbonus plus 40 Jahre Zinseszins ohne Zwischenbesteuerung. Wer mit 25 anfängt, hat rund zehn Jahre mehr Wachstum als der Durchschnitt.
  • Selbstständige und Freiberufler: erstmals unmittelbar förderberechtigt - für viele die einzige geförderte Alternative neben der Basisrente.
  • Gutverdiener mit hoher Progression: Der Sonderausgabenabzug bis 3.000 € wirkt mit dem Grenzsteuersatz - bei 42 % sind das bis zu 1.260 € Steuerersparnis im Jahr, denen im Ruhestand oft ein niedrigerer Satz gegenübersteht.

Weniger geeignet ist das Depot, wenn du das Geld vor 65 brauchen könntest, wenn dein Steuersatz im Ruhestand voraussichtlich genauso hoch ist wie heute, oder wenn du die Sparrate ohnehin nur kurz durchhältst. Die Bindung bis zur Rente ist der Preis für die Förderung.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Bestehende Riester-Verträge laufen unverändert weiter und werden nicht automatisch gekündigt oder umgestellt - es gilt Bestandsschutz. Neu abschließen kann man Riester allerdings nur noch bis Ende 2026. Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot durch Übertragung des Guthabens ist vorgesehen, gilt aber praktisch als Einbahnstraße: zurück geht es nicht.

Bevor du wechselst, lohnt der genaue Blick in den Altvertrag: Garantiezins, Rentenfaktor, bereits gezahlte Abschlusskosten und Stornoabschläge entscheiden, ob sich der Wechsel rechnet. Ein Altvertrag mit hohem Garantiezins aus den 2000er-Jahren ist oft wertvoller als er aussieht. Unsere KI-Vertragsanalyse liest genau diese Klauseln aus deinem PDF heraus.

§

Rechtsstand und was noch offen ist

Das pAV-Reformgesetz ist beschlossen, das Produkt startet aber erst am 1.1.2027. Noch nicht abschließend geklärt sind unter anderem die Detailregelungen aus dem BMF-Anwendungsschreiben, das Übertragungsverfahren aus Riester-Verträgen, die Ausgestaltung der Wohnimmobilien-Verwendung sowie die tatsächliche Produkt- und Kostenlandschaft der Anbieter.

Ältere Artikel und Rechner nennen teilweise noch die Zahlen des Referentenentwurfs von 2024 - damals waren eine feste Zulage von 20 Cent je Euro auf bis zu 3.000 € Eigenbeitrag und eine Bonuszulage für Geringverdiener vorgesehen. Der Finanzausschuss hat das im März 2026 durch die heutige prozentuale Staffel ersetzt. Wenn du also irgendwo „20 Cent je Euro" liest: veraltet.

So gehst du jetzt konkret vor

  1. 1
    Versorgungslücke bestimmen
    Bevor du eine Sparrate festlegst, solltest du wissen, wie groß die Lücke zwischen gesetzlicher Rente und Wunsch-Budget ist. Rentenlücke berechnen
  2. 2
    Gesetzliche Rente realistisch schätzen
    Entgeltpunkte und aktueller Rentenwert ergeben die Basis, auf der alles andere aufbaut. Renten-Rechner öffnen
  3. 3
    Mit dem alten System vergleichen
    Wer noch einen Riester-Vertrag hat oder 2026 einen abschließen könnte, sollte beide Förderwege nebeneinanderlegen. Riester-Rechner
  4. 4
    Ungeförderte Alternative durchrechnen
    Ein freier ETF-Sparplan bleibt flexibel. Zinseszins- und Monte-Carlo-Rechner zeigen Erwartungswert und Bandbreite. Monte-Carlo-Simulation
  5. 5
    Entnahme im Alter planen
    Wie lange trägt das Kapital, wenn du monatlich entnimmst? Der Entnahmeplan-Rechner beantwortet die Rückseite der Frage. Entnahmeplan-Rechner
  6. 6
    Bestehenden Vertrag prüfen lassen
    Riester-, Renten- und Lebensversicherungsverträge stecken voller Kosten- und Kündigungsklauseln. Unsere KI liest sie in rund 60 Sekunden aus. Vertrag analysieren

Häufige Fragen

Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 1. Januar 2027. Das pAV-Reformgesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen und am 8. Mai 2026 vom Bundesrat gebilligt. Neue Riester-Verträge sind nur noch bis zum 31. Dezember 2026 möglich, bestehende laufen weiter.
Wie hoch ist die staatliche Zulage genau?
Die Grundzulage ist gestaffelt: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr (also bis 180 €) und 25 % auf den Teil von 360,01 € bis 1.800 € (weitere 360 €). Maximal sind das 540 € pro Jahr. Dazu kommen 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag.
Wie viel muss ich einzahlen, um die volle Förderung zu bekommen?
1.800 € im Jahr (150 € im Monat) reizen die Grundzulage komplett aus. Die volle Kinderzulage gibt es dagegen schon ab 300 € im Jahr (25 € im Monat), weil sie 1:1 auf den Eigenbeitrag gezahlt wird. Einen Mindesteigenbeitrag von 4 % des Bruttoeinkommens wie bei Riester gibt es nicht mehr - und damit auch keine anteilige Zulagenkürzung.
Wie viel kann ich maximal einzahlen?
6.840 € pro Jahr und Vertrag, also 570 € im Monat. Da pro Person bis zu zwei geförderte Verträge vorgesehen sind, sind maximal 13.680 € im Jahr möglich. Die Zulage steigt oberhalb von 1.800 € allerdings nicht mehr - darüber wirkt nur noch der Sonderausgabenabzug bis 3.000 € (ab 2030: 3.500 €).
Kann ich wirklich in ETFs investieren?
Ja. Der Verzicht auf die Beitragsgarantie ist der Kern der Reform: Das Kapital darf vollständig in Aktien-ETFs oder Fonds fließen. Damit entfällt der Zwang zur Umschichtung in niedrig verzinste Anleihen, der Riester-Verträge unattraktiv gemacht hat. Wer Sicherheit bevorzugt, kann alternativ geförderte Produkte mit 80 % oder 100 % Kapitalgarantie wählen - zulasten der Renditechance.
Was kostet das Altersvorsorgedepot?
Die Effektivkosten des geförderten Standard-Depots sind gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Diskutiert waren zunächst 1,5 %. Der Deckel ist eine Obergrenze, kein Richtwert: Über 35 Jahre kostet 1,0 % gegenüber 0,3 % rund ein Fünftel des Endkapitals. Ein Anbietervergleich lohnt sich, sobald die ersten Produkte 2027 verfügbar sind.
Wann und wie wird ausgezahlt?
Frühestens ab 65 beziehungsweise mit Bezug der gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. Möglich sind eine lebenslange Leibrente oder ein Auszahlplan mindestens bis zum 85. Lebensjahr - ohne Pflicht zur Restverrentung. Zu Beginn dürfen bis zu 30 % des Guthabens als Teilkapital entnommen werden.
Wie wird die Auszahlung besteuert?
Nachgelagert: In der Ansparphase bleiben Beiträge und Zulagen steuerfrei, in der Auszahlungsphase ist die gesamte Leistung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern (§ 22 Nr. 5 EStG). Das lohnt sich, solange der Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als in der Erwerbsphase. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen auf geförderte private Altersvorsorge - anders als auf Betriebsrenten - bei Pflichtversicherten in der KVdR nicht an.
Sind Selbstständige förderberechtigt?
Ja, und das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Bei Riester waren Selbstständige nur mittelbar über einen förderberechtigten Ehepartner dabei. Im Altersvorsorgedepot sind Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende unmittelbar förderberechtigt.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft weiter - es gilt Bestandsschutz, niemand muss kündigen. Eine Übertragung des Guthabens in ein Altersvorsorgedepot ist vorgesehen, praktisch aber eine Einbahnstraße. Vor dem Wechsel sollten Garantiezins, Rentenfaktor und bereits bezahlte Abschlusskosten geprüft werden: Alte Verträge mit hohem Garantiezins sind oft wertvoller, als sie wirken.
Komme ich vorzeitig an das Geld?
Nur um den Preis der Förderung. Bei einer förderschädlichen Kündigung müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Wer damit rechnet, das Geld vor 65 zu brauchen, sollte den entsprechenden Teil in einen freien ETF-Sparplan legen - der ist jederzeit verfügbar.
Lohnt sich das Depot auch ohne Kinder?
Häufig ja, aber weniger spektakulär. Ohne Kinder bringt der Eigenbeitrag von 1.800 € eine Grundzulage von 540 €, also 30 % Förderquote - plus den Teil des Steuervorteils, der darüber hinausgeht. Gegenzurechnen sind die Depotkosten und die volle Besteuerung der Auszahlung. Genau diese Gegenrechnung macht der Rechner oben, inklusive Vergleich mit einem ungeförderten ETF-Depot.
Warum lese ich anderswo von 20 Cent Zulage je Euro?
Weil viele Artikel noch den Referentenentwurf von 2024 beschreiben. Dort war eine feste Zulage von 20 Cent je eingezahltem Euro auf bis zu 3.000 € Eigenbeitrag plus eine Bonuszulage von 175 € für Geringverdiener vorgesehen. Der Finanzausschuss hat das im März 2026 durch die prozentuale Staffel (50 % / 25 %) mit maximal 540 € Grundzulage ersetzt. Dieser Rechner bildet die beschlossene Fassung ab.

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